Rechtsanwalt Dr. David Slopek im Porträt vor einem hellen Kanzleifenster – Verteidigung bei Geheimnisvorwürfen

Ihr Anwaltsteam für Verteidigung bei Geheimnisvorwürfen

Ein früherer Arbeitgeber mahnt ab, ein Wettbewerber droht mit einstweiliger Verfügung oder es steht sogar eine Strafanzeige im Raum: Wir prüfen nüchtern, was an dem Vorwurf dran ist, und bauen Ihre Verteidigung auf – vom ersten Schreiben bis zum Gerichtssaal.

Rechtsgebiet
Geschäftsgeheimnisse
Ihr Ansprechpartner
Dr. David Slopek, LL.M.
anwalt.de · Stand Oktober 2026
5,0 (196 Bewertungen)
Tätigkeitsgebiet
Aus Hamburg bundesweit
Beratungsangebot

Wie wir Sie gegen Geheimnisvorwürfe verteidigen

Ob Abmahnung, drohender Eilantrag oder laufender Prozess: Wir prüfen den Vorwurf auf seine Substanz, sichern Ihre Gegenargumente und vertreten Sie gegenüber der Gegenseite und dem Gericht – als Unternehmen ebenso wie als einzelne Person.

  • Wir klären, ob die beanstandete Information überhaupt geschützt ist und ob die Gegenseite ihre Ansprüche schlüssig belegen kann.

    • Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen der Gegenseite
    • Bestimmtheit der behaupteten Informationen
    • Fristen und Forderungen im Abmahnschreiben
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  • Wir sammeln mit Ihnen, was Ihre Position stützt, und ordnen es rechtlich ein.

    • Nachweis eigenständiger Entwicklung
    • Abgrenzung von Erfahrungswissen
    • Ausnahmen nach § 5 und Verhältnismäßigkeit nach § 9 GeschGehG
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  • Wir verhindern Überraschungen vor Gericht und reagieren zügig auf erlassene Verfügungen.

    • Schutzschrift im zentralen Register
    • Widerspruch und Berufung
    • Antrag auf Geheimhaltung im Prozess
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  • Wir verhandeln tragfähige Lösungen und helfen aufnehmenden Unternehmen, künftigen Vorwürfen vorzubeugen.

    • Begrenzte Unterlassungserklärungen und Vergleiche
    • Abstimmung mit der Strafverteidigung
    • Clean-Room-Prozesse beim Onboarding
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Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, bei Slopek Rechtsanwälte
Ihr Ansprechpartner für Verteidigung bei Geheimnisvorwürfen

Ein Vorwurf ist noch kein Beweis.

Ich vertrete Unternehmen und Einzelpersonen, denen vorgeworfen wird, fremdes Know-how zu nutzen. Oft steckt hinter einem solchen Schreiben vor allem der Versuch, einen neuen Wettbewerber auszubremsen. Gemeinsam mit Ihnen prüfe ich, was die Gegenseite wirklich belegen kann, und baue Ihre Verteidigung auf.

Schicken Sie mir das Schreiben möglichst sofort, bevor Sie antworten oder etwas unterschreiben. Gerade bei drohenden Eilverfahren zählt jeder Tag.

Unterschrift von Rechtsanwalt Dr. David Slopek

Dr. David Slopek, LL.M.RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Kurz gefasst

  1. 01

    Nicht jede vertrauliche Information ist ein Geschäftsgeheimnis: Hat der Inhaber keine angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen, fehlt die Grundlage für jeden Anspruch.

  2. 02

    Eigene Entwicklung, Reverse Engineering und das allgemeine Erfahrungswissen von Beschäftigten sind erlaubt; außerdem schützt das Gesetz Hinweisgeber und die Presse.

  3. 03

    Wer früh reagiert, kann einem Eilantrag mit einer Schutzschrift begegnen, zivil- und strafrechtliche Verteidigung aufeinander abstimmen und oft eine Einigung ohne Prozess erreichen.

