Rechtsanwalt Dr. David Slopek, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, mit gefalteten Händen – Patentanmeldung beim DPMA oder EPA

Ihr Anwaltsteam für Patentanmeldung

Wir legen den Anmeldetag Ihrer Erfindung fest, arbeiten Beschreibung und Ansprüche aus und reichen die Patentanmeldung beim DPMA oder beim Europäischen Patentamt ein. Vertraulich, online beauftragt, mit klaren Preisen.

ab999€Provisorische Anmeldung beim DPMA, zzgl. USt. und Amtsgebühren

Rechtsgebiet
Patentrecht
Ihr Ansprechpartner
Dr. David Slopek, LL.M.
anwalt.de · Stand Oktober 2026
5,0 (196 Bewertungen)
Ämter
DPMA · EPA
Pakete und Preise

Patentanmeldung und Recherche, Leistungsumfang wählen

Den Anmeldetag sichern Sie am schnellsten mit der provisorischen Anmeldung. Für die vollständige Patentanmeldung sprechen wir zuerst kostenlos mit Ihnen und nennen Ihnen anschließend den genauen Preis.

  • Provisorische Anmeldung

    LeistungsumfangIhre Beschreibung der Erfindung wird nach den Formvorgaben des DPMA aufbereitet und dort eingereicht. Der Anmeldetag steht damit fest; eine vollständige Anmeldung kann ihn innerhalb von zwölf Monaten als Priorität übernehmen.

    Erst den Anmeldetag sichern, später vollständig anmelden

    999€

    netto, Amtsgebühren werden gesondert fällig

    Online beauftragen
    • Schweigepflicht über Ihre Erfindung (§ 43a Abs. 2 BRAO)Was Sie uns zu Ihrer Erfindung mitteilen, ist von der anwaltlichen Schweigepflicht erfasst – ab dem ersten Kontakt.
    • Nicht enthalten: Ersteinschätzung im Videocall oder am Telefon, ohne Kosten
    • Anmeldetag gesichertWer zuerst anmeldet, hat Vorrang. Eine Nachanmeldung im In- oder Ausland kann den Anmeldetag innerhalb von zwölf Monaten als Priorität beanspruchen.
    • Formgerechte Aufbereitung Ihrer Beschreibung für das DPMA
    • Nicht enthalten: Titel und Zusammenfassung
    • Nicht enthalten: Abgrenzung zum Stand der Technik
    • Nicht enthalten: Ausformulierter Hauptanspruch
    • Nicht enthalten: Ausführungsbeispiel
    • Nicht enthalten: Liste der Bezugszeichen
    • Nicht enthalten: Bis zu fünf Unteransprüche
    • Nicht enthalten: Bis zu drei technische Zeichnungen nach Fotos von Erfindung oder Prototyp
    • Einreichung beim DPMA
    • Laufende Nachricht über den Stand des Verfahrens
    • Nicht enthalten: Urkunde zum erteilten Patent an Sie übermittelt
    Leistungsumfang 1 von 3Online beauftragen
  • Bestseller
    Häufigste Wahl

    Professional

    LeistungsumfangVorab besprechen wir Ihre Erfindung kostenlos per Videocall oder Telefon und nennen Ihnen dann den Preis. Anschließend entsteht eine kompakte Anmeldung, die wir beim DPMA oder beim EPA einreichen.

    Schlanke Anmeldung mit ausformuliertem Hauptanspruch

    ab1.999€

    netto, Amtsgebühren werden gesondert fällig

    Kostenlose Ersteinschätzung
    • Schweigepflicht über Ihre Erfindung (§ 43a Abs. 2 BRAO)Was Sie uns zu Ihrer Erfindung mitteilen, ist von der anwaltlichen Schweigepflicht erfasst – ab dem ersten Kontakt.
    • Ersteinschätzung im Videocall oder am Telefon, ohne Kosten
    • Anmeldetag gesichertWer zuerst anmeldet, hat Vorrang. Eine Nachanmeldung im In- oder Ausland kann den Anmeldetag innerhalb von zwölf Monaten als Priorität beanspruchen.
    • Ausgearbeitete Beschreibung der Erfindung
    • Titel und Zusammenfassung
    • Abgrenzung zum Stand der Technik
    • Ausformulierter Hauptanspruch
    • Nicht enthalten: Ausführungsbeispiel
    • Nicht enthalten: Liste der Bezugszeichen
    • Nicht enthalten: Bis zu fünf Unteransprüche
    • Nicht enthalten: Bis zu drei technische Zeichnungen nach Fotos von Erfindung oder Prototyp
    • Einreichung beim DPMA oder beim EPA
    • Laufende Nachricht über den Stand des Verfahrens
    • Urkunde zum erteilten Patent an Sie übermittelt
    Leistungsumfang 2 von 3Kostenlose Ersteinschätzung
  • Empfehlung
    Breiter Schutzbereich

