Rechtsanwalt Dr. David Slopek im Porträt vor einem hellen Kanzleifenster – Designrecherchen bei Slopek Rechtsanwälte

Ihr Anwaltsteam für Designrecherchen

Bevor Werkzeuge bestellt und Kataloge gedruckt werden, sollten Sie wissen, ob ein älteres Design Ihrem Produkt im Weg steht. Wir recherchieren in den Registern und im Markt, bewerten die Treffer und sagen Ihnen offen, wo Risiken liegen und wie Sie ihnen begegnen.

Rechtsgebiet
Designrecht
Ihr Ansprechpartner
Dr. David Slopek, LL.M.
anwalt.de · Stand Oktober 2026
5,0 (196 Bewertungen)
Tätigkeitsgebiet
Aus Hamburg bundesweit
Beratungsangebot

Wie wir für Sie recherchieren

Ob kurz vor dem Marktstart, vor einer Anmeldung oder mitten in einer Auseinandersetzung: Wir passen Umfang und Tiefe der Recherche an Ihr Ziel und Ihren Zeitplan an.

  • Wir prüfen vor der Markteinführung, ob ältere Designs Ihrem Produkt in den Zielmärkten entgegenstehen.

    • Suche in DPMA-, EUIPO- und WIPO-Beständen
    • Ergänzende Bild- und Marktrecherche
    • Auswahl der Zielländer nach Ihrem Vertrieb
    Anfrage senden
  • Wir ordnen die Treffer rechtlich ein und zeigen, wo eine Änderung des Entwurfs den Abstand sichert.

    • Analyse des Gesamteindrucks
    • Einschätzung des Gestaltungsspielraums
    • Konkrete Vorschläge zur Abgrenzung
    Anfrage senden
  • Wir klären, ob Ihr Entwurf sich als Design schützen lässt, und richten die Anmeldung danach aus.

    • Recherche nach nahen Vorbildern
    • Prüfung von Neuheit und Eigenart
    • Empfehlung zu Darstellungen und Schutzgebiet
    Anfrage senden
  • Wir suchen Material, um fremde Designs anzugreifen oder die Belastbarkeit des eigenen Rechts zu prüfen.

    • Suche nach neuheitsschädlichen Vorveröffentlichungen
    • Vorbereitung von Nichtigkeitsanträgen
    • Dokumentation eigener Entwürfe
    Anfrage senden
Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, bei Slopek Rechtsanwälte
Ihr Ansprechpartner für Designrecherchen

Wer vorher sucht, entscheidet in Ruhe.

Ich erlebe oft, dass ein Konflikt um ein Design erst dann entsteht, wenn die Ware schon im Lager steht. Mit einer Recherche vor dem Launch möchte ich Ihnen genau diese Situation ersparen – oder Ihnen zumindest zeigen, wie groß ein Risiko tatsächlich ist und was Sie dagegen tun können.

Senden Sie mir einfach Bilder Ihres Entwurfs und sagen Sie mir, wo und wann Sie verkaufen wollen. Ich melde mich mit einem Vorschlag für den passenden Umfang.

Unterschrift von Rechtsanwalt Dr. David Slopek

Dr. David Slopek, LL.M.RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Kurz gefasst

  1. 01

    Die Ämter prüfen bei der Eintragung nicht, ob ein Design neu ist. Ob ein älteres Recht Ihrem Produkt entgegensteht, klärt deshalb nur eine eigene Recherche – am besten vor der Produktion.

  2. 02

    Register zeigen nur einen Teil des Bestands: Nicht eingetragene EU-Designs und frühere Veröffentlichungen müssen über Bild- und Marktrecherchen erschlossen werden.

  3. 03

    Eine gut dokumentierte Recherche dient mehrfach – als Grundlage der eigenen Anmeldung, als Beleg Ihrer Sorgfalt und als Material für einen Nichtigkeitsantrag, wenn Sie selbst angegriffen werden.

Fachbeitrag

Erst suchen, dann produzieren

Autor: , Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Stand:

Ein neues Produkt ist entworfen, die Muster sind fertig, der Launch ist geplant. Genau jetzt lohnt der Blick nach links und rechts: Gibt es ältere Gestaltungen, die dem eigenen Entwurf zu nahe kommen? Designrecherchen beantworten diese Frage, bevor Geld in Werkzeuge, Lagerbestand und Marketing fließt. Und sie zeigen, ob sich der eigene Entwurf überhaupt sinnvoll als Design schützen lässt.

Warum vor der Markteinführung recherchieren?