Fachbeitrag

Wenn Ihnen Geheimnisverrat vorgeworfen wird

Autor: , Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Stand:

Vorwürfe wegen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen treffen Unternehmen und Einzelpersonen meist unvorbereitet – oft kurz nach einem Stellenwechsel, einer Ausgründung oder dem Start eines neuen Produkts. Für eine wirksame Verteidigung kommt es darauf an, die Behauptungen der Gegenseite Punkt für Punkt zu prüfen statt vorschnell zu reagieren. Häufig zeigt sich dabei, dass der Anspruch schon an den gesetzlichen Voraussetzungen scheitert oder deutlich weniger weit reicht, als das erste Schreiben glauben macht.

Abmahnung, Verfügung, Strafanzeige: Wie der Vorwurf ankommt

Meist beginnt es mit einer anwaltlichen Abmahnung: Der Absender verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die Herausgabe oder Löschung von Unterlagen, Auskunft über deren Verwendung und oft auch Schadensersatz. Die Fristen sind knapp bemessen, gelegentlich nur wenige Tage.

Nicht selten wird gleich ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, ohne vorherige Abmahnung. Parallel kann eine Strafanzeige erstattet werden, denn die unbefugte Erlangung, Nutzung oder Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses ist nach § 23 GeschGehG strafbar. Wer betroffen ist, sollte deshalb zuerst den Überblick gewinnen: Was genau wird behauptet, welche Belege nennt die Gegenseite, und welche Fristen laufen?

Wichtig ist, in dieser Phase nichts zu tun, was später gegen Sie spricht: keine Dateien löschen, keine Rechtfertigungen per E-Mail an die Gegenseite schicken und keine vorformulierte Erklärung unterschreiben. Gelöschte Daten wirken vor Gericht schnell wie ein Schuldeingeständnis, und spontane Erklärungen lassen sich kaum zurücknehmen.

Liegt überhaupt ein Geschäftsgeheimnis vor?

Der erste Prüfschritt ist zugleich häufig der ergiebigste. Nach § 2 Nr. 1 GeschGehG ist eine Information nur geschützt, wenn sie nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist, deshalb wirtschaftlichen Wert hat, durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt wird und ein berechtigtes Interesse an ihrer Geheimhaltung besteht. Fehlt eines dieser Merkmale, gibt es keinen Anspruch.

Besonders oft fehlt es an den angemessenen Maßnahmen. Waren Kundenlisten für die gesamte Belegschaft frei abrufbar, gab es keine Vertraulichkeitsregeln oder wurden Unterlagen ohne Absprache an Dritte verschickt, kann sich der Anspruchsteller kaum auf Geheimnisschutz berufen. Die Darlegungslast liegt bei ihm – das zwingt ihn, sein eigenes Schutzkonzept offenzulegen.

  • Ist die Information wirklich nicht öffentlich oder in der Branche geläufig?
  • Welche konkreten Schutzmaßnahmen hat die Gegenseite getroffen und dokumentiert?
  • Ist die beanstandete Information genau bezeichnet oder bleibt der Vorwurf pauschal?
  • Stammt die Information tatsächlich vom Anspruchsteller?

Erlaubte Handlungen und Erfahrungswissen

Auch ein bestehendes Geschäftsgeheimnis verschafft kein Monopol. § 3 GeschGehG erlaubt ausdrücklich die eigenständige Entdeckung oder Schöpfung sowie das Beobachten, Untersuchen, Rückbauen und Testen eines Produkts, das öffentlich verfügbar ist oder sich rechtmäßig im eigenen Besitz befindet – sofern keine vertragliche Beschränkung entgegensteht. Wer parallel entwickelt oder ein Konkurrenzprodukt zerlegt hat, sollte das mit Entwicklungsunterlagen, Versionsständen und Zeitstempeln belegen können.

Für Beschäftigte gilt: Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen, die sie während ihrer Tätigkeit erworben haben, dürfen sie grundsätzlich weiter nutzen. Die Grenze verläuft dort, wo konkrete Dateien, Datensätze oder Aufzeichnungen mitgenommen werden oder ein wirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot besteht. Genau an dieser Linie entscheiden sich viele Streitfälle.

