Rechtsanwalt Dr. David Slopek an seinem Arbeitsplatz in Hamburg – Abmahnungen von Lubberger Lehment bei Slopek Rechtsanwälte

Ihr Anwaltsteam für Abmahnungen von Lubberger Lehment

Lubberger Lehment beanstandet im Auftrag eines Markeninhabers, dass Sie dessen Logo oder Marke bei Ihren Produkten verwendet haben – etwa bei Zubehör oder Ersatzteilen. Wir klären, ob und wie Sie die Marke nennen durften, was Sie offenlegen müssen und wie Sie antworten. Am Anfang steht eine Erstberatung, deren Preis Sie vorher kennen.

Rechtsgebiet
Markenrecht
Ansprechpersonen
Dr. David Slopek, LL.M.Laura Weckwerth
anwalt.de · Stand Oktober 2026
5,0 (196 Bewertungen)
Tätigkeitsgebiet
Aus Hamburg bundesweit
Beratungsangebot

So unterstützen wir Sie nach einer Abmahnung von Lubberger Lehment

Wir prüfen das Abmahnschreiben, bewerten mit Ihnen Produkt und Angebotsgestaltung und führen den Austausch mit Lubberger Lehment – außergerichtlich und im Ernstfall vor Gericht.

  • Wir lesen die Abmahnung gründlich, gleichen die Marken mit dem Register ab und bewerten die geforderten Beträge.

    • Wort- und Bildmarken im Register
    • Beanstandetes Angebot
    • Gegenstandswert und Kosten
    Anfrage senden
  • Wir klären, ob Ihr Angebot die Marke nur als Hinweis auf den Verwendungszweck nutzt oder wie ein eigenes Kennzeichen.

    • Zubehör und Ersatzteile nach § 23 MarkenG
    • Logo auf Produkt und Verpackung
    • Originalware und Erschöpfung
    Anfrage senden
  • Wo nötig, entwerfen wir eine eng begrenzte Erklärung und eine Auskunft, die nur enthält, was Sie wirklich schulden.

    • Eingegrenzte Unterlassungserklärung
    • Lieferanten- und Mengenauskunft
    • Verlängerung der Frist
    Anfrage senden
  • Trägt der Vorwurf, verhandeln wir Kosten und Schadensersatz; wählt die Gegenseite den Weg zum Gericht, vertreten wir Sie dort.

    • Einigung über Kosten
    • Zurückweisung unbegründeter Ansprüche
    • Vertretung bei Gericht
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Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, bei Slopek Rechtsanwälte
Ihre Ansprechpartner:

Post wegen einer Fahrzeugmarke? Wir klären, was erlaubt war.

Bei Abmahnungen von Lubberger Lehment geht es oft um Produkte, die Ihr Geschäft tragen. Ich prüfe mit Ihnen, ob die Marke zulässig genannt wurde, welche Angaben Sie wirklich machen müssen und wie Sie Ihr Sortiment weiter anbieten können; den Austausch mit der Gegenseite übernehme ich.

Bis wir gesprochen haben: Geben Sie keine Erklärung ab, nennen Sie keine Lieferanten und rufen Sie nicht bei der Gegenseite an. Sichern Sie das Angebot mit Screenshots, bevor Sie es ändern oder deaktivieren.

Unterschrift von Rechtsanwalt Dr. David Slopek

Dr. David Slopek, LL.M.RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Zubehör, Ersatzteil, Fahrzeugmarke – ich prüfe, wie weit die Nennung gehen darf.

Händler von Autozubehör müssen sagen dürfen, für welches Fahrzeug ihr Produkt passt. Wo die Grenze zur Markenverletzung verläuft, hängt von Details ab: Steht die Marke im Text oder auf dem Produkt, wirkt das Logo wie ein Herstellerzeichen, wird Originalware nahegelegt? Diese Fragen kläre ich mit Ihnen am konkreten Angebot.