    Premium

    LeistungsumfangAusführungsbeispiel, technische Zeichnungen und bis zu fünf Unteransprüche erfassen Ihre Erfindung auch in Varianten. Am Anfang steht ebenfalls eine kostenlose Ersteinschätzung.

    Breite Anmeldung mit Zeichnungen und Varianten

    ab2.999€

    netto, Amtsgebühren werden gesondert fällig

    Kostenlose Ersteinschätzung
    • Schweigepflicht über Ihre Erfindung (§ 43a Abs. 2 BRAO)Was Sie uns zu Ihrer Erfindung mitteilen, ist von der anwaltlichen Schweigepflicht erfasst – ab dem ersten Kontakt.
    • Ersteinschätzung im Videocall oder am Telefon, ohne Kosten
    • Anmeldetag gesichertWer zuerst anmeldet, hat Vorrang. Eine Nachanmeldung im In- oder Ausland kann den Anmeldetag innerhalb von zwölf Monaten als Priorität beanspruchen.
    • Ausgearbeitete Beschreibung der Erfindung
    • Titel und Zusammenfassung
    • Abgrenzung zum Stand der Technik
    • Ausformulierter Hauptanspruch
    • Ausführungsbeispiel
    • Liste der Bezugszeichen
    • Bis zu fünf Unteransprüche
    • Bis zu drei technische Zeichnungen nach Fotos von Erfindung oder Prototyp
    • Einreichung beim DPMA oder beim EPA
    • Laufende Nachricht über den Stand des Verfahrens
    • Urkunde zum erteilten Patent an Sie übermittelt
    Leistungsumfang 3 von 3Kostenlose Ersteinschätzung

Professional und Premium lassen sich statt mit Ersteinschätzung auch direkt zum Ausgangspreis beauftragen – Grundlage ist dann verbindlich Ihre Beschreibung der Erfindung. Alle Preise netto; für Verbraucherinnen und Verbraucher kommen 19 % Umsatzsteuer hinzu (provisorische Anmeldung: 1.188,81 € inkl. USt.). Ein Gebrauchsmuster melden wir auf Anfrage an; mehr dazu unter Erfindungsschutz.

Patent anmelden ohne Beratung

Sechs verbreitete Irrtümer und ihre Folgen

Über den Wert eines Patents entscheidet oft ein einziger Tag. Was vor dem Anmeldetag öffentlich war oder in der ersten Fassung fehlt, lässt sich nicht mehr nachreichen.

Pakete ansehen
  1. Irrtum 01

    „Ich zeige meine Erfindung erst auf der Fachmesse und melde danach an.“

    Tatsächlich gilt

    Das Patentrecht kennt keine allgemeine Schonfrist. Jede öffentliche Vorstellung vor dem Anmeldetag gehört zum Stand der Technik – auch die eigene. Nur das deutsche Gebrauchsmuster lässt eigene Offenbarungen aus den letzten sechs Monaten unberücksichtigt.

    Mit unserer Begleitung: Wir legen den Anmeldetag fest, bevor Ihre Erfindung das Haus verlässt.

  2. Irrtum 02

    „Eine Suche im Internet zeigt mir, ob meine Idee schon existiert.“

    Tatsächlich gilt

    Was zum Stand der Technik gehört, steht überwiegend in Patentschriften – technisch formuliert, häufig in fremden Sprachen und nach Klassen geordnet. Mit Produktnamen findet eine Suchmaschine davon wenig.

    Mit unserer Begleitung: Wir recherchieren in den Patentdatenbanken der Ämter und ordnen die Treffer rechtlich ein.