In der Verteidigung lohnt es sich deshalb, sehr genau nachzuzeichnen, wie ein Produkt, eine Kalkulation oder eine Kundenbeziehung tatsächlich entstanden ist. Branchenübliche Lösungen, veröffentlichte Fachliteratur, öffentlich zugängliche Register oder persönliche Kontakte, die schon vor der früheren Tätigkeit bestanden, können den Vorwurf entkräften, ein fremdes Geheimnis sei übernommen worden.

Rechtsanwalt Dr. David Slopek im Beratungsgespräch mit einem Mandanten – Verteidigung bei Geheimnisvorwürfen
Belege für die eigene Entwicklung sind in der Verteidigung oft der wichtigste Baustein.

Ausnahmen und Grenzen des Anspruchs

§ 5 GeschGehG nimmt bestimmte Handlungen vom Verbot aus, wenn sie einem berechtigten Interesse dienen: die Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit einschließlich der Pressefreiheit, die Aufdeckung rechtswidriger Handlungen oder sonstigen Fehlverhaltens zum Schutz des öffentlichen Interesses und die Offenlegung gegenüber der Arbeitnehmervertretung. Für Hinweisgeber gilt ergänzend das Hinweisgeberschutzgesetz.

Selbst wenn eine Verletzung vorliegt, sind die Ansprüche auf Unterlassung, Vernichtung oder Rückruf nach § 9 GeschGehG ausgeschlossen, soweit ihre Erfüllung im Einzelfall unverhältnismäßig wäre. Abzuwägen sind unter anderem der Wert des Geheimnisses, die getroffenen Schutzmaßnahmen, das Verhalten des Anspruchsgegners und die Folgen für ihn. Hat jemand weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt, kann er unter den Voraussetzungen von § 11 GeschGehG eine Abfindung in Geld anbieten. Und wer Ansprüche missbräuchlich geltend macht, scheitert an § 14 GeschGehG.

Strategie im Eilverfahren

Droht ein Antrag auf einstweilige Verfügung, ist eine Schutzschrift das wichtigste Mittel. Sie wird im zentralen elektronischen Register hinterlegt (§ 945a ZPO) und dort von dem Gericht berücksichtigt, bei dem der Antrag eingeht. So erfährt das Gericht Ihre Sicht, bevor es entscheidet, und erlässt die Verfügung oft nicht ohne mündliche Verhandlung.

Ist die Verfügung bereits erlassen, prüfen wir Widerspruch, Berufung und die Frage, ob die Gegenseite zu lange gewartet hat. Im Prozess lassen sich streitige Informationen auf Antrag als geheimhaltungsbedürftig einstufen (§§ 16 ff. GeschGehG). Das schützt auch Ihre eigenen Entwicklungsunterlagen, wenn Sie sie zur Entlastung vorlegen.

Umgekehrt muss die Gegenseite im Eilverfahren glaubhaft machen, dass ein Geschäftsgeheimnis besteht und gerade Sie es verletzt haben. Pauschale Behauptungen, ein Wettbewerber könne ein Produkt „nur mit unseren Unterlagen“ so schnell entwickelt haben, reichen dafür nicht aus. Hier setzen wir mit eidesstattlichen Versicherungen Ihrer Entwicklerinnen und Entwickler sowie mit nachvollziehbaren Projektunterlagen an.

Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren – Verteidigung bei Geheimnisvorwürfen bei Slopek Rechtsanwälte
Eine Schutzschrift gibt dem Gericht Ihre Sicht, bevor es über den Eilantrag entscheidet.

Wenn zugleich ein Strafverfahren läuft

Eine Strafanzeige verschärft die Lage erheblich, etwa durch Durchsuchungen und beschlagnahmte Geräte. Zivilrechtliche und strafrechtliche Verteidigung müssen dann eng verzahnt sein: Was im Zivilprozess vorgetragen wird, kann im Ermittlungsverfahren gelesen werden und umgekehrt. Wir stimmen unsere Schriftsätze mit Ihrer Strafverteidigung ab, damit keine Aussage an der falschen Stelle schadet.