Schicken Sie mir die Abmahnung, Fotos von Produkt und Verpackung sowie den Angebotstext. Auf dieser Grundlage sage ich Ihnen, welche Teile des Vorwurfs aus meiner Sicht tragen und wie sich Ihr Angebot künftig rechtssicher gestalten lässt.

Unterschrift von Rechtsanwältin Laura Weckwerth

Laura WeckwerthRechtsanwältinFachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Kurz gefasst

  1. 01

    Lubberger Lehment mahnt im Markenrecht unter anderem für die Volkswagen AG ab. Beanstandet wird nach veröffentlichten Berichten etwa, dass Händler das VW-Logo oder die Wortmarke „Volkswagen“ bei Waren verwenden, die nicht von Volkswagen stammen.

  2. 02

    Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird regelmäßig Auskunft über Lieferanten und verkaufte Mengen verlangt, dazu die Erstattung der Anwaltskosten.

  3. 03

    Wer eine Marke nur nennt, um auf den Verwendungszweck eines Zubehör- oder Ersatzteils hinzuweisen, kann sich unter Umständen auf das Gesetz berufen – die Darstellung des Angebots entscheidet.

Fachbeitrag

Abmahnung von Lubberger Lehment: Logo, Zubehör und Auskunft

Autor: , Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Stand:

Wer Autozubehör, Ersatzteile, Schlüsselgehäuse oder Fanartikel verkauft, kommt an bekannten Fahrzeugmarken kaum vorbei – und genau dort setzen viele Abmahnungen von Lubberger Lehment an. Die Kanzlei ist als Partnerschaft von Rechtsanwälten organisiert und vertritt Markeninhaber, nach veröffentlichten Berichten wiederholt die Volkswagen AG. Ein Markeninhaber darf so gegen Verletzungen vorgehen. Für Sie stellt sich die Frage, ob Ihr Angebot die Marke als eigenes Kennzeichen eingesetzt oder nur auf ein Fahrzeug Bezug genommen hat, und ob die Ware vom Markeninhaber stammt. Erst wenn das feststeht, lässt sich sagen, welche Ansprüche bestehen und welche Angaben Sie machen müssen.

Was beanstandet Lubberger Lehment?

In einem veröffentlichten Fall warf die Kanzlei einem Onlinehändler vor, auf seinen Produkten oder im Angebot das VW-Logo und die Wortmarke „Volkswagen“ benutzt zu haben, obwohl die Ware nicht von Volkswagen stammte und keine Erlaubnis zur Markennutzung bestand. Rechtlich stützt sich ein solcher Vorwurf auf § 14 MarkenG: Ohne Zustimmung des Inhabers ist es untersagt, im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches oder verwechselbares Zeichen für Waren zu benutzen – unter anderem, indem man es auf Waren oder ihrer Aufmachung anbringt, die Waren anbietet oder sie in der Werbung verwendet.

Typisch sind drei Forderungen: eine Erklärung, die beanstandete Nutzung künftig zu unterlassen, versehen mit einer Vertragsstrafe; Auskunft darüber, von wem die Ware bezogen wurde und wie viele Stücke verkauft wurden (§ 19 MarkenG); und die Übernahme der Anwaltskosten. Hinzukommen kann eine Zahlung als Schadensersatz.

Lubberger Lehment ist im Abmahnkompass verzeichnet, unserer Übersicht über abmahnende Kanzleien und Verbände. Dort sehen Sie auch, welche Seiten wir zu anderen Absendern bereithalten.

  • Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe
  • Auskunft über Lieferanten und Mengen
  • Erstattung der Anwaltskosten
  • Gegebenenfalls Schadensersatz

Durften Sie die Marke nennen?

Nicht jede Erwähnung einer Fahrzeugmarke ist eine Markenverletzung. § 23 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG erlaubt es, eine Marke zu benutzen, um auf Waren des Markeninhabers zu verweisen – insbesondere, wenn das erforderlich ist, um anzugeben, dass ein Produkt als Zubehör oder Ersatzteil für dessen Fahrzeuge bestimmt ist. Die Grenze zieht § 23 Abs. 2 MarkenG: Die Benutzung muss den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entsprechen.

