Rechtsanwalt Dr. David Slopek bespricht mit einer Mandantin deren Abmahnung von CBH Rechtsanwälte – Slopek Rechtsanwälte

Ihr Anwaltsteam für Abmahnungen von CBH Rechtsanwälte

CBH Rechtsanwälte wirft Ihnen im Namen eines Markeninhabers vor, Plagiate verkauft, eine bekannte Marke benutzt oder ein Produkt nachgeahmt zu haben. Wir ordnen Ware, Angebot und Forderungen ein und legen mit Ihnen fest, wie Sie antworten – beginnend mit einer Erstberatung zum vorab feststehenden Preis.

Rechtsgebiet
Markenrecht
Ansprechpersonen
Dr. David Slopek, LL.M.Laura Weckwerth
anwalt.de · Stand Oktober 2026
5,0 (196 Bewertungen)
Tätigkeitsgebiet
Aus Hamburg bundesweit
Beratungsangebot

Unser Vorgehen nach einer Abmahnung von CBH

Wir werten das Schreiben aus, klären mit Ihnen Herkunft und Präsentation der Ware und übernehmen die Korrespondenz mit CBH – außergerichtlich und, wenn es dazu kommt, vor Gericht.

  • Marke, Register, Inhaber und geforderte Beträge sehen wir uns Punkt für Punkt an und geben Ihnen danach eine offene Bewertung.

    • Eingetragene Marken und Waren
    • Gegenstandswert und Kostenforderung
    • Wettbewerbsrechtliche Teile nach § 13 UWG
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  • Gemeinsam ermitteln wir, woher die Ware stammt und wie sie angeboten wurde – davon hängt ab, ob der Vorwurf greift.

    • Lieferkette und Rechnungen
    • Erschöpfung bei Originalware
    • Produktgestaltung und Nachahmung
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  • Wir fassen, falls nötig, die Unterlassungserklärung eng und bereiten eine Auskunft vor, die nur das Geschuldete enthält.

    • Eingeschränkte Unterlassungserklärung
    • Auskunft nach § 19 MarkenG
    • Fristverlängerung
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  • Ist der Vorwurf berechtigt, verhandeln wir über Kosten und Schadensersatz; beantragt die Gegenseite eine einstweilige Verfügung oder klagt sie, vertreten wir Sie.

    • Vergleich über Kosten und Schaden
    • Abwehr unberechtigter Ansprüche
    • Vertretung im Gerichtsverfahren
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Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, bei Slopek Rechtsanwälte
Ihre Ansprechpartner:

Abmahnung im Namen einer bekannten Marke? Wir sortieren mit Ihnen Ware und Forderungen.

Wer Post von CBH erhält, steht meist vor einem umfangreichen Schreiben mit mehreren Ansprüchen gleichzeitig. Ich gehe mit Ihnen durch, was davon trägt, welche Belege zur Herkunft der Ware Sie haben und welche Antwort Ihr Geschäft am wenigsten belastet; die Korrespondenz mit der Gegenseite führe ich für Sie.

Bitte erteilen Sie vor unserem Gespräch keine Auskünfte über Lieferanten oder Mengen und unterschreiben Sie keine Erklärung. Nehmen Sie das Angebot vorsorglich offline, dokumentieren Sie es aber vorher mit Screenshots.

Unterschrift von Rechtsanwalt Dr. David Slopek

Dr. David Slopek, LL.M.RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Marke, Muster, Nachahmung – ich prüfe, was wirklich geschützt ist.

Bei Abmahnungen aus dem Mode- und Luxussegment geht es oft um die Frage, was die Marke tatsächlich abdeckt: Ist das beanstandete Zeichen eingetragen, für welche Waren, und wird ein Muster auf Ihrem Produkt überhaupt als Herkunftshinweis verstanden? Diese Punkte kläre ich anhand des Registers und Ihres Angebots.

Senden Sie mir die Abmahnung zusammen mit Fotos des Produkts und Ihren Einkaufsbelegen. Je genauer wir die Ware kennen, desto verlässlicher lässt sich einschätzen, ob und in welchem Umfang die Ansprüche bestehen.

Unterschrift von Rechtsanwältin Laura Weckwerth

Laura WeckwerthRechtsanwältinFachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Kurz gefasst

  1. 01

    CBH Rechtsanwälte mahnt für Markeninhaber ab, nach veröffentlichten Berichten unter anderem für Louis Vuitton Malletier und Burberry Limited. Typisch sind Vorwürfe der Markenverletzung, des Plagiats und der Produktnachahmung bei Mode, Accessoires und Luxuswaren.

  2. 02

    Neben einer Unterlassungserklärung werden häufig Auskunft über Lieferanten und Mengen, Schadensersatz und Anwaltskosten verlangt, manchmal auch Vernichtung oder Rückruf der Ware.

  3. 03

    Ob der Vorwurf trägt, hängt vor allem von der Herkunft der Ware und von der Gestaltung des Angebots ab. Originalware darf grundsätzlich weiterverkauft werden – die Belege dafür sollten Sie früh zusammentragen.

Fachbeitrag

Abmahnung von CBH: Ware, Angebot und Antwort

Autor: , Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Stand:

Ein Schreiben von CBH Rechtsanwälte trifft meist Händlerinnen und Händler, die Mode, Taschen, Schmuck oder Accessoires anbieten – im eigenen Shop, auf Marktplätzen oder über soziale Netzwerke. CBH ist eine Kanzlei mit Standorten unter anderem in Köln und Berlin, die im Auftrag von Markeninhabern Ansprüche geltend macht; in veröffentlichten Fallberichten werden etwa Louis Vuitton Malletier und Burberry Limited als Auftraggeber genannt. Markeninhaber dürfen ihre Rechte auf diesem Weg verfolgen. Was aus der Abmahnung folgt, entscheidet sich aber an Ihrem konkreten Angebot: Woher stammt die Ware, wie wurde sie beschrieben, welche Zeichen sind zu sehen? Diese Punkte gehören geklärt, bevor Sie unterschreiben, zahlen oder Auskünfte erteilen.

Welche Vorwürfe erhebt CBH?

Nach den veröffentlichten Berichten geht es meist um eine von drei Konstellationen. Erstens soll ein Produkt eine fremde Marke tragen, ohne vom Markeninhaber zu stammen – der klassische Plagiats- oder Fälschungsvorwurf. Zweitens soll eine Marke im Angebot benutzt worden sein, etwa im Titel, in der Beschreibung oder als Suchbegriff. Drittens kann ein wettbewerbsrechtlicher Vorwurf hinzukommen, wenn ein Produkt die Gestaltung eines bekannten Originals nachahmt. Rechtsgrundlage für die markenrechtlichen Ansprüche ist § 14 MarkenG; er verbietet Dritten ohne Zustimmung des Inhabers, im geschäftlichen Verkehr identische oder verwechselbare Zeichen zu benutzen, und schützt im Inland bekannte Marken zusätzlich gegen unlautere Ausnutzung ihres Rufs.

Gefordert werden in der Regel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg der Ware (§ 19 MarkenG), Schadensersatz und die Kosten der Abmahnung. Je nach Fall kommen Vernichtung, Rückruf oder das Entfernen der Ware aus den Vertriebswegen hinzu (§ 18 MarkenG).

Auch CBH führen wir in unserem Abmahnkompass. Dort lassen sich auch andere Kanzleien und Verbände nachschlagen, falls Ihnen ein weiteres Schreiben vorliegt. Geht es bei Ihnen um Parfums, die als Duftzwillinge beworben werden, finden Sie dazu eine eigene Seite.

  • Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe
  • Auskunft über Lieferanten, Mengen und Preise
  • Schadensersatz
  • Vernichtung oder Rückruf der Ware
  • Erstattung der Abmahnkosten

Original, Plagiat oder eigene Gestaltung?

Die wichtigste Frage ist, woher die Ware stammt. Kam sie durch den Markeninhaber oder mit seinem Einverständnis innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums auf den Markt, darf sie grundsätzlich unter der Marke weiterverkauft werden; man spricht von Erschöpfung (§ 24 MarkenG). Ausnahmen gelten, wenn der Inhaber berechtigte Gründe hat, etwa weil der Zustand der Ware nach dem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert wurde. Rechnungen, Lieferscheine und Angaben zum Vorlieferanten sind deshalb das erste, was wir von Ihnen brauchen.

Stammt die Ware nicht vom Markeninhaber, verschiebt sich die Prüfung: Ist das Zeichen auf dem Produkt mit der Marke identisch oder verwechselbar, und für welche Waren ist die Marke eingetragen? Bei Mustern und Ornamenten kommt es darauf an, ob die beanstandete Gestaltung überhaupt als Herkunftshinweis wahrgenommen wird oder als bloße Verzierung. Auch bei Nachahmungsvorwürfen ohne Markenbezug ist genau hinzusehen.

Für den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz genügt eine Ähnlichkeit allein nicht. § 4 Nr. 3 UWG verlangt zusätzlich besondere Umstände – etwa eine vermeidbare Täuschung über die betriebliche Herkunft oder eine unangemessene Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Wertschätzung des Originals. Ob solche Umstände vorliegen, prüfen wir am konkreten Produkt und an seiner Präsentation.

Rechtsanwalt Dr. David Slopek bespricht mit einer Kollegin einen Fall – Abmahnungen von CBH Rechtsanwälte bei Slopek Rechtsanwälte
Woher kam die Ware? Rechnungen und Lieferkette entscheiden oft den Fall.

Was muss die Abmahnung enthalten?

Das Markengesetz enthält keine eigenen Formvorschriften für Abmahnungen. Damit ein Schreiben seinen Zweck erfüllt, muss es aber erkennen lassen, auf welche Marke sich der Absender stützt, wem sie gehört und welches Angebot konkret beanstandet wird. Wir gleichen die genannten Registernummern mit dem Register ab und prüfen, ob die Marke für die betroffenen Waren eingetragen ist und wer als Inhaber geführt wird.

Stützt sich die Abmahnung zusätzlich auf das Wettbewerbsrecht, gelten die Vorgaben von § 13 Abs. 2 UWG: Unter anderem müssen Anspruchsberechtigung, Berechnung der Kostenforderung und die tatsächlichen Umstände des Verstoßes angegeben sein. Fehlen diese Angaben, kann für den wettbewerbsrechtlichen Teil kein Ersatz der Abmahnkosten verlangt werden.

Abmahnkosten, Schadensersatz und Vertragsstrafe

Eine gesetzliche Deckelung der Abmahnkosten wie im Urheberrecht gibt es im Markenrecht nicht. Erstattet werden müssen Kosten nur für eine berechtigte Abmahnung; ihre Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert, den der Absender ansetzt. Ob dieser Wert zum tatsächlichen Angebot passt – Zahl der verkauften Stücke, Dauer, Vertriebskanal –, ist einer der Punkte, an denen wir ansetzen.

Den Schadensersatz kann der Markeninhaber nach § 14 Abs. 6 MarkenG auf verschiedene Weise berechnen, unter anderem nach dem Gewinn, den der Verletzer erzielt hat, oder nach einer angemessenen Lizenzgebühr. Voraussetzung ist Verschulden. Bei der Vertragsstrafe in der Unterlassungserklärung empfiehlt sich meist keine feste Summe, sondern eine Strafe, deren Höhe der Gläubiger im Verletzungsfall bestimmt und die ein Gericht überprüfen kann. Die Sonderregeln des § 13a UWG gelten nur für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche.

Unterlassungserklärung und Auskunft: was Sie abgeben sollten

Die vorformulierte Erklärung, die einer Abmahnung beiliegt, ist häufig weit gefasst – etwa auf alle Waren mit Bezug zur Marke statt auf das beanstandete Produkt. Sie gilt ohne zeitliche Grenze. Trägt der Vorwurf, entwerfen wir eine eigene Fassung, die sich auf die konkrete Verletzungsform beschränkt und keine Zahlungspflicht anerkennt.

Besondere Sorgfalt verlangt die Auskunft. § 19 Abs. 3 MarkenG umfasst Namen und Anschriften von Herstellern, Lieferanten und gewerblichen Abnehmern sowie Mengen und Preise; ausgeschlossen ist der Anspruch, wenn er im Einzelfall unverhältnismäßig wäre. Unvollständige oder falsche Angaben können später teuer werden. Wir stellen die Auskunft deshalb mit Ihnen gemeinsam zusammen – erst nachdem geklärt ist, ob sie geschuldet ist.

Blick in den hellen Besprechungsraum der Kanzlei – Abmahnungen von CBH Rechtsanwälte bei Slopek Rechtsanwälte
Auskunft erst geben, wenn feststeht, was geschuldet ist.

Fazit

Bei einer Abmahnung von CBH Rechtsanwälte zählt zuerst die Herkunft der Ware: Belege sichern, das beanstandete Angebot dokumentieren und vorerst offline nehmen, aber nichts unterschreiben und keine Auskunft erteilen, solange die Lage nicht geklärt ist. Mit der Gegenseite sollten Sie nicht auf eigene Faust telefonieren.

In der Erstberatung bewerten wir Vorwurf, Ware und Forderungen und sagen Ihnen, welche Antwort wir für sinnvoll halten – eingeschränkte Unterlassungserklärung, Verhandlung über Kosten und Schadensersatz oder Zurückweisung. Kommt das Schreiben früh zu uns, bleibt für diese Vorbereitung ausreichend Raum.

Ablauf und Kosten

Der typische Beratungsablauf

  1. Unterlagen übermitteln

    Laden Sie das Schreiben samt sämtlicher Anlagen hoch, ergänzt um einen Screenshot des Angebots und, wenn vorhanden, die Rechnung Ihres Lieferanten.

  2. Erstberatung zum Festpreis

    299€zzgl. USt.

    Wir prüfen Vorwurf und Ansprüche und zeigen Ihnen die möglichen Antworten auf – telefonisch, per Video oder schriftlich per E-Mail.

    Erstberatung anfragen
  3. Angebot

    Wollen Sie, dass wir Sie weiter vertreten, erfahren Sie zuerst, womit Sie rechnen können: eine Pauschale, einen Rahmen oder eine Abrechnung nach Stunden.

  4. Antwort an CBH

    Wir übernehmen den Schriftwechsel, stellen den Sachverhalt aus Ihrer Sicht dar und geben bei Bedarf eine eng gefasste Erklärung ab.

  5. Erledigung

    Die Sache endet mit einer Einigung, mit der Zurückweisung der Ansprüche oder – falls die Gegenseite ein Gericht anruft – mit einem Verfahren, in dem wir Sie vertreten.

Wie wir abrechnen – Festpreis, Zeitaufwand oder RVG –, erklären wir auf der Seite Honorar und Kosten.

FAQ

Häufige Fragen zur Abmahnung von CBH

Sie vermissen eine Frage? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und klären, wie es weitergehen kann.

CBH Abmahnung – was tun?

Notieren Sie die Frist, sichern Sie das beanstandete Angebot mit Screenshots und legen Sie Rechnungen und Lieferscheine zur Ware bereit. Unterschreiben Sie die beigefügte Erklärung nicht ungeprüft und geben Sie noch keine Auskünfte. Lassen Sie die CBH Abmahnung dann anwaltlich prüfen – entscheidend ist meist, woher die Ware stammt und wie sie angeboten wurde.

Ist die Abmahnung von CBH Rechtsanwälte echt?

CBH ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die für Markeninhaber Ansprüche geltend macht. Gelegentlich werden aber gefälschte Schreiben unter echten Kanzleinamen verschickt. Prüfen Sie Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung anhand des Impressums auf der Website von CBH, bevor Sie Kontakt aufnehmen oder zahlen – oder lassen Sie das von uns prüfen.

Ich habe Originalware verkauft – darf CBH mich trotzdem abmahnen?

Was der Markeninhaber in der EU oder im EWR selbst oder mit seinem Einverständnis auf den Markt gebracht hat, dürfen Sie grundsätzlich weiterverkaufen (§ 24 MarkenG). Entscheidend ist, dass Sie die Herkunft belegen können, etwa durch Rechnungen einer lückenlosen Lieferkette. Ausnahmen gibt es, wenn die Ware verändert oder verschlechtert wurde.

Ich wusste nicht, dass die Ware gefälscht war. Hafte ich trotzdem?

Auf Unterlassung haften Sie unabhängig davon, ob Sie die Fälschung erkennen konnten. Schadensersatz setzt dagegen Verschulden voraus, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Wie streng der Maßstab ist, hängt unter anderem davon ab, ob Sie gewerblich handeln, wie der Preis im Verhältnis zur Originalware lag und welche Angaben der Lieferant gemacht hat.

Muss ich meinen Lieferanten nennen?

Der Markeninhaber kann bei einer Verletzung Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg verlangen, darunter Namen und Anschriften von Lieferanten sowie Mengen und Preise (§ 19 MarkenG). Ob und in welchem Umfang Sie dazu verpflichtet sind, hängt davon ab, ob die Verletzung feststeht. Die Auskunft sollte vollständig und richtig sein – geben Sie sie deshalb erst nach Rücksprache ab.

Was ist, wenn mein Produkt nur ähnlich aussieht, aber keine Marke trägt?

Dann kommt statt des Markenrechts vor allem der wettbewerbsrechtliche Nachahmungsschutz in Betracht. Nach § 4 Nr. 3 UWG ist eine Nachahmung nur unter besonderen Umständen unlauter, etwa wenn sie über die betriebliche Herkunft täuscht oder den Ruf des Originals unangemessen ausnutzt. Eine bloße Ähnlichkeit reicht nicht.

Genügt es, das Angebot zu löschen?

Das Löschen beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht. Dafür braucht es grundsätzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine gerichtliche Entscheidung. Nehmen Sie das Angebot trotzdem vorsorglich offline – aber erst, nachdem Sie es dokumentiert haben.

Wie hoch dürfen die Abmahnkosten bei einer Markenabmahnung sein?

Anders als im Urheberrecht gibt es im Markenrecht keine gesetzliche Begrenzung für Privatpersonen. Maßgeblich für ihre Höhe ist der Gegenstandswert, den CBH zugrunde legt. Ob dieser Wert zu Umfang und Dauer Ihres Angebots passt, gehört zu unserer Prüfung; ist die Abmahnung unberechtigt, schulden Sie keine Kosten.

Welche Folgen hat es, wenn ich auf die Abmahnung nicht reagiere?

Dann kann der Markeninhaber eine einstweilige Verfügung beantragen oder klagen. Beides kostet zusätzlich, und eine Lösung ohne Gericht rückt in die Ferne. Reicht die Zeit nicht, bitten wir die Gegenseite um eine Verlängerung der Frist.

Was kostet die Erstberatung bei einer Abmahnung von CBH?

Für die Erstberatung berechnen wir einen festen Betrag von 299 € zuzüglich Umsatzsteuer. Wir sehen uns die Abmahnung und Ihre Unterlagen an und empfehlen Ihnen eine Reaktion. Für eine weitere Vertretung nennen wir Ihnen die Kosten, bevor wir tätig werden.

Wo finde ich einen Anwalt für eine CBH Abmahnung?

Slopek Rechtsanwälte mit Sitz im Zippelhaus 6, 20457 Hamburg, unterstützt als Anwalt für CBH Abmahnungen Händlerinnen und Händler wegen Marken-, Plagiats- und Nachahmungsvorwürfen – aus Hamburg bundesweit. Sie müssen dafür nicht nach Hamburg kommen: Leiten Sie uns die Abmahnung per E-Mail an info@slopek.com weiter oder wählen Sie im Kontaktformular die Erstberatung und laden Sie das Schreiben dort hoch. Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Lohnt sich ein Anwalt bei einer CBH Abmahnung wegen Plagiaten?

Bei einem Plagiatsvorwurf stehen meist mehrere Ansprüche zugleich im Raum – Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung und Kosten. Ein Anwalt bei einer CBH Abmahnung wegen Plagiaten kann prüfen, welche davon bestehen, die Erklärung eng fassen und die Auskunft auf das Geschuldete beschränken. Ob sich der Aufwand im Verhältnis zur Forderung lohnt, sagen wir Ihnen in der Erstberatung offen.