  3. Irrtum 03

    „Je ausführlicher ich alles beschreibe, desto weiter reicht mein Patent.“

    Tatsächlich gilt

    Wie weit der Schutz geht, entscheiden die Patentansprüche. Sind sie eng gefasst, reicht Wettbewerbern eine kleine Änderung, um sie zu umgehen. Und was in der ursprünglichen Fassung fehlt, darf später nicht hinzugefügt werden.

    Mit unserer Begleitung: Wir achten darauf, dass Haupt- und Unteransprüche auch naheliegende Abwandlungen erfassen.

  4. Irrtum 04

    „Ein Patent aus Deutschland gilt automatisch auch im Ausland.“

    Tatsächlich gilt

    Patente wirken nur in den Staaten, für die sie erteilt sind. Für Auslandsanmeldungen bleibt ab dem ersten Anmeldetag ein Jahr Zeit, um die Priorität zu nutzen – danach ist dieser Vorteil verloren.

    Mit unserer Begleitung: Wir behalten das Prioritätsjahr im Blick und zeigen Ihnen die Wege über EPA und PCT.

  5. Irrtum 05

    „Ein Gebrauchsmuster ist ein Patent ohne Nachteile.“

    Tatsächlich gilt

    Das Gebrauchsmuster wird ohne Prüfung von Neuheit und erfinderischem Schritt eingetragen. Ob es einem Angriff standhält, zeigt sich erst im Löschungsverfahren oder vor Gericht. Verfahren lassen sich damit überhaupt nicht schützen.

    Mit unserer Begleitung: Wir klären vorab, ob Patent, Gebrauchsmuster oder beides zu Ihrer Erfindung passt.

  6. Irrtum 06

    „Ist die Anmeldung eingereicht, bin ich fertig.“

    Tatsächlich gilt

    Beim DPMA ist der Prüfungsantrag spätestens sieben Jahre nach der Anmeldung zu stellen, auf Prüfungsbescheide ist fristgerecht zu antworten, und ab dem dritten Jahr werden Jahresgebühren fällig. Eine versäumte Frist kann das Schutzrecht kosten.

    Mit unserer Begleitung: Wir halten Sie über jeden Verfahrensschritt und die nächsten Fristen auf dem Laufenden.

So läuft es ab

Vier Schritte bis zum angemeldeten Patent

  1. Ihr Part

    Schritt 1: Erfindung vertraulich schildern

    Sie beschreiben uns Ihre Entwicklung online, im Videocall oder am Telefon. Für Professional und Premium ist die Ersteinschätzung kostenlos.

  2. Unser Part

    Schritt 2: Zeitrang festlegen

    Drängt die Zeit, reichen wir zuerst die provisorische Anmeldung ein. Für die vollständige Fassung bleiben danach zwölf Monate.

  3. Unser Part

    Schritt 3: Ausarbeiten und einreichen

    Nach Ihrer Freigabe von Beschreibung und Ansprüchen geht die Anmeldung an das DPMA – auf Wunsch an das Europäische Patentamt.

  4. Ihr Ergebnis

    Schritt 4: Prüfung und Erteilung

    Nach dem Prüfungsantrag untersucht das Amt Neuheit und erfinderische Tätigkeit. Bis zur Erteilung vergehen häufig mehrere Jahre – der Zeitrang gilt ab dem Anmeldetag.

Warum Slopek Rechtsanwälte

Ihre Erfindung bei einer Fachanwaltskanzlei

Das Patentrecht ist ein Kerngebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Jede Anmeldung ist bei uns ein vollwertiges Mandat, das wir persönlich betreuen – von der ersten Beschreibung bis zur Erteilung.

