Rechtsanwalt Dr. David Slopek mit gefalteten Händen am Besprechungstisch – Abmahnungen von IPPC LAW bei Slopek Rechtsanwälte

Ihr Anwaltsteam für Abmahnungen von IPPC LAW

Ein Schreiben von IPPC LAW wirft Ihnen vor, Musik ohne Lizenz in einem Reel oder TikTok-Video verwendet oder ein Video in einer Tauschbörse angeboten zu haben. Wir prüfen Vorwurf, Rechte und Forderung und bestimmen mit Ihnen den Kurs – in der Erstberatung zum vorher feststehenden Preis.

Rechtsgebiet
Urheberrecht
Ansprechpersonen
Dr. David Slopek, LL.M.Dana SchröderMarisa Böckler
anwalt.de · Stand Oktober 2026
5,0 (196 Bewertungen)
Tätigkeitsgebiet
Aus Hamburg bundesweit
Beratungsangebot

Was wir nach einer Abmahnung von IPPC LAW für Sie tun

Wir sehen das Schreiben vollständig durch, rekonstruieren mit Ihnen, wie der Beitrag entstanden ist, und führen den Schriftwechsel mit IPPC LAW – außergerichtlich und, falls es dazu kommt, vor Gericht.

  • Rechtekette, Vorwurf und geforderte Beträge nehmen wir einzeln unter die Lupe – danach kennen Sie unsere ehrliche Einschätzung.

    • Werk, Rechteinhaber und Zeitpunkt
    • Anforderungen nach § 97a Abs. 2 UrhG
    • Gegenstandswert und Schadensersatz
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  • Wir arbeiten heraus, wie die Musik oder das Video eingebunden wurde und ob eine Lizenz die Nutzung deckte.

    • Musikbibliothek der Plattform
    • Privates oder geschäftliches Profil
    • Reichweite und Dauer des Beitrags
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  • Wir formulieren, wenn nötig, eine angepasste Unterlassungserklärung und übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite.

    • Modifizierte Unterlassungserklärung
    • Fristverlängerung
    • Antwortschreiben an IPPC LAW
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  • Trägt der Vorwurf, handeln wir eine Summe aus, die zur Nutzung passt; zieht die Gegenseite vor Gericht, verteidigen wir Sie dort.

    • Vergleich und Ratenzahlung
    • Abwehr unberechtigter Forderungen
    • Vertretung vor Gericht
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Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, bei Slopek Rechtsanwälte
Ihre Ansprechpartner:

Ein Reel, ein Song, ein Anwaltsschreiben – wir bringen Ordnung hinein.

Viele, die Post von IPPC LAW erhalten, wissen gar nicht mehr genau, wie die Musik damals ins Video kam. Gemeinsam rekonstruieren wir, was damals passiert ist; danach wissen Sie, welche Wege offenstehen, und den Schriftwechsel mit IPPC LAW übernehme ich.

Je früher das Schreiben bei mir ist, desto mehr Zeit bleibt für eine gründliche Prüfung. Bis dahin gilt: nichts unterschreiben, nichts überweisen und den Beitrag sichern, bevor er verschwindet.

Unterschrift von Rechtsanwalt Dr. David Slopek

Dr. David Slopek, LL.M.RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Welche Lizenz galt für Ihr Video? Das schauen wir uns genau an.

Ob ein Song in einem Reel erlaubt war, steht selten auf den ersten Blick fest. Ich prüfe mit Ihnen, über welchen Weg die Musik eingebunden wurde, welche Bedingungen die Plattform damals vorsah und ob IPPC LAW die Rechte an genau dieser Aufnahme belegen kann.

Schicken Sie mir neben der Abmahnung einen Screenshot des Beitrags und, wenn möglich, die Angabe, wann er online ging. Mit diesen Informationen kommen wir schnell zu einer belastbaren Einschätzung.

Unterschrift von Rechtsanwältin Dana Schröder

Dana SchröderRechtsanwältin

Fristen, Beträge, Erklärung – ich halte die Fäden zusammen.

Neben der rechtlichen Bewertung geht es bei einer Abmahnung um ganz praktische Fragen: Bis wann muss die Antwort raus, welche Summe ist realistisch und wie eng lässt sich die Unterlassungserklärung fassen? Ich kümmere mich darum, dass nichts davon untergeht.

Melden Sie sich bei mir, sobald das Schreiben da ist – per E-Mail oder telefonisch. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie nichts überstürzt unterschreiben und trotzdem keine Frist versäumen.

Unterschrift von Rechtsanwältin Marisa Böckler

Marisa BöcklerRechtsanwältin

Kurz gefasst

  1. 01

    IPPC LAW mahnt im Urheberrecht vor allem zwei Fallgruppen ab: Musik in Instagram-Reels und TikTok-Videos sowie Filesharing oder Streaming von Videos. Verlangt werden regelmäßig Unterlassung, Schadensersatz und Anwaltskosten.