Die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen wird in der Regel nur auf Antrag verfolgt, sofern die Staatsanwaltschaft kein besonderes öffentliches Interesse annimmt. Eine zivilrechtliche Einigung kann deshalb auch Auswirkungen auf das Strafverfahren haben.

Kommt es zu einer Durchsuchung, gilt: ruhig bleiben, keine Angaben zur Sache machen, sich den Beschluss aushändigen lassen und sofort anwaltliche Hilfe holen. Für das Unternehmen stellt sich zudem die Frage, welche Geräte und Daten betroffen sind und wie der Geschäftsbetrieb weiterlaufen kann. Gerade hier zahlt es sich aus, wenn die Verteidigung bereits steht, bevor die Ermittler kommen.

Clean Room und Vergleich: Wie lässt sich der Streit beenden?

Unternehmen, die Personal eines Wettbewerbers einstellen, sind häufig mittelbar betroffen. Hier helfen Clean-Room-Prozesse: Neue Beschäftigte bestätigen schriftlich, keine fremden Unterlagen mitzubringen, sensible Projekte werden personell getrennt und die eigene Entwicklung wird lückenlos dokumentiert. Das beugt Vorwürfen vor und entkräftet sie, wenn sie dennoch erhoben werden.

Viele Verfahren enden mit einem Vergleich. Wir achten darauf, dass eine Unterlassungserklärung nur das erfasst, was tatsächlich streitig ist, dass Rückgabe und Löschung nachweisbar geregelt werden und dass keine Schuldanerkenntnisse entstehen, die im Strafverfahren gegen Sie verwendet werden könnten.

Fazit

Ein Vorwurf der Geheimnisverletzung ist ernst zu nehmen, aber selten so eindeutig, wie er zunächst klingt. Schutzvoraussetzungen, erlaubte Handlungen, gesetzliche Ausnahmen und Verhältnismäßigkeit bieten mehrere Ansatzpunkte für eine Verteidigung.

Entscheidend sind Tempo und Sorgfalt: Fristen wahren, keine übereilten Erklärungen abgeben, die eigene Entwicklung belegen und zivil- wie strafrechtliche Schritte abstimmen. Wir begleiten Sie dabei vom ersten Schreiben bis zur Einigung oder zum Urteil.

Ablauf und Kosten

Der typische Beratungsablauf

  1. Unterlagen senden

    Schicken Sie uns das Schreiben der Gegenseite, eine Verfügung oder eine kurze Schilderung, was Ihnen vorgeworfen wird – vertraulich.

  2. Erstberatung zum Festpreis

    299€zzgl. USt.

    Wir bewerten den Vorwurf, nennen die laufenden Fristen und zeigen Ihnen, welche Verteidigungslinie sich anbietet.

    Erstberatung anfragen
  3. Angebot

    Für das weitere Mandat erhalten Sie einen Vorschlag zur Vergütung: je nach Lage ein Festpreis, ein vereinbarter Kostenrahmen oder Abrechnung nach Zeitaufwand.

  4. Verteidigung

    Wir antworten auf die Abmahnung, hinterlegen eine Schutzschrift oder vertreten Sie im Verfahren und stimmen uns, wo nötig, mit Ihrer Strafverteidigung ab.

  5. Abschluss

    Wir verhandeln eine Einigung oder führen den Prozess zu Ende und richten mit Ihnen Abläufe ein, die neue Vorwürfe unwahrscheinlicher machen.

FAQ

Was Beschuldigte über Geheimnisvorwürfe wissen sollten

Sie vermissen eine Frage? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und klären, wie es weitergehen kann.

Soll ich die Unterlassungserklärung aus der Abmahnung unterschreiben?

Nicht ungeprüft. Vorformulierte Erklärungen sind oft weiter gefasst als nötig und mit hohen Vertragsstrafen verbunden. Häufig ist eine abgeänderte, auf den konkreten Vorwurf begrenzte Erklärung sinnvoll – oder gar keine, wenn der Anspruch nicht besteht. Wichtig ist, die gesetzte Frist nicht verstreichen zu lassen, ohne zu reagieren.

Woran scheitern Ansprüche wegen Geschäftsgeheimnissen am häufigsten?