  • Voraussetzungen des Titels

    • Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden mit Klausuren (§§ 4, 4a FAO).
    • Nachweis einer Mindestzahl eigener Fälle aus dem gewerblichen Rechtsschutz, auch vor Gericht (§ 5 FAO).
    • Verleihung erst nach Prüfung durch den Fachausschuss der Kammer (§ 43c BRAO).
    • Zum Fachgebiet zählen nach § 14h FAO unter anderem Patent-, Gebrauchsmuster-, Design-, Marken- und Wettbewerbsrecht.
    § 43c BRAO nachlesen
  • Was dahintersteht

    • Mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet pro Jahr (§ 15 FAO).
    • Der Nachweis geht jährlich an die Rechtsanwaltskammer; fehlt er, droht der Widerruf des Titels.
    • Änderungen der Gebühren- und Verfahrensordnungen kennen wir, bevor sie Ihre Anmeldung berühren.
  • Was Ihnen das bringt

    • Ob eine Lösung für die Fachwelt naheliegend war, entscheidet über Erteilung und spätere Durchsetzbarkeit.
    • Recherchetreffer bewerten wir deshalb nicht nur auf Neuheit, sondern auch auf den Abstand zum Bekannten.
    • Daran richten wir die Formulierung der Ansprüche aus.
  • Neueste Beiträge

    • Life-Cycle-Management und gewerbliche Schutzrechte für Arzneimittel (GRUR 2015, 1050–1059)
    • Geistiges Eigentum in FuE-Verträgen zwischen Unternehmen und Hochschulen (Mitt. 2013, 26–31)
    • Die Ökonomie der Erfindungshöhe (Nomos Verlag, Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften, Band 106)
    • Das Patentmonopol im Faktencheck (WRP 2011, 853–858)
    Alle Veröffentlichungen zum Patentrecht
Amtsgebührenrechner

Welche Amtsgebühren fallen bei der Patentanmeldung an?

Neben unserem Honorar erheben DPMA bzw. EPA eigene Gebühren, die Sie direkt an das Amt zahlen. Stellen Sie Amt, Verfahren und Zahl der Ansprüche ein – der Rechner zeigt die voraussichtliche Summe.

01 Patentamt
02 Verfahrensstand
Hinweis

In der Anmeldegebühr sind bis zu 10 Ansprüche enthalten, für jeden weiteren berechnet das DPMA 20 €.

Voraussichtliche Amtsgebühren

40€

  • Anmeldegebühr online (inkl. 10 Ansprüche)40 €

Für internationale PCT-Anmeldungen kalkulieren wir die Kosten je nach Länderauswahl vorab. Gebührenstand Oktober 2026 – verbindlich sind allein die Gebührenverzeichnisse von DPMA und EPA.

Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, bei Slopek Rechtsanwälte
Ihr Ansprechpartner für Patentanmeldungen

Ihre Erfindung in verlässlichen Händen

Promoviert habe ich über die Erfindungshöhe – über die Frage also, wann eine technische Idee mehr ist als der nächstliegende Schritt. Diese Frage begleitet mich seit über zehn Jahren als Rechtsanwalt, ob bei der Anmeldung, im Einspruch oder im Verletzungsprozess.

Mit meinem Team biete ich die Patentanmeldung so an, dass Sie von Anfang an wissen, woran Sie sind: klare Pakete, ein vertraulicher erster Austausch und eine Anmeldung, die schon an die spätere Durchsetzung denkt. Schreiben Sie mir oder beauftragen Sie direkt online.

Unterschrift von Rechtsanwalt Dr. David Slopek

Dr. David Slopek, LL.M.RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

FAQ

Häufige Fragen zur Patentanmeldung

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung.

Was kostet eine Patentanmeldung mit Anwalt?

Für die provisorische Patentanmeldung berechnet Slopek Rechtsanwälte 999 €. Professional, die schlanke Anmeldung mit Hauptanspruch, beginnt bei 1.999 €, Premium mit Zeichnungen und Unteransprüchen bei 2.999 € – alle Beträge netto. Den genauen Preis für Professional und Premium erfahren Sie nach der kostenlosen Ersteinschätzung. Hinzu kommen Amtsgebühren: Das DPMA verlangt 40 € für die Online-Anmeldung und später 350 € für den Prüfungsantrag; beim EPA liegen die Gebühren deutlich höher.

Gibt es einen Anwalt für Patentanmeldung in Hamburg, der bundesweit tätig ist?

Slopek Rechtsanwälte hat den Sitz am Zippelhaus 6 in Hamburg und begleitet Patentanmeldungen bundesweit. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dr. David Slopek, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Sie beauftragen die Anmeldung direkt auf dieser Seite oder fragen eine kostenlose Ersteinschätzung an; besprochen wird per Videocall, Telefon oder in der Kanzlei.

Was ist eine provisorische Patentanmeldung?