  2. 02

    Bei Musik in Reels kommt es darauf an, ob die Nutzung von einer Lizenz gedeckt war – etwa über die Musikbibliothek der Plattform – und ob das Profil privat oder geschäftlich genutzt wird.

  3. 03

    Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Oft lässt sie sich eingrenzen, und die Forderung lässt sich auf das zurückführen, was tatsächlich geschuldet ist.

Fachbeitrag

Post von IPPC LAW: Vorwurf, Rechte und Ihr Kurs

Autor: , Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Stand:

Eine Abmahnung von IPPC LAW kommt für viele überraschend: Ein Reel mit einem bekannten Song, ein kurzes TikTok-Video, oft schon Wochen oder Monate alt – und plötzlich liegt ein Anwaltsschreiben mit Fristen und Forderungen auf dem Tisch. Die Berliner Kanzlei IPPC LAW macht im Auftrag von Rechteinhabern urheberrechtliche Ansprüche geltend, unter anderem für die B1 Recordings GmbH und die MG Premium Ltd. Abmahnungen sind ein zulässiges Mittel, solche Rechte durchzusetzen. Ob dieses Schreiben trägt und welcher Betrag gerechtfertigt wäre, hängt allerdings von Ihrem Beitrag ab – das sollte geklärt sein, ehe Sie eine Erklärung abgeben oder Geld überweisen.

Was wirft IPPC LAW Ihnen vor?

Im Mittelpunkt stehen derzeit zwei Fallgruppen. In der ersten geht es um Musik in Videos auf Instagram oder TikTok: Ein Musiktitel soll ohne Erlaubnis in einem Reel oder Clip verwendet und damit öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Betroffen sind die Rechte an der Aufnahme, also das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers nach § 85 UrhG, und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG. In der zweiten Fallgruppe geht es um Videos, die über eine Tauschbörse angeboten oder auf andere Weise verbreitet worden sein sollen.

Verlangt werden in der Regel drei Dinge: eine Erklärung, das Video künftig nicht mehr zu zeigen, abgesichert mit einer Vertragsstrafe; Geld als Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG); und die Kosten des abmahnenden Anwalts (§ 97a UrhG). Den Schadensersatz berechnen Rechteinhaber regelmäßig nach der Lizenzanalogie – also danach, was vernünftige Vertragspartner für eine Erlaubnis zur konkreten Nutzung vereinbart hätten.

IPPC LAW ist einer der Absender in unserem Abmahnkompass. Liegt Ihnen noch ein weiteres Schreiben vor, können Sie dort nachsehen, ob auch dessen Absender verzeichnet ist.

  • Strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz nach Lizenzanalogie
  • Erstattung der Anwaltskosten
  • Frist zur Abgabe und Zahlung

Musik in Reels: War die Nutzung lizenziert?

Instagram und TikTok stellen Musikbibliotheken zur Verfügung, aus denen Nutzerinnen und Nutzer Titel in ihre Videos einbinden können. Ob eine Nutzung davon gedeckt ist, hängt von den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform und von der Art des Profils ab: Für Unternehmensprofile und werbliche Inhalte gelten häufig engere Grenzen als für private Konten. Wurde ein Titel nicht über die Bibliothek eingebunden, sondern selbst unterlegt, fehlt die Plattformlizenz in aller Regel ganz.

Für die Prüfung brauchen wir deshalb den Beitrag selbst oder einen Screenshot, das Datum der Veröffentlichung, die Angabe, wie die Musik eingebunden wurde, und Informationen zum Profil: privat oder geschäftlich, mit oder ohne Werbung, eigene Produkte oder Kooperationen. Aus diesen Fakten ergibt sich, ob der Vorwurf trägt – und wenn ja, in welchem Umfang.

Ebenso wichtig ist die Rechtekette: Der Abmahnende muss darlegen können, dass gerade sein Auftraggeber die Rechte an der konkreten Aufnahme innehat. Auch das gehört zu den ersten Punkten, die wir prüfen.

Rechtsanwalt Dr. David Slopek erläutert einem Mandanten das weitere Vorgehen – Abmahnungen von IPPC LAW bei Slopek Rechtsanwälte
Wie kam die Musik ins Video? Daran hängt oft die ganze Abmahnung.

Erfüllt die Abmahnung die gesetzlichen Anforderungen?

Eine urheberrechtliche Abmahnung muss nach § 97a Abs. 2 UrhG klar und verständlich sein. Sie muss – wenn ein Vertreter abmahnt – Name oder Firma des Verletzten nennen, die Rechtsverletzung genau bezeichnen, die Zahlungsansprüche in Schadensersatz und Aufwendungsersatz aufschlüsseln und angeben, ob die vorgeschlagene Unterlassungserklärung erheblich über die Rechtsverletzung hinausgeht. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Abmahnung unwirksam.

Ist eine Abmahnung unberechtigt oder unwirksam, kann der Abgemahnte nach § 97a Abs. 4 UrhG seinerseits die Kosten seiner Rechtsverteidigung ersetzt verlangen – es sei denn, dass die fehlende Berechtigung für den