In der Praxis kommt es deshalb auf die Darstellung an. Ein Hinweis wie „passend für“ ein bestimmtes Modell im Angebotstext ist etwas anderes als ein Logo, das auf dem Produkt selbst prangt oder das Angebot so gestaltet, dass es wie Originalware des Herstellers wirkt. Wir sehen uns Produkt, Verpackung, Fotos und Angebotstext gemeinsam an und prüfen, wo die Marke steht und wie sie wirkt.

Ein zweiter Prüfpunkt ist die Herkunft. Handelt es sich um Originalteile, die der Markeninhaber selbst oder mit seiner Zustimmung in der EU oder im EWR in Verkehr gebracht hat, ist sein Recht insoweit erschöpft (§ 24 MarkenG). Er kann sich dem Weitervertrieb dann nur aus berechtigten Gründen widersetzen, etwa bei veränderter oder verschlechterter Ware.

Rechtsanwalt Dr. David Slopek am Schreibtisch vor dem Fenster – Abmahnungen von Lubberger Lehment bei Slopek Rechtsanwälte
Hinweis auf den Verwendungszweck oder fremdes Kennzeichen? Die Darstellung entscheidet.

Wie konkret muss die Abmahnung sein?

Für markenrechtliche Abmahnungen schreibt das Gesetz keine eigene Form vor. Aus dem Schreiben muss sich aber ergeben, wer die Rechte geltend macht, auf welche eingetragenen Marken er sich stützt und welches Angebot oder Produkt beanstandet wird. Wir vergleichen die angegebenen Registernummern mit dem Markenregister, prüfen Inhaber, Schutzgebiet und das Verzeichnis der Waren.

Ist das Schreiben unklar – etwa weil nicht erkennbar ist, welches Angebot gemeint ist, oder weil Marke und Ware nicht zusammenpassen –, halten wir das der Gegenseite vor. Das kann den Umfang einer etwaigen Erklärung deutlich verkleinern.

Kosten, Schadensersatz und Vertragsstrafe

Im Markenrecht fehlt eine gesetzliche Begrenzung der Abmahnkosten, wie sie das Urheberrecht für Privatpersonen kennt. Die verlangten Anwaltskosten folgen dem Gegenstandswert, den der Abmahnende zugrunde legt; zu erstatten sind sie nur, wenn die Abmahnung berechtigt ist. Ob der angesetzte Wert zu Ihrem Angebot passt – Zahl der Artikel, Laufzeit, Umsatz –, besprechen wir mit Ihnen.

Schadensersatz schulden Sie nach § 14 Abs. 6 MarkenG nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Berechnet werden kann er unter anderem anhand des Verletzergewinns oder als angemessene Lizenzgebühr. Bei der Vertragsstrafe raten wir in aller Regel davon ab, einen festen Betrag zu versprechen; besser ist eine Strafe, die der Markeninhaber im Einzelfall festsetzt und die gerichtlich überprüft werden kann.

Unterlassungserklärung und Lieferantenauskunft richtig abgeben

Die mitgeschickte Erklärung verbietet häufig jede Benutzung der Marke schlechthin. Für Händler von Zubehör und Ersatzteilen wäre das ein Problem, denn der zulässige Hinweis auf den Verwendungszweck soll ja erlaubt bleiben. Trifft der Vorwurf zu, formulieren wir deshalb eine Fassung, die sich auf die konkrete Verletzungsform bezieht, die erlaubte Bezugnahme nicht ausschließt und keinen Zahlungsanspruch anerkennt.

Die verlangte Auskunft reicht nach § 19 Abs. 3 MarkenG bis zu Namen und Anschriften von Herstellern und Lieferanten sowie zu Mengen und Preisen. Sie entfällt, wenn sie im Einzelfall unverhältnismäßig wäre. Bevor Sie Ihre Lieferkette offenlegen, sollte klar sein, dass eine Verletzung vorliegt – und dann sollten die Angaben stimmen. Wir bereiten die Auskunft mit Ihnen vor.

Rechtsanwalt Dr. David Slopek mit gefalteten Händen am Besprechungstisch – Abmahnungen von Lubberger Lehment bei Slopek Rechtsanwälte
Eine enge Fassung lässt den erlaubten Hinweis auf das Fahrzeug unberührt.

Fazit

Nach einer Abmahnung von Lubberger Lehment sollten Sie das Angebot mit Fotos und Texten dokumentieren, Einkaufsbelege heraussuchen und vorerst weder eine Erklärung abgeben noch Lieferanten benennen. Entscheidend ist, ob die Marke als Hinweis auf den Verwendungszweck erlaubt war oder wie ein eigenes Kennzeichen eingesetzt wurde, und woher die Ware stammt.

In der Erstberatung prüfen wir das Schreiben und Ihr Angebot und empfehlen Ihnen eine Antwort: eine eng gefasste Erklärung, Gespräche über Kosten und Auskunft oder die Zurückweisung. Melden Sie sich früh, damit vor Fristablauf genug Zeit bleibt.

Ablauf und Kosten

Der typische Beratungsablauf

  1. Abmahnung zusenden

    Übermitteln Sie uns das Schreiben mit Anlagen sowie Fotos des Produkts und einen Link oder Screenshot Ihres Angebots.

  2. Erstberatung zum Festpreis

    299€zzgl. USt.

    Wir bewerten die Abmahnung und Ihr Angebot und erläutern Ihnen die Möglichkeiten – je nach Wunsch per Telefon, Video oder E-Mail.

    Erstberatung anfragen
  3. Angebot

    Geht es weiter, erhalten Sie vorab eine klare Kostenaussage – als Pauschale, als Rahmen oder auf Stundenbasis.

  4. Antwort an Lubberger Lehment

    Wir schreiben der Gegenseite, legen Ihre Position dar und geben, wo erforderlich, eine auf das Angebot beschränkte Erklärung ab.

  5. Abschluss

    Am Ende steht eine Vereinbarung, die Abwehr der Ansprüche oder – wenn die Gegenseite ein Gericht anruft – die Vertretung im Verfahren.

Wie wir abrechnen – Festpreis, Zeitaufwand oder RVG –, erklären wir auf der Seite Honorar und Kosten.

FAQ

Antworten zur Abmahnung von Lubberger Lehment

Sie vermissen eine Frage? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und klären, wie es weitergehen kann.

Lubberger Lehment Abmahnung – was tun?

Halten Sie zuerst die Frist fest und dokumentieren Sie das beanstandete Angebot vollständig, einschließlich Produktfotos. Unterschreiben Sie nichts und nennen Sie keine Lieferanten, solange der Vorwurf nicht geprüft ist. Bei einer Lubberger Lehment Abmahnung kommt es vor allem darauf an, wie die Marke im Angebot eingesetzt wurde und woher die Ware stammt – lassen Sie das anwaltlich bewerten.

Wer ist Lubberger Lehment?

Lubberger Lehment ist eine als Partnerschaft organisierte Rechtsanwaltskanzlei, die Markeninhaber vertritt – nach veröffentlichten Berichten unter anderem die Volkswagen AG. Ob ein Schreiben tatsächlich von der Kanzlei stammt, können Sie anhand der Kontaktdaten auf deren Website überprüfen; im Zweifel sehen wir es uns an.

Darf ich „passend für VW“ in mein Angebot schreiben?

Eine Marke darf genannt werden, um auf den Verwendungszweck einer Ware hinzuweisen, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG). Voraussetzung ist, dass die Nennung den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht. Ein Logo auf dem Produkt oder eine Aufmachung wie beim Original geht darüber meist hinaus. Wie Ihr Angebot zu bewerten ist, prüfen wir im Einzelfall.

Ich verkaufe Originalteile – kann man mich trotzdem abmahnen?

Stammen die Teile vom Markeninhaber und wurden sie von ihm oder mit seiner Zustimmung in der EU oder im EWR in Verkehr gebracht, darf er den Weiterverkauf unter der Marke grundsätzlich nicht verbieten (§ 24 MarkenG). Wichtig ist, dass Sie die Herkunft belegen können. Bei veränderter oder verschlechterter Ware kann der Inhaber widersprechen.

Muss ich meinen Lieferanten und die Verkaufszahlen nennen?

Liegt eine Markenverletzung vor, kann der Inhaber Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg verlangen, darunter Lieferanten, Mengen und Preise (§ 19 MarkenG). Der Anspruch entfällt, wenn er im Einzelfall unverhältnismäßig wäre. Geben Sie die Auskunft erst ab, wenn klar ist, dass sie geschuldet ist – und dann vollständig und zutreffend.

Wieso werde ich abgemahnt, obwohl mein Lieferant für die Ware verantwortlich ist?

Auf Unterlassung kann jeder in Anspruch genommen werden, der die Ware im geschäftlichen Verkehr anbietet, auch wenn er sie nur weiterverkauft. Für Schadensersatz kommt es dagegen auf Ihr Verschulden an. Ob Sie sich bei Ihrem Lieferanten schadlos halten können, hängt von Ihrem Vertrag mit ihm ab – auch das sehen wir uns an.

Reicht es, die Artikel aus dem Shop zu nehmen?

Das Entfernen allein beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht; dafür ist grundsätzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder ein Urteil nötig. Vorsorglich offline nehmen ist trotzdem oft sinnvoll – sichern Sie die Angebote aber vorher mit Screenshots.

Sind die geforderten Anwaltskosten gedeckelt?

Für markenrechtliche Abmahnungen gibt es keine gesetzliche Obergrenze wie im Urheberrecht. Die Kosten hängen vom Gegenstandswert ab, den die Gegenseite ansetzt, und sind nur bei einer berechtigten Abmahnung zu erstatten. Ob der Wert angemessen ist, prüfen wir anhand Ihres Angebots.

Was droht, wenn ich nicht antworte?

Dann steht dem Markeninhaber der Weg zu Gericht offen, im Eilverfahren oder per Klage. Das verursacht zusätzliche Kosten, und die Gelegenheit zu einer außergerichtlichen Lösung ist verpasst. Ist die Frist zu knapp, beantragen wir für Sie eine Verlängerung.

Was kostet die Erstberatung zur Abmahnung von Lubberger Lehment?

Die Erstberatung kostet pauschal 299 € zuzüglich Umsatzsteuer. Wir prüfen Abmahnung und Angebot und sagen Ihnen, welche Antwort wir empfehlen. Soll die Kanzlei Sie danach weiter vertreten, nennen wir Ihnen die Kosten im Voraus.

Wo finde ich einen Anwalt für eine Lubberger Lehment Abmahnung?

Slopek Rechtsanwälte, mit Kanzleisitz Zippelhaus 6, 20457 Hamburg, vertritt als Anwalt für Lubberger Lehment Abmahnungen Händler von Zubehör, Ersatzteilen und anderen Waren mit Markenbezug – aus Hamburg bundesweit. Ein Besuch in der Kanzlei ist dafür nicht erforderlich: Mailen Sie die Abmahnung an info@slopek.com oder fragen Sie über das Kontaktformular die Erstberatung an und fügen Sie das Schreiben bei. Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Lohnt sich ein Anwalt bei einer Lubberger Lehment Abmahnung wegen Kfz-Zubehör?

Gerade bei Kfz-Zubehör hängt viel davon ab, ob die Marke nur als Hinweis auf das Fahrzeug genannt wurde. Ein Anwalt bei einer Lubberger Lehment Abmahnung wegen Kfz-Zubehör kann das prüfen, die Unterlassungserklärung so fassen, dass zulässige Hinweise erlaubt bleiben, und die Auskunft begrenzen. Ob der Aufwand im Verhältnis steht, besprechen wir offen in der Erstberatung.