Wir reichen Ihre aufbereitete Beschreibung der Erfindung beim DPMA ein, bevor Ansprüche ausgearbeitet sind. Damit steht der Anmeldetag fest – zum Beispiel kurz vor einer Messe oder einem Pitch bei Geldgebern. Eine vollständige Anmeldung kann diesen Tag innerhalb von zwölf Monaten als Priorität übernehmen (§ 40 PatG). Geschützt ist allerdings nur, was die erste Beschreibung schon offenbart; deshalb lohnt Sorgfalt von Anfang an.

Welche Voraussetzungen muss meine Erfindung erfüllen?

Nach § 1 PatG muss eine technische Erfindung neu sein, auf erfinderischer Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Neu ist sie, wenn sie nirgends vor dem Anmeldetag öffentlich zugänglich war. Erfinderisch ist sie, wenn eine Fachperson sie nicht ohne Weiteres aus dem Bekannten ableiten konnte.

Deutsches oder europäisches Patent – was passt zu mir?

Das deutsche Patent ist günstiger und deckt Deutschland ab. Das europäische Patent wird in einem einzigen Verfahren vom EPA geprüft und danach in den gewünschten Staaten wirksam, für die teilnehmenden EU-Staaten auf Antrag als Einheitspatent. Häufig beginnt man beim DPMA und entscheidet innerhalb des Prioritätsjahres über weitere Länder.

Wann sollte ich die Erfindung anmelden?

Möglichst früh und in jedem Fall vor jeder Veröffentlichung. Ein Messestand, ein Video zur Finanzierung oder ein Gespräch ohne Geheimhaltungsabrede kann die eigene Erfindung vorwegnehmen. Hinzu kommt: Bei zwei Anmeldungen derselben Erfindung hat die frühere Vorrang.

Wie läuft das Verfahren beim DPMA ab?

Eingereicht werden Beschreibung, Ansprüche, Zusammenfassung und gegebenenfalls Zeichnungen. Nach einer formalen Prüfung veröffentlicht das Amt die Anmeldung 18 Monate nach dem Anmeldetag (Offenlegung). Inhaltlich geprüft wird erst auf Prüfungsantrag; auf Bescheide des Amts ist fristgerecht zu antworten. Das Verfahren endet mit Erteilung oder Zurückweisung.

Wie lange dauert es bis zum erteilten Patent?

Beim DPMA vergehen nach dem Prüfungsantrag oft mehrere Jahre, je nach Fachgebiet und Zahl der Bescheide. Den Zeitrang sichert schon der Anmeldetag. Wer die Erfindung nach der Offenlegung nutzt, schuldet Ihnen bereits eine angemessene Entschädigung (§ 33 PatG).

Lohnt sich eine Recherche vor der Anmeldung?

Meist ja. Viele Erfindungen sind ganz oder teilweise schon in Patentschriften beschrieben, die eine allgemeine Internetsuche nicht findet. Die Recherche bewahrt Sie vor den Kosten einer aussichtslosen Anmeldung und hilft, die Ansprüche gezielt vom Bekannten abzugrenzen.

Patent oder Gebrauchsmuster?

Ein Patent durchläuft eine Sachprüfung, kann bis zu 20 Jahre bestehen und erfasst auch Verfahren. Beim Gebrauchsmuster entfällt die Prüfung; es ist schneller und günstiger, läuft aber höchstens zehn Jahre und schützt keine Verfahren. Ein Gebrauchsmuster kann aus einer laufenden Patentanmeldung abgezweigt werden und übernimmt deren Anmeldetag – oft eine sinnvolle Kombination.

Bleibt meine Erfindung vertraulich?

Ja. Die anwaltliche Schweigepflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO erfasst alles, was Sie uns zu Ihrer Erfindung mitteilen. Das Amt veröffentlicht die Anmeldung selbst erst 18 Monate nach dem Anmeldetag.

Was ist die kostenlose Ersteinschätzung?

Bevor Sie Professional oder Premium beauftragen, besprechen wir Ihre Erfindung in einem Videocall oder Telefonat. Danach erhalten Sie den genauen Preis und entscheiden, ob Sie beauftragen. Das Gespräch kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Alternativ können Sie diese Pakete auch direkt zum Ausgangspreis beauftragen.