Rechtsanwalt Dr. David Slopek erläutert eine Strategie – Prüfung von Abmahnungen des IDO Verbands bei Slopek Rechtsanwälte

Ihr Anwaltsteam für Abmahnungen des IDO Verbands

Der IDO Verband wirft Ihnen als Marktplatzhändler fehlende Informationen zu Garantie, Mängelrechten oder Widerruf oder einen fehlenden Grundpreis vor? Bevor es um den Vorwurf geht, klären wir, ob der Verband überhaupt abmahnen darf – seine Befugnis ist umstritten. Den Anfang macht eine Erstberatung, deren Preis feststeht.

Rechtsgebiet
Wettbewerbsrecht
Ansprechpersonen
Dr. David Slopek, LL.M.Laura Weckwerth
anwalt.de · Stand Oktober 2026
5,0 (196 Bewertungen)
Tätigkeitsgebiet
Aus Hamburg bundesweit
Beratungsangebot

Wie wir Sie nach einer Abmahnung des IDO unterstützen

Wir prüfen zuerst die Befugnis des Verbands, dann Form und Vorwurf, antworten dem IDO in Ihrem Namen und kümmern uns um Forderungen aus früheren Erklärungen.

  • Wir klären anhand der Liste beim Bundesamt für Justiz, ob der IDO zum maßgeblichen Zeitpunkt eingetragen war.

    • Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände
    • Ruhen der Eintragung
    • Darlegung im Schreiben
    Anfrage senden
  • Wir prüfen, ob Ihre Angaben zu Garantie, Mängelrechten, Widerruf oder Grundpreis tatsächlich lückenhaft sind.

    • Garantieangaben
    • Informationspflichten auf Marktplätzen
    • Grundpreise
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  • Wir weisen die Abmahnung zurück, wenn die Befugnis fehlt, oder formulieren eine eng begrenzte Erklärung, wenn sie besteht.

    • Zurückweisung
    • Begrenzte Unterlassungserklärung
    • Gegenansprüche nach § 13 Abs. 5 UWG
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  • Fordert der Verband Geld aus einer älteren Erklärung, prüfen wir Wortlaut, Verstoß und Höhe und vertreten Sie notfalls vor Gericht.

    • Prüfung älterer Erklärungen
    • Angemessenheit der Strafe
    • Vertretung vor Gericht
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Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, bei Slopek Rechtsanwälte
Ihre Ansprechpartner:

Befugnis zuerst – dann reden wir über Ihr Angebot.

Bei IDO-Abmahnungen beginne ich nicht beim Shop, sondern beim Absender: Ist der Verband eingetragen und darf er Ansprüche geltend machen? Davon hängt ab, ob Sie überhaupt etwas schulden. Erst dann sehen wir uns gemeinsam Ihr Angebot an.

Zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts, bevor wir gesprochen haben. Schicken Sie mir die Abmahnung und, falls vorhanden, frühere Erklärungen gegenüber dem IDO – dann klären wir zügig, wo Sie stehen.

Unterschrift von Rechtsanwalt Dr. David Slopek

Dr. David Slopek, LL.M.RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Marktplatz, Pflichtangaben, alte Erklärungen – ich sortiere mit Ihnen den Stand.

Händlerinnen und Händler auf Plattformen wie eBay oder Amazon bekommen vom IDO Verband häufig Schreiben zu Informationspflichten. Ich prüfe mit Ihnen das konkrete Angebot und, falls Sie schon früher eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, welche Bindung daraus heute noch folgt.

Schicken Sie mir die Abmahnung oder Vertragsstrafenforderung und, falls vorhanden, Ihre frühere Erklärung. Mit beidem zusammen lässt sich die Lage am schnellsten einschätzen.

Unterschrift von Rechtsanwältin Laura Weckwerth

Laura WeckwerthRechtsanwältinFachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Kurz gefasst

  1. 01

    Der IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen – mahnt vor allem Händler auf eBay und Amazon ab, häufig wegen Informationen zu Garantie, Mängelhaftung und Widerruf oder wegen fehlender Grundpreise.

  2. 02

    Die Abmahnbefugnis des Verbands ist umstritten. Ein Wirtschaftsverband darf nur abmahnen, wenn er in der Liste beim Bundesamt für Justiz eingetragen ist – das prüfen wir als Erstes.

