Erst suchen, dann produzieren
Autor: Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Stand:
Ein neues Produkt ist entworfen, die Muster sind fertig, der Launch ist geplant. Genau jetzt lohnt der Blick nach links und rechts: Gibt es ältere Gestaltungen, die dem eigenen Entwurf zu nahe kommen? Designrecherchen beantworten diese Frage, bevor Geld in Werkzeuge, Lagerbestand und Marketing fließt. Und sie zeigen, ob sich der eigene Entwurf überhaupt sinnvoll als Design schützen lässt.
Warum vor der Markteinführung recherchieren?
Das Deutsche Patent- und Markenamt und das Amt der EU für geistiges Eigentum tragen Designs ein, ohne Neuheit und Eigenart zu prüfen. Das Register sagt deshalb wenig darüber aus, ob ein Design einem Angriff standhält, und es warnt niemanden vor Kollisionen. Wer ein Produkt anbietet, das in den Schutzbereich eines älteren Designs fällt, verletzt es – unabhängig davon, ob er es kannte (§ 38 DesignG).
Die Folgen treffen meist zum ungünstigsten Zeitpunkt ein: kurz nach dem Marktstart, wenn Ware produziert und an Händler ausgeliefert ist. Eine Abmahnung kann dann Unterlassung, Rückruf, Auskunft und Schadensersatz nach sich ziehen. Eine Recherche vorab kostet dagegen einen Bruchteil und lässt Zeit, die Gestaltung anzupassen.
Besonders lohnend ist die Recherche bei Produkten mit hohen Werkzeugkosten, bei Kollektionen, die über mehrere Saisons laufen sollen, und bei Waren, die über große Händler oder Plattformen vertrieben werden. Dort fallen Konflikte schnell auf, und Lieferverträge verlangen häufig die Zusicherung, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
Register und Bildrecherche
Ausgangspunkt sind die amtlichen Datenbanken. Für deutsche Designs ist das DPMAregister die Quelle; DesignView, betrieben vom EUIPO, bündelt eingetragene EU-Designs und die Bestände zahlreicher nationaler Ämter. Internationale Eintragungen nach dem Haager Abkommen erschließen die Datenbanken der WIPO, früher unter dem Namen Hague Express bekannt. Gesucht wird nach Erzeugnisklassen der Locarno-Klassifikation, nach Begriffen und zunehmend über Bildähnlichkeit.
Weil Designs Bilder sind, reicht eine Stichwortsuche selten aus. Wir kombinieren die Klassen mit einer visuellen Durchsicht der Darstellungen und ergänzen die Ergebnisse um eine Bildrecherche im Netz, in Händlerkatalogen und auf Messen. Welche Länder einbezogen werden, richtet sich nach Ihren Vertriebsplänen: Wer nur in Deutschland verkauft, braucht keine weltweite Suche, wer über Plattformen in ganz Europa liefert, dagegen schon.
- DPMAregister für deutsche Designs
- DesignView für EU-Designs und nationale Bestände
- WIPO-Datenbanken für internationale Eintragungen
- Bildsuche, Onlinehandel, Kataloge und Messeauftritte

Was eine Registerrecherche nicht findet
Ein beträchtlicher Teil der relevanten Gestaltungen steht in keinem Register. Das nicht eingetragene EU-Design entsteht schon dadurch, dass ein Erzeugnis in der Union der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, und schützt drei Jahre lang gegen Nachahmungen (Unionsgeschmacksmusterverordnung). Hinzu kommen ältere Produkte, Prospekte und Onlineangebote, die zwar keinen eigenen Schutz mehr genießen, aber die Neuheit späterer Anmeldungen zerstören.
Eine Recherche kann deshalb Risiken verringern, sie aber nie vollständig ausschließen. Seriös ist eine Einschätzung, die offenlegt, welche Quellen durchsucht wurden und welche nicht. Je nach Produkt kann es sinnvoll sein, zusätzlich Marken, technische Schutzrechte oder den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz in den Blick zu nehmen.
Wie werden Treffer bewertet?
Ein ähnlich aussehendes Produkt ist noch keine Kollision. Maßgeblich ist, ob Ihr Entwurf beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck erweckt als das ältere Design (§ 38 Abs. 2 DesignG). Gemeint ist eine Person, die die Produktgruppe kennt und Gestaltungen aufmerksam vergleicht, ohne Fachmann zu sein.
Dabei kommt es auf den Gestaltungsspielraum an. Wo technische Vorgaben, Normen oder Gewohnheiten des Marktes die Form weitgehend festlegen, genügen schon kleinere Abweichungen. Wo Entwerfer frei gestalten können, müssen die Unterschiede deutlicher ausfallen. Merkmale, die allein durch die technische Funktion bedingt sind, bleiben außer Betracht.
Wir ordnen jeden relevanten Treffer ein, benennen die prägenden Merkmale und zeigen, an welchen Stellen eine Änderung des Entwurfs den Abstand vergrößern würde.

Neuheitsrecherche für die eigene Anmeldung
Dieselbe Suche lässt sich umdrehen: Statt fremder Rechte steht dann die Schutzfähigkeit des eigenen Entwurfs im Mittelpunkt. Ein Design ist nur wirksam, wenn es neu ist und Eigenart hat (§ 2 DesignG). Zeigt die Recherche nahe Vorbilder, lässt sich die Anmeldung darauf ausrichten – etwa mit Darstellungen, die die eigenständigen Merkmale betonen.
Ist das Produkt bereits veröffentlicht, hilft die Neuheitsschonfrist von zwölf Monaten (§ 6 DesignG). Sie gilt aber nur für Offenbarungen durch Sie selbst oder Ihre Rechtsnachfolger, nicht für ähnliche Gestaltungen Dritter.
Die Neuheitsrecherche hilft außerdem bei der Entscheidung, ob sich eine Anmeldung überhaupt lohnt. Liegen sehr nahe Vorbilder vor, ist der Schutzumfang eines späteren Designs schmal. Dann kann es wirtschaftlicher sein, auf andere Schutzwege wie eine Marke für die Produktform zu setzen oder die Gestaltung weiter zu schärfen.
Grundlage für Angriff und Verteidigung
Recherchen sind auch im Konflikt unverzichtbar. Wer aus einem Design abgemahnt wird, sucht nach älteren Gestaltungen, die dem angeblich verletzten Design die Neuheit oder Eigenart nehmen. Mit diesen Funden kann die Nichtigkeit beim DPMA beantragt (§ 34a DesignG) oder im Verletzungsprozess per Widerklage geltend gemacht werden; bei EU-Designs ist das EUIPO zuständig.
Umgekehrt prüfen wir vor einem eigenen Vorgehen, ob Ihr Design einem solchen Gegenangriff standhält. So vermeiden Sie eine Abmahnung, die mit dem Verlust des eigenen Schutzrechts endet. Gerade in Eilverfahren bleibt wenig Zeit; eine bereits vorhandene Recherche verschafft dann einen spürbaren Vorsprung, auf welcher Seite Sie auch stehen.
Eigene Entwürfe dokumentieren
Ebenso wichtig wie die Suche nach fremden Designs ist der Nachweis der eigenen Arbeit. Datierte Skizzen, Dateien mit nachvollziehbarer Versionsgeschichte, Freigabe-E-Mails und Belege der ersten Veröffentlichung zeigen, dass Sie unabhängig gestaltet haben. Gegen Ansprüche aus nicht eingetragenen Designs ist das ein wichtiges Argument, und es kann ein Vorbenutzungsrecht stützen (§ 41 DesignG).
Arbeiten externe Agenturen oder freie Gestalter mit, gehören auch deren Verträge und Rechnungen in die Akte. Sie belegen, wem die Entwürfe zustehen, und verhindern, dass im Streit Zweifel an der Inhaberschaft entstehen. Ein schlichter Ordner, in dem jede Entwurfsstufe mit Datum abgelegt wird, genügt oft schon.
- Skizzen und Entwürfe mit Datum
- Dateien mit Versionsverlauf
- Belege zur ersten Veröffentlichung
- Verträge mit externen Gestaltern
Fazit
Eine Designrecherche ist eine überschaubare Investition, die vor teuren Überraschungen nach dem Launch bewahren kann. Sie zeigt, welche älteren Gestaltungen in der Nähe liegen, wie groß der Abstand ist und wo sich ein Entwurf noch anpassen lässt.
Wir recherchieren mit Blick auf Ihren Zeitplan, bewerten die Treffer verständlich und nutzen die Ergebnisse für Ihre Anmeldung ebenso wie für die Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen.