Oft daran, dass der Anspruchsteller keine angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen nachweisen kann oder die angeblich verletzte Information nicht genau bezeichnet. Ebenfalls häufig: Die Information war in der Branche bekannt oder wurde nachweislich unabhängig entwickelt.

Darf ich Wissen aus meinem alten Job beim neuen Arbeitgeber einsetzen?

Ihre Fähigkeiten und Ihre allgemeine Berufserfahrung dürfen Sie mitnehmen. Konkrete Unterlagen, Dateien, Kundendaten oder Quellcode des früheren Arbeitgebers dagegen nicht. Besteht ein wirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot, können zusätzliche Grenzen gelten.

Was bringt eine Schutzschrift?

Sie sorgt dafür, dass das Gericht Ihre Argumente kennt, bevor es über einen Eilantrag der Gegenseite entscheidet. Ohne Schutzschrift kann eine Verfügung ergehen, ohne dass Sie angehört werden. Die Schutzschrift wird im zentralen elektronischen Register hinterlegt und gilt dort für alle Gerichte.

Bin ich geschützt, wenn ich Missstände im Unternehmen aufgedeckt habe?

Unter Umständen ja. Das Geschäftsgeheimnisgesetz erlaubt die Offenlegung, wenn sie dem Aufdecken rechtswidriger Handlungen oder sonstigen Fehlverhaltens dient und geeignet ist, das öffentliche Interesse zu schützen. Hinzu kommt das Hinweisgeberschutzgesetz. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom Einzelfall und vom gewählten Meldeweg ab.

Mir droht auch eine Strafanzeige. Was jetzt?

Äußern Sie sich gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht ohne anwaltliche Beratung. Zivil- und Strafverfahren sollten aufeinander abgestimmt werden, weil Aussagen in einem Verfahren im anderen verwendet werden können. Wir arbeiten dazu mit Ihrer Strafverteidigung zusammen.

Wir haben jemanden vom Wettbewerber eingestellt. Wie schützen wir uns?

Lassen Sie sich beim Onboarding schriftlich bestätigen, dass keine fremden Unterlagen mitgebracht werden, trennen Sie sensible Projekte personell und dokumentieren Sie Ihre eigene Entwicklung laufend. Diese Clean-Room-Maßnahmen verringern das Risiko und helfen, einen späteren Vorwurf zu entkräften.

Was kostet die Verteidigung gegen einen Geheimnisvorwurf?

Wir beginnen mit einer Erstberatung, die pauschal 299 € zzgl. USt. kostet. Für die anschließende Verteidigung schlagen wir Ihnen eine Abrechnung vor – pauschal, innerhalb eines festen Kostenrahmens oder nach Stunden – und Sie entscheiden, bevor weitere Kosten anfallen.

Wo finde ich in Hamburg einen Anwalt für die Verteidigung bei Geheimnisvorwürfen?

Slopek Rechtsanwälte, Zippelhaus 6, 20457 Hamburg, nahe der U-Bahn Meßberg. Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, ist Ihr Anwalt für die Verteidigung bei Geheimnisvorwürfen – für Unternehmen ebenso wie für Beschäftigte, aus Hamburg bundesweit. Senden Sie Abmahnung oder gerichtliche Unterlagen möglichst rasch an info@slopek.com; das Gespräch kann telefonisch, per Video oder in der Kanzlei stattfinden.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten, wenn mir die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen vorgeworfen wird?

Sofort nach Zugang einer Abmahnung, einer gerichtlichen Verfügung oder eines Schreibens der Ermittlungsbehörden – und bevor Sie gegenüber dem früheren Arbeitgeber oder Dritten Stellung nehmen. Ein Rechtsanwalt für die Verteidigung bei Geheimnisvorwürfen prüft, ob überhaupt ein Geschäftsgeheimnis im Sinne von § 2 Nr. 1 GeschGehG vorliegt, ob eine Ausnahme nach § 5 GeschGehG greift und welche Erklärungen Sie abgeben sollten. Unbedachte Äußerungen können später im Zivilprozess oder in einem Strafverfahren nach § 23 GeschGehG gegen Sie verwendet werden.