  3. 03

    Fehlt die Befugnis, schulden Sie dem Verband weder eine Unterlassungserklärung noch Kostenersatz. Den beanstandeten Fehler sollten Sie trotzdem beheben, denn auch Mitbewerber können abmahnen.

Fachbeitrag

Abmahnung vom IDO: erst die Befugnis, dann der Vorwurf

Autor: , Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Stand:

Abmahnungen des IDO Verbands erreichen vor allem Händlerinnen und Händler, die über eBay oder den Amazon Marketplace verkaufen. Beanstandet werden meist Informationspflichten: wie über Garantien informiert wird, ob die gesetzliche Mängelhaftung korrekt dargestellt ist, ob die Widerrufsbelehrung stimmt oder ob ein Grundpreis fehlt. Der Verband mit Sitz in Leverkusen tritt seit Jahren als Absender solcher Schreiben auf; ebenso lange wird über seine Befugnis gestritten. Für Abgemahnte heißt das: Die wichtigste Frage steht hier am Anfang und betrifft nicht den eigenen Shop, sondern den Absender.

Was wirft der IDO Ihnen vor?

Typisch sind Beanstandungen rund um Pflichtinformationen im Onlinehandel. Dazu gehören Angaben zu Garantien – vor allem, wenn ein Angebot mit einer Garantie wirbt –, die Darstellung der gesetzlichen Mängelrechte, die Widerrufsbelehrung und Hinweise zur Speicherung des Vertragstextes. In einigen Fällen geht es um fehlende oder fehlerhafte Grundpreise.

Verlangt werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Aufwendungsersatz (§ 13 Abs. 3 UWG). Wer schon früher eine Erklärung gegenüber dem Verband abgegeben hat, erhält unter Umständen auch eine Aufforderung, eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Der IDO ist im Abmahnkompass mit einem Hinweis auf seine umstrittene Befugnis verzeichnet; dort finden Sie auch andere Verbände und Kanzleien.

  • Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe
  • Aufwendungsersatz
  • Gegebenenfalls Vertragsstrafe aus früherer Erklärung
  • Knappe Frist

Darf der IDO überhaupt abmahnen?

Ein Wirtschaftsverband kann Unterlassungsansprüche gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG nur geltend machen, wenn er als qualifizierter Wirtschaftsverband eingetragen ist. Das Verzeichnis dafür führt das Bundesamt für Justiz und veröffentlicht es in der jeweils aktuellen Fassung auf seiner Internetseite (§ 8b Abs. 1 UWG). Eingetragen wird nur, wer unter anderem mindestens 75 Unternehmer als Mitglieder hat und bei dem gesichert erscheint, dass er seine Ansprüche nicht vorwiegend geltend macht, um Einnahmen aus Abmahnungen oder Vertragsstrafen zu erzielen (§ 8b Abs. 2 UWG).

Die Befugnis des IDO ist umstritten. Wir prüfen deshalb vor allem anderen, ob der Verband zum Zeitpunkt der Abmahnung in der Liste stand und ob die Eintragung nicht ruhte (§ 8 Abs. 4 UWG). Fehlt die Eintragung, kann er die Ansprüche nicht geltend machen – unabhängig davon, ob der beanstandete Fehler tatsächlich besteht. Die Abmahnung muss im Übrigen selbst angeben, worauf der Verband seine Berechtigung stützt (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG).

Auch wenn die Befugnis fehlt: Ein echter Fehler im Angebot bleibt ein Risiko, weil Mitbewerber ihn ebenfalls abmahnen könnten. Wir sagen Ihnen deshalb auch, ob und wie Sie Ihr Angebot anpassen sollten.

Rechtsanwalt Dr. David Slopek mit gefalteten Händen am Besprechungstisch – Abmahnungen des IDO Verbands bei Slopek Rechtsanwälte
Bei IDO-Abmahnungen steht die Befugnis des Absenders am Anfang.

Erfüllt die Abmahnung die Formvorgaben – und ist sie missbräuchlich?

Auch bei einem Verband gilt § 13 Abs. 2 UWG: Die Abmahnung hat klar und verständlich zu benennen, wer abmahnt, worauf die Anspruchsberechtigung beruht, welcher Aufwendungsersatz in welcher Höhe verlangt wird und wie er sich berechnet, und welcher Verstoß unter welchen Umständen vorliegen soll. Fehlt etwas davon, entfällt der Anspruch auf Aufwendungsersatz.