Das Deutsche Patent- und Markenamt und das Amt der EU für geistiges Eigentum tragen Designs ein, ohne Neuheit und Eigenart zu prüfen. Das Register sagt deshalb wenig darüber aus, ob ein Design einem Angriff standhält, und es warnt niemanden vor Kollisionen. Wer ein Produkt anbietet, das in den Schutzbereich eines älteren Designs fällt, verletzt es – unabhängig davon, ob er es kannte (§ 38 DesignG).

Die Folgen treffen meist zum ungünstigsten Zeitpunkt ein: kurz nach dem Marktstart, wenn Ware produziert und an Händler ausgeliefert ist. Eine Abmahnung kann dann Unterlassung, Rückruf, Auskunft und Schadensersatz nach sich ziehen. Eine Recherche vorab kostet dagegen einen Bruchteil und lässt Zeit, die Gestaltung anzupassen.

Besonders lohnend ist die Recherche bei Produkten mit hohen Werkzeugkosten, bei Kollektionen, die über mehrere Saisons laufen sollen, und bei Waren, die über große Händler oder Plattformen vertrieben werden. Dort fallen Konflikte schnell auf, und Lieferverträge verlangen häufig die Zusicherung, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

Register und Bildrecherche

Ausgangspunkt sind die amtlichen Datenbanken. Für deutsche Designs ist das DPMAregister die Quelle; DesignView, betrieben vom EUIPO, bündelt eingetragene EU-Designs und die Bestände zahlreicher nationaler Ämter. Internationale Eintragungen nach dem Haager Abkommen erschließen die Datenbanken der WIPO, früher unter dem Namen Hague Express bekannt. Gesucht wird nach Erzeugnisklassen der Locarno-Klassifikation, nach Begriffen und zunehmend über Bildähnlichkeit.

Weil Designs Bilder sind, reicht eine Stichwortsuche selten aus. Wir kombinieren die Klassen mit einer visuellen Durchsicht der Darstellungen und ergänzen die Ergebnisse um eine Bildrecherche im Netz, in Händlerkatalogen und auf Messen. Welche Länder einbezogen werden, richtet sich nach Ihren Vertriebsplänen: Wer nur in Deutschland verkauft, braucht keine weltweite Suche, wer über Plattformen in ganz Europa liefert, dagegen schon.

  • DPMAregister für deutsche Designs
  • DesignView für EU-Designs und nationale Bestände
  • WIPO-Datenbanken für internationale Eintragungen
  • Bildsuche, Onlinehandel, Kataloge und Messeauftritte
Rechtsanwalt Dr. David Slopek und Rechtsanwältin Laura Weckwerth in der Besprechung vor Fachpublikationen – Designrecherchen
Designs sind Bilder – gesucht wird deshalb auch mit den Augen.

Was eine Registerrecherche nicht findet

Ein beträchtlicher Teil der relevanten Gestaltungen steht in keinem Register. Das nicht eingetragene EU-Design entsteht schon dadurch, dass ein Erzeugnis in der Union der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, und schützt drei Jahre lang gegen Nachahmungen (Unionsgeschmacksmusterverordnung). Hinzu kommen ältere Produkte, Prospekte und Onlineangebote, die zwar keinen eigenen Schutz mehr genießen, aber die Neuheit späterer Anmeldungen zerstören.

Eine Recherche kann deshalb Risiken verringern, sie aber nie vollständig ausschließen. Seriös ist eine Einschätzung, die offenlegt, welche Quellen durchsucht wurden und welche nicht. Je nach Produkt kann es sinnvoll sein, zusätzlich Marken, technische Schutzrechte oder den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz in den Blick zu nehmen.

Wie werden Treffer bewertet?

Ein ähnlich aussehendes Produkt ist noch keine Kollision. Maßgeblich ist, ob Ihr Entwurf beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck erweckt als das ältere Design (§ 38 Abs. 2 DesignG). Gemeint ist eine Person, die die Produktgruppe kennt und Gestaltungen aufmerksam vergleicht, ohne Fachmann zu sein.

Dabei kommt es auf den Gestaltungsspielraum an. Wo technische Vorgaben, Normen oder Gewohnheiten des Marktes die Form weitgehend festlegen, genügen schon kleinere Abweichungen. Wo Entwerfer frei gestalten können, müssen die Unterschiede deutlicher ausfallen. Merkmale, die allein durch die technische Funktion bedingt sind, bleiben außer Betracht.

Wir ordnen jeden relevanten Treffer ein, benennen die prägenden Merkmale und zeigen, an welchen Stellen eine Änderung des Entwurfs den Abstand vergrößern würde.

Rechtsanwalt Dr. David Slopek bespricht mit einer Kollegin einen Fall – Designrecherchen bei Slopek Rechtsanwälte
Entscheidend ist der Gesamteindruck, nicht das einzelne Detail.

