Rechtsanwalt Dr. David Slopek hört aufmerksam zu – Erstberatung zur VSW-Abmahnung bei Slopek Rechtsanwälte

Ihr Anwaltsteam für Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb

Der Verband Sozialer Wettbewerb wirft Ihnen gesundheitsbezogene Werbung, unzulässige Aussagen zu Nahrungsergänzungsmitteln oder Kosmetik oder einen nicht gekennzeichneten Werbepost vor? Wir prüfen, ob der Verband für Ihren Markt abmahnen darf, ob die Aussage tatsächlich unzulässig ist und welche Verpflichtung Sie eingehen sollten – beginnend mit einer Erstberatung, deren Preis vorher feststeht.

Rechtsgebiet
Wettbewerbsrecht
Ansprechpersonen
Dr. David Slopek, LL.M.Laura Weckwerth
anwalt.de · Stand Oktober 2026
5,0 (196 Bewertungen)
Tätigkeitsgebiet
Aus Hamburg bundesweit
Beratungsangebot

Unsere Unterstützung nach einer Abmahnung des VSW

Wir prüfen Werbeaussage und Verbandsbefugnis, antworten dem VSW in Ihrem Namen und helfen Ihnen, Ihre Kommunikation künftig so zu gestalten, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

  • Ob Heilversprechen, Wirkangabe oder Kosmetikclaim: Wir klären, ob die beanstandete Formulierung tatsächlich unzulässig ist.

    • Heilmittelwerbung
    • Nahrungsergänzungsmittel
    • Kosmetische Erzeugnisse
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  • Wir prüfen, ob der VSW eingetragen ist und ob ihm Unternehmen aus Ihrem konkreten Markt angehören.

    • Eintragung beim Bundesamt für Justiz
    • Mitglieder auf Ihrem Markt
    • Darlegung im Schreiben
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  • Wir beschränken die Verpflichtung auf die konkrete Aussage in ihrem Zusammenhang und auf eine angemessene Strafe.

    • Konkrete Werbeaussage
    • Angemessene Vertragsstrafe
    • Aufschub der Frist
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  • Wir helfen bei zulässigen Formulierungen und vertreten Sie, falls der Verband gerichtliche Schritte einleitet.

    • Zulässige Alternativen
    • Kennzeichnung von Werbeposts
    • Vertretung im Verfahren
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Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, bei Slopek Rechtsanwälte
Ihre Ansprechpartner:

Gesundheit, Werbung, Verbandsabmahnung – wir sortieren die Fragen.

Abmahnungen des VSW betreffen oft Formulierungen, die man jahrelang verwendet hat, ohne an ein Problem zu denken. Ich prüfe mit Ihnen jede beanstandete Aussage, die Befugnis des Verbands und den Entwurf der Erklärung – und überlege mit Ihnen, wie Sie künftig werben können.

Lassen Sie sich von der kurzen Frist nicht unter Druck setzen. Schicken Sie mir das Schreiben gleich nach Eingang; reicht die Zeit nicht, kümmere ich mich um eine Verlängerung.

Unterschrift von Rechtsanwalt Dr. David Slopek

Dr. David Slopek, LL.M.RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Werbung für Gesundheit und Schönheit – wir prüfen jede Aussage einzeln.

Beim Verband Sozialer Wettbewerb geht es häufig um einzelne Werbeaussagen auf Produktseiten, Verpackungen oder in Social-Media-Beiträgen. Ich sehe mir an, welche Formulierungen tatsächlich beanstandet werden können und wie sich Ihre Werbung so umstellen lässt, dass sie weiter wirkt.

Schicken Sie mir neben dem Schreiben die betroffenen Texte und Posts, idealerweise mit Datum. Die Fristen des Verbands sind oft knapp – je früher die Unterlagen bei mir sind, desto besser.

Unterschrift von Rechtsanwältin Laura Weckwerth

Laura WeckwerthRechtsanwältinFachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Kurz gefasst

  1. 01

    Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin mahnt vor allem im Gesundheitsbereich ab: Werbung nach dem Heilmittelwerbegesetz, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik – und zunehmend Beiträge von Influencerinnen und Influencern, die nicht als Werbung erkennbar sind.

  2. 02

    Ob der VSW Sie abmahnen darf, hängt an seiner Eintragung beim Bundesamt für Justiz und daran, ob ihm genügend Unternehmen aus genau Ihrem Markt angehören. Das ist bei Verbänden die erste Prüfungsfrage.

  3. 03

    Gesundheitsbezogene Aussagen sind streng geregelt. Häufig lässt sich eine Werbung so umformulieren, dass sie zulässig wird – und die Unterlassungserklärung auf die konkrete Aussage begrenzen.

Fachbeitrag

Abmahnung vom VSW: Werbeaussage, Verbandsbefugnis und Erklärung

Autor: , Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Stand:

Wer mit Gesundheit wirbt, bewegt sich in einem der am dichtesten geregelten Bereiche des Werberechts. Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V., 1975 von Berliner Kaufleuten gegründet und in Berlin ansässig, greift solche Fälle regelmäßig auf: Werbeaussagen von Heilpraktikern, Versprechen zur Wirkung von Nahrungsergänzungsmitteln, Wirkangaben bei Kosmetik, außerdem Posts in sozialen Medien, deren werblicher Charakter nicht erkennbar ist. Das Schreiben kommt meist mit einer sehr kurzen Frist. Es lohnt sich dennoch, die Zeit für eine genaue Prüfung zu nutzen – denn ob die Aussage wirklich unzulässig ist, ob der Verband gerade für Ihren Markt auftreten darf und wie weit Ihre Erklärung reichen muss, sind drei verschiedene Fragen.

Welche Werbung beanstandet der VSW?

Den Schwerpunkt bilden gesundheitsbezogene Aussagen. Bei Heilpraktikerinnen, Heilpraktikern und Anbietern von Medizinprodukten geht es meist um Werbung, die am Maßstab des Heilmittelwerbegesetzes gemessen wird – etwa um Aussagen, die einen Behandlungserfolg in Aussicht stellen. Bei Nahrungsergänzungsmitteln stehen Wirkversprechen im Mittelpunkt, bei Kosmetik Angaben, die über eine pflegende Wirkung hinaus eine medizinische nahelegen. Auch Grundpreise und die Produktkennzeichnung können Thema sein.

Ein zweites Feld ist das Influencer-Marketing: Beiträge, in denen Produkte gezeigt oder verlinkt werden, ohne dass der kommerzielle Zweck erkennbar ist, beanstandet der Verband als verdeckte Werbung. Gefordert werden jeweils eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Erstattung der Abmahnkosten (§ 13 Abs. 3 UWG).

Neben dem VSW verzeichnet unser Abmahnkompass weitere Verbände und Kanzleien – hilfreich, wenn Ihnen der Name eines anderen Absenders begegnet.

  • Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe
  • Aufwendungsersatz für die Abmahnung
  • Sehr knapp bemessene Antwortfrist
  • Konkret beanstandete Aussage oder Beitrag

Ist der VSW für Ihren Markt abmahnbefugt?

Abmahnen kann ein Verband nur unter den Voraussetzungen von § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Erstens muss ihn das Bundesamt für Justiz in sein öffentliches Verzeichnis der qualifizierten Wirtschaftsverbände aufgenommen haben (§ 8b Abs. 1 UWG). Zweitens muss ihm eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehören, die auf demselben Markt wie Sie Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art anbieten. Drittens muss der beanstandete Verstoß die Interessen dieser Mitglieder berühren.

Gerade der zweite Punkt verdient bei einem breit aufgestellten Verband Aufmerksamkeit: Für eine Heilpraktikerpraxis ist ein anderer Markt maßgeblich als für einen Onlinehändler mit Nahrungsergänzungsmitteln oder eine Influencerin mit Kosmetikkooperationen. Wir prüfen, ob die Eintragung besteht und nicht ruht und ob die Abmahnung nachvollziehbar darlegt, welche Mitglieder auf Ihrem Markt tätig sind.

Daneben steht die Sachprüfung: Ist die Aussage tatsächlich gesundheitsbezogen, lässt sie sich belegen oder ist sie zugelassen, war der Post wirklich werblich? Hier entscheidet oft der genaue Wortlaut – und manchmal schon der Zusammenhang, in dem eine Aussage steht.

Rechtsanwalt Dr. David Slopek mit gefalteten Händen am Besprechungstisch – Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb bei Slopek Rechtsanwälte
Jede Werbeaussage einzeln: Was ist erlaubt, was muss weg?

Was muss in der Abmahnung stehen?

Die formalen Anforderungen ergeben sich aus § 13 Abs. 2 UWG. Für Verbände ist vor allem Nummer 2 bedeutsam: Die Abmahnung muss die Voraussetzungen der Anspruchsberechtigung angeben – also erkennen lassen, worauf der VSW seine Befugnis stützt. Außerdem muss sie den Verstoß unter Angabe der tatsächlichen Umstände beschreiben und offenlegen, ob und in welcher Höhe Aufwendungsersatz gefordert wird und wie er berechnet ist.

Genügt das Schreiben diesen Vorgaben nicht, kann der Verband keinen Aufwendungsersatz beanspruchen. Umgekehrt steht Ihnen nach § 13 Abs. 5 UWG ein Anspruch auf Erstattung Ihrer erforderlichen Verteidigungskosten zu – höchstens bis zu dem Betrag, den der Verband selbst verlangt hat.

Welche Kosten und welche Vertragsstrafe drohen?

Der VSW verlangt neben der Erklärung die Erstattung seiner Aufwendungen. Ein Ausschluss dieses Anspruchs, wie ihn § 13 Abs. 4 UWG bei bestimmten Online-Pflichtangaben und Datenschutzverstößen vorsieht, kommt Ihnen gegenüber einem Verband nicht zugute: Die Vorschrift erfasst nach ihrem Wortlaut nur Anspruchsberechtigte nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, also Mitbewerber. Umso wichtiger ist die Frage, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist.

Für die Vertragsstrafe gelten die Maßstäbe aus § 13a UWG: Es zählen unter anderem Gewicht und Auswirkungen des Verstoßes, ein etwaiges Verschulden und die wirtschaftliche Bedeutung des Abgemahnten. Betriebe mit in der Regel unter 100 Beschäftigten schulden bei geringfügigen Beeinträchtigungen höchstens 1.000 €. Ist die versprochene Strafe unangemessen hoch, wird nur eine angemessene geschuldet; bei Streit über den Betrag steht nach § 13a Abs. 5 UWG der Weg zur Einigungsstelle offen.

Unterlassungserklärung: auf die konkrete Aussage begrenzen

Vorformulierte Erklärungen verbieten häufig ganze Gruppen von Aussagen oder beziehen sich allgemein auf „gesundheitsbezogene Werbung“. Eine solche Formulierung kann Ihre künftige Werbung erheblich einengen und birgt die Gefahr, schon mit einer leicht abgewandelten Aussage eine Vertragsstrafe auszulösen.

Wir formulieren die Erklärung deshalb entlang der konkret beanstandeten Aussage und ihres Umfelds – auf der Website, im Shop, im Post. Zugleich klären wir mit Ihnen, wie sich die Werbung künftig rechtssicher gestalten lässt, damit Sie weiter über Ihre Produkte oder Leistungen sprechen können. Bei Beiträgen in sozialen Medien gehört dazu eine Kennzeichnung, die den werblichen Zweck klar macht.

Fazit

Bei einer Abmahnung des VSW kommt es auf Genauigkeit an: Welche Aussage genau wird beanstandet, gilt sie als gesundheitsbezogen, und darf der Verband auf Ihrem Markt überhaupt auftreten? Die kurze Frist sollte nicht dazu verleiten, den beigefügten Entwurf unverändert zu unterschreiben.

In der Erstberatung bewerten wir die beanstandeten Aussagen und die Befugnis des Verbands und zeigen Ihnen, welche Antwort sinnvoll ist – Unterwerfung in angepasster Form, Zurückweisung oder Verhandlung über die Kosten. Auf Wunsch sehen wir anschließend Ihre übrige Werbung durch.

Ablauf und Kosten

Der typische Beratungsablauf

  1. Unterlagen einreichen

    Senden Sie uns die Abmahnung und die beanstandete Werbung – Website, Verpackung, Post oder Story als Screenshot.

  2. Erstberatung zum Festpreis

    299€zzgl. USt.

    Wir bewerten Aussage, Verbandsbefugnis und Erklärungsentwurf und raten Ihnen zu einem Vorgehen; das Gespräch findet telefonisch, per Video oder schriftlich statt.

    Erstberatung anfragen
  3. Angebot

    Brauchen Sie uns darüber hinaus, erhalten Sie zuvor ein Angebot – kalkuliert als feste Summe, als Höchstbetrag oder nach Aufwand.

  4. Schreiben an den VSW

    Wir nehmen Stellung, beantragen falls nötig mehr Zeit und geben eine Erklärung ab, die nur die konkrete Aussage betrifft.

  5. Nachsorge

    Wir besprechen mit Ihnen zulässige Formulierungen für die Zukunft und vertreten Sie, wenn es doch zu einem Verfahren kommt.

Wie wir abrechnen – Festpreis, Zeitaufwand oder RVG –, erklären wir auf der Seite Honorar und Kosten.

FAQ

Was Abgemahnte zur Abmahnung des VSW fragen

Sie vermissen eine Frage? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und klären, wie es weitergehen kann.

VSW Abmahnung – was tun?

Notieren Sie die Frist, sichern Sie die beanstandete Werbung mit Datum und nehmen Sie die Aussage vorsorglich vom Netz, wenn sie offensichtlich problematisch ist. Die beigefügte Erklärung sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben. Wir sehen uns Aussage, Befugnis und Erklärung an und sagen Ihnen in der Erstberatung, wie Sie auf die VSW Abmahnung antworten.

Darf der VSW mich überhaupt abmahnen?

Nur, wenn ihn das Bundesamt für Justiz als qualifizierten Wirtschaftsverband eingetragen hat und ihm eine erhebliche Zahl von Unternehmen angehört, die auf Ihrem Markt gleiche oder verwandte Waren oder Dienstleistungen anbieten – so verlangt es § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Beides prüfen wir für Ihren konkreten Fall.

Wo sitzt der Verband Sozialer Wettbewerb?

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat seinen Sitz in Berlin. Er ist ein eingetragener Verein und keine Behörde; seine Ansprüche verfolgt er auf zivilrechtlichem Weg.

Ich bin Heilpraktikerin – welche Aussagen sind kritisch?

Ob eine Aussage zur Wirkung Ihrer Behandlung zulässig ist, hängt von Wortlaut, Zusammenhang und Belegbarkeit ab. Pauschale Antworten helfen hier selten weiter. Wir prüfen die beanstandeten Stellen Ihrer Website oder Ihres Flyers und schlagen Ihnen Formulierungen vor, mit denen Sie Ihr Angebot weiter beschreiben können.

Mein Instagram-Post war doch keine Werbung – was nun?

Entscheidend ist nicht die eigene Absicht, sondern ob der Beitrag einen kommerziellen Zweck verfolgt, der für das Publikum nicht erkennbar ist. Dafür kommt es etwa auf Kooperationen, Verlinkungen und die Gestaltung des Beitrags an. Wir prüfen, ob der Vorwurf in Ihrem Fall trägt.

Muss ich die Abmahnkosten des VSW bezahlen?

Wenn die Abmahnung berechtigt ist und die Formvorgaben des § 13 Abs. 2 UWG erfüllt, kann der Verband Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Auf den Kostenausschluss in § 13 Abs. 4 UWG können Sie sich gegenüber einem Verband nicht berufen; er betrifft Mitbewerber. Ob Befugnis, Vorwurf und Berechnung stimmen, klären wir.

Was ist, wenn ich nicht reagiere?

Der Verband kann dann eine einstweilige Verfügung beantragen oder klagen. Gerichtliche Verfahren verursachen zusätzliche Kosten und lassen wenig Raum, die Verpflichtung selbst zu formulieren. Eine rechtzeitige Antwort – notfalls mit der Bitte um mehr Zeit – ist deshalb die bessere Wahl.

Kann ich die Unterlassungserklärung abändern?

Ja, und häufig ist das ratsam. Wir begrenzen die Erklärung auf die konkret beanstandete Aussage, vermeiden pauschale Verbote ganzer Aussagegruppen und sehen eine Vertragsstrafe vor, die dem Gewicht des Verstoßes entspricht.

Reicht es, die Werbeaussage zu entfernen?

In der Regel nicht. Ohne strafbewehrte Erklärung besteht die Wiederholungsgefahr rechtlich fort, auch wenn die Aussage nicht mehr online ist. Das Entfernen ist trotzdem sinnvoll – dokumentieren Sie die Aussage aber vorher mit Datum.

Was kostet die Erstberatung zur VSW-Abmahnung?

299 € zuzüglich Umsatzsteuer. Dafür prüfen wir die Abmahnung, die beanstandeten Aussagen und den Erklärungsentwurf und empfehlen Ihnen eine Reaktion. Was eine weitere Vertretung kosten würde, erfahren Sie, bevor Sie uns damit beauftragen.

Wo finde ich einen Anwalt für eine VSW Abmahnung?

Slopek Rechtsanwälte, Zippelhaus 6, 20457 Hamburg, berät bundesweit als Anwalt für VSW Abmahnungen – von Gesundheitswerbung bis zu Influencer-Posts. Für Sie zuständig ist Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Schicken Sie die Abmahnung einfach an info@slopek.com, oder legen Sie es dem Kontaktformular bei und kreuzen Sie dort Erstberatung an – ein Termin in unseren Räumen ist nicht nötig.