Unabhängig davon verbietet § 8c UWG die missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen. Im Zweifel ist Missbrauch etwa anzunehmen, wenn die Ansprüche vorwiegend geltend gemacht werden, um Kosten oder Vertragsstrafen entstehen zu lassen, wenn offensichtlich überhöhte Vertragsstrafen verlangt werden oder wenn die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung offensichtlich über die Verletzung hinausgeht. Ist die Abmahnung unberechtigt oder missbräuchlich, kommen eigene Ersatzansprüche für Ihre Verteidigungskosten in Betracht (§ 13 Abs. 5, § 8c Abs. 3 UWG).

Kosten und Vertragsstrafen: Was ist zu zahlen?

Kostenersatz kann nur verlangen, wer anspruchsberechtigt ist und eine berechtigte, formgerechte Abmahnung ausspricht (§ 13 Abs. 3 UWG). Bei einem Verband ohne Eintragung entfällt damit auch der Kostenanspruch. Auf den Ausschluss nach § 13 Abs. 4 UWG kommt es dann nicht an – er betrifft ohnehin nur Mitbewerber.

Fordert der IDO eine Vertragsstrafe aus einer früher abgegebenen Erklärung, sehen wir uns den Wortlaut der Erklärung, den behaupteten Verstoß und die geforderte Höhe genau an. Maßstab für die Angemessenheit sind die Kriterien des § 13a Abs. 1 UWG; eine unangemessen hohe Strafe ist nur in angemessener Höhe geschuldet (§ 13a Abs. 4 UWG), und über die Höhe kann im Streitfall die Einigungsstelle entscheiden helfen (§ 13a Abs. 5 UWG). Ob und wie diese Regeln auf eine ältere Erklärung anzuwenden sind, prüfen wir im Einzelfall.

Unterlassungserklärung: abgeben oder nicht?

Fehlt dem Verband die Befugnis, besteht kein Anlass, ihm gegenüber eine Unterlassungserklärung abzugeben. Eine unbedacht unterschriebene Erklärung begründet dagegen eine vertragliche Bindung, von der man sich später nur schwer wieder löst.

Ist die Befugnis gegeben und trifft der Vorwurf zu, beschränken wir die Erklärung auf das konkrete Angebot und die konkrete Angabe und sehen eine angemessene Vertragsstrafe vor. Vorher sollten alle Angebote auf allen Marktplätzen angepasst sein – bei vielen Artikeln und Varianten ein Punkt, den wir mit Ihnen gemeinsam durchgehen.

Fazit

Bei einer Abmahnung des IDO Verbands ist die Reihenfolge entscheidend: zuerst die Befugnis, dann die Formvorgaben, dann der Vorwurf. Wer vorschnell unterschreibt oder zahlt, vergibt womöglich sein wichtigstes Gegenargument.

In der Erstberatung klären wir, ob der Verband anspruchsberechtigt ist, wie Sie antworten sollten und ob Ihr Angebot unabhängig davon angepasst werden muss. Auf Wunsch führen wir anschließend die Korrespondenz und prüfen Forderungen aus älteren Erklärungen.

Ablauf und Kosten

Der typische Beratungsablauf

  1. Abmahnung hochladen

    Laden Sie das Schreiben des IDO hoch und nennen Sie uns den Link zum betroffenen Angebot sowie frühere Erklärungen, falls vorhanden.

  2. Erstberatung zum Festpreis

    299€zzgl. USt.

    Wir prüfen Befugnis, Form und Vorwurf und empfehlen Ihnen eine Antwort – schriftlich, telefonisch oder in einer Videobesprechung.

    Erstberatung anfragen
  3. Angebot

    Für alles Weitere legen wir Ihnen zunächst ein Angebot vor, berechnet als feste Vergütung, mit Kostendeckel oder nach Zeit.

  4. Antwort an den Verband

    Wir weisen die Abmahnung zurück oder geben eine eng gefasste Erklärung ab und fordern gegebenenfalls Ihre Kosten zurück.

  5. Schlusspunkt

    Der Vorgang endet mit der Klärung gegenüber dem Verband oder, falls es zum Prozess kommt, mit unserer Vertretung dort.

Wie wir abrechnen – Festpreis, Zeitaufwand oder RVG –, erklären wir auf der Seite Honorar und Kosten.

FAQ

Fragen und Antworten zur IDO-Abmahnung

Sie vermissen eine Frage? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und klären, wie es weitergehen kann.

IDO Abmahnung – was tun?

Bewahren Sie Ruhe, notieren Sie die Frist und sichern Sie das beanstandete Angebot. Unterschreiben und zahlen Sie zunächst nichts. Bei einer IDO Abmahnung prüfen wir als Erstes, ob der Verband zur Abmahnung befugt ist, und klären danach, ob der Vorwurf zutrifft und wie Sie antworten sollten.

Darf der IDO Verband abmahnen?

Das ist umstritten. Voraussetzung ist eine Eintragung als qualifizierter Wirtschaftsverband beim Bundesamt für Justiz; hinzu kommen die übrigen Anforderungen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Ob das für den IDO zum Zeitpunkt Ihrer Abmahnung galt, prüfen wir anhand der aktuellen Liste.

Wer ist der IDO?

IDO steht für Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. Der Verein hat seinen Sitz in Leverkusen und mahnt vor allem Händler auf Online-Marktplätzen ab.

Wo kann ich prüfen, ob ein Verband eingetragen ist?

Auf der Website des Bundesamts für Justiz steht das Verzeichnis der qualifizierten Wirtschaftsverbände in seiner aktuellen Fassung zum Abruf bereit. Maßgeblich ist, ob der Verband zum Zeitpunkt der Abmahnung eingetragen war und die Eintragung nicht ruhte. Diese Prüfung übernehmen wir für Sie.

Muss ich die Abmahnkosten des IDO zahlen?

Nur wenn der Verband anspruchsberechtigt ist und die Abmahnung berechtigt und formgerecht ist. Fehlt die Eintragung, besteht kein Anspruch auf Aufwendungsersatz. Haben Sie bereits gezahlt, prüfen wir, ob sich der Betrag zurückfordern lässt.

Ich habe früher schon eine Erklärung gegenüber dem IDO abgegeben – was nun?

Dann kann der Verband aus dieser Erklärung Vertragsstrafen verlangen, wenn Sie erneut gegen die übernommene Pflicht verstoßen. Ob ein Verstoß vorliegt, ob die Forderung angemessen ist und wie mit der älteren Erklärung umzugehen ist, sehen wir uns im Einzelfall an.

Soll ich mein Angebot trotzdem ändern?

Ja, wenn der beanstandete Punkt tatsächlich fehlerhaft ist. Auch wenn der IDO nicht befugt sein sollte, können Mitbewerber denselben Fehler abmahnen. Wir sagen Ihnen, welche Angaben Sie anpassen sollten.

Kann ich die Abmahnung ignorieren, wenn der Verband nicht befugt ist?

Davon raten wir ab. Auch eine unberechtigte Abmahnung sollte beantwortet werden, damit klar ist, warum Sie keine Erklärung abgeben. Kommt es dennoch zu einem gerichtlichen Antrag, ist die Befugnis dort ebenfalls zu prüfen – eine dokumentierte Zurückweisung hilft dabei.

Kann ich meine Anwaltskosten vom IDO zurückverlangen?

Ist die Abmahnung unberechtigt oder erfüllt sie die Formvorgaben nicht, sieht § 13 Abs. 5 UWG einen Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Verteidigungskosten vor, begrenzt auf die Höhe des geforderten Aufwendungsersatzes – bei einer unberechtigten Abmahnung allerdings nur, wenn die fehlende Berechtigung für den Verband erkennbar war. Bei Missbrauch kommt § 8c Abs. 3 UWG hinzu.

Was kostet die Erstberatung zur IDO-Abmahnung?

299 € zuzüglich Umsatzsteuer. Wir prüfen Befugnis, Form und Vorwurf und geben Ihnen eine Empfehlung, wie Sie reagieren. Soll es danach weitergehen, legen wir Ihnen vorab ein Angebot vor.

Wo finde ich einen Anwalt für eine IDO Abmahnung?

Wenden Sie sich an Slopek Rechtsanwälte, Zippelhaus 6, 20457 Hamburg – als Anwalt für eine IDO Abmahnung sind wir für Händlerinnen und Händler bundesweit tätig. Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Per Mail an info@slopek.com oder über das Kontaktformular (Auswahl: Erstberatung) kommt die Abmahnung zu uns; besprechen können wir alles telefonisch, per Video oder schriftlich.