Neuheitsrecherche für die eigene Anmeldung

Dieselbe Suche lässt sich umdrehen: Statt fremder Rechte steht dann die Schutzfähigkeit des eigenen Entwurfs im Mittelpunkt. Ein Design ist nur wirksam, wenn es neu ist und Eigenart hat (§ 2 DesignG). Zeigt die Recherche nahe Vorbilder, lässt sich die Anmeldung darauf ausrichten – etwa mit Darstellungen, die die eigenständigen Merkmale betonen.

Ist das Produkt bereits veröffentlicht, hilft die Neuheitsschonfrist von zwölf Monaten (§ 6 DesignG). Sie gilt aber nur für Offenbarungen durch Sie selbst oder Ihre Rechtsnachfolger, nicht für ähnliche Gestaltungen Dritter.

Die Neuheitsrecherche hilft außerdem bei der Entscheidung, ob sich eine Anmeldung überhaupt lohnt. Liegen sehr nahe Vorbilder vor, ist der Schutzumfang eines späteren Designs schmal. Dann kann es wirtschaftlicher sein, auf andere Schutzwege wie eine Marke für die Produktform zu setzen oder die Gestaltung weiter zu schärfen.

Grundlage für Angriff und Verteidigung

Recherchen sind auch im Konflikt unverzichtbar. Wer aus einem Design abgemahnt wird, sucht nach älteren Gestaltungen, die dem angeblich verletzten Design die Neuheit oder Eigenart nehmen. Mit diesen Funden kann die Nichtigkeit beim DPMA beantragt (§ 34a DesignG) oder im Verletzungsprozess per Widerklage geltend gemacht werden; bei EU-Designs ist das EUIPO zuständig.

Umgekehrt prüfen wir vor einem eigenen Vorgehen, ob Ihr Design einem solchen Gegenangriff standhält. So vermeiden Sie eine Abmahnung, die mit dem Verlust des eigenen Schutzrechts endet. Gerade in Eilverfahren bleibt wenig Zeit; eine bereits vorhandene Recherche verschafft dann einen spürbaren Vorsprung, auf welcher Seite Sie auch stehen.

Eigene Entwürfe dokumentieren

Ebenso wichtig wie die Suche nach fremden Designs ist der Nachweis der eigenen Arbeit. Datierte Skizzen, Dateien mit nachvollziehbarer Versionsgeschichte, Freigabe-E-Mails und Belege der ersten Veröffentlichung zeigen, dass Sie unabhängig gestaltet haben. Gegen Ansprüche aus nicht eingetragenen Designs ist das ein wichtiges Argument, und es kann ein Vorbenutzungsrecht stützen (§ 41 DesignG).

Arbeiten externe Agenturen oder freie Gestalter mit, gehören auch deren Verträge und Rechnungen in die Akte. Sie belegen, wem die Entwürfe zustehen, und verhindern, dass im Streit Zweifel an der Inhaberschaft entstehen. Ein schlichter Ordner, in dem jede Entwurfsstufe mit Datum abgelegt wird, genügt oft schon.

  • Skizzen und Entwürfe mit Datum
  • Dateien mit Versionsverlauf
  • Belege zur ersten Veröffentlichung
  • Verträge mit externen Gestaltern

Fazit

Eine Designrecherche ist eine überschaubare Investition, die vor teuren Überraschungen nach dem Launch bewahren kann. Sie zeigt, welche älteren Gestaltungen in der Nähe liegen, wie groß der Abstand ist und wo sich ein Entwurf noch anpassen lässt.

Wir recherchieren mit Blick auf Ihren Zeitplan, bewerten die Treffer verständlich und nutzen die Ergebnisse für Ihre Anmeldung ebenso wie für die Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen.

Ablauf und Kosten

Der typische Beratungsablauf

  1. Entwurf übermitteln

    Sie senden uns Fotos, Zeichnungen oder Renderings Ihres Produkts und nennen die geplanten Märkte und den Termin für den Launch.

  2. Erstberatung zum Festpreis

    299€zzgl. USt.

    Wir besprechen Ziel, Umfang und Zielländer der Recherche und klären, welche Quellen im Einzelfall sinnvoll sind.

    Erstberatung anfragen
  3. Angebot

    Sie erhalten vorab einen Vorschlag, wie wir die Recherche abrechnen: zum Festpreis, innerhalb eines vereinbarten Kostenrahmens oder nach Zeitaufwand.

  4. Recherche und Bewertung

    Wir durchsuchen Register und weitere Quellen, sichten die Treffer und bewerten die relevanten Gestaltungen.

  5. Ergebnis besprechen

    Wir erläutern Ihnen die Einschätzung, empfehlen nächste Schritte und unterstützen bei Anmeldung, Anpassung oder Konflikt.

Wie wir abrechnen – Festpreis, Zeitaufwand oder RVG –, erklären wir auf der Seite Honorar und Kosten.

FAQ

Was Sie über Designrecherchen wissen sollten

Sie vermissen eine Frage? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und klären, wie es weitergehen kann.

Prüft das Amt nicht selbst, ob ein Design neu ist?

Nein. DPMA und EUIPO prüfen bei der Eintragung nur formale Voraussetzungen und wenige Ausschlussgründe, nicht aber Neuheit und Eigenart. Ob ein eingetragenes Design Bestand hat und ob es mit anderen Designs kollidiert, zeigt sich erst bei einer eigenen Recherche oder im Streit.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Designrecherche?

Sobald der Entwurf im Wesentlichen feststeht, aber bevor Werkzeuge, Produktion und Marketing beauftragt werden. Dann lassen sich Änderungen noch mit geringem Aufwand umsetzen. Eine zweite, kürzere Recherche kann kurz vor dem Launch sinnvoll sein, wenn zwischen Entwurf und Marktstart viel Zeit vergeht.

In welchen Datenbanken wird gesucht?

Je nach Zielmarkt im DPMAregister, in DesignView für EU-Designs und viele nationale Ämter sowie in den Datenbanken der WIPO für internationale Eintragungen. Ergänzend suchen wir über Bilder im Netz, in Onlineshops, Katalogen und Messeunterlagen, weil viele Gestaltungen nicht registriert sind.

Gibt eine Recherche absolute Sicherheit?

Nein. Nicht eingetragene Designs und frühere Veröffentlichungen lassen sich nie vollständig erfassen. Eine sorgfältige Recherche verringert das Risiko aber erheblich und zeigt, welche Gestaltungen in der Nähe liegen. Wir legen offen, welche Quellen wir durchsucht haben, damit Sie das Ergebnis richtig einordnen können.

Was passiert, wenn die Recherche ein ähnliches Design findet?

Dann bewerten wir, ob Ihr Entwurf beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck erweckt. Oft genügen gezielte Änderungen, um den Abstand zu vergrößern. Ist das ältere Design selbst angreifbar, kann auch ein Nichtigkeitsantrag in Betracht kommen. Wir besprechen mit Ihnen, welcher Weg wirtschaftlich sinnvoll ist.

Lohnt sich eine Recherche auch vor der eigenen Anmeldung?

Ja. Sie zeigt, ob Ihr Entwurf voraussichtlich neu ist und Eigenart hat. Damit lässt sich die Anmeldung gezielt gestalten, etwa durch Darstellungen, die das Eigenständige hervorheben. So vermeiden Sie ein Design, das im ersten Konflikt für nichtig erklärt wird.

Wie dokumentiere ich meine eigenen Entwürfe richtig?

Bewahren Sie datierte Skizzen, Dateien mit Versionsgeschichte, Freigaben per E-Mail und Belege der ersten Veröffentlichung auf. Bei externen Gestaltern gehören die Verträge dazu. Diese Unterlagen zeigen, dass Sie unabhängig entworfen haben, und können im Streit über Ansprüche oder ein Vorbenutzungsrecht entscheidend sein.

Was kostet eine Designrecherche?

Umfang und Zielländer klären wir zunächst in einer Erstberatung, die pauschal 299 € zzgl. USt. kostet. Für die Recherche selbst erhalten Sie anschließend einen Vorschlag – als Festpreis, mit Kostenrahmen oder nach Zeitaufwand. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie zugestimmt haben.

Gibt es in Hamburg einen Anwalt für Designrecherchen?

Ja. Slopek Rechtsanwälte, Zippelhaus 6, 20457 Hamburg (U-Bahn Meßberg), übernimmt Designrecherchen für Unternehmen aus Hamburg und bundesweit. Ihr Anwalt für Designrecherchen ist Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Entwürfe, Zielmärkte und Zeitplan klären wir in einem Gespräch in der Kanzlei, am Telefon oder per Video; die Ergebnisse erhalten Sie schriftlich mit einer rechtlichen Bewertung.

Warum sollte ein Anwalt für Designrecherchen die Treffer bewerten?

Weil eine Trefferliste allein noch keine Antwort gibt. Entscheidend ist, ob Ihr Entwurf beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck erweckt (§ 2 Abs. 3, § 38 Abs. 2 DesignG), wie groß der Gestaltungsspielraum in der Produktkategorie ist und welche Merkmale allein technisch bedingt sind (§ 3 DesignG). Ein Anwalt für Designrecherchen ordnet das ein und schlägt konkrete Änderungen vor. Hinzu kommt die anwaltliche Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO): Ihre noch unveröffentlichten Entwürfe bleiben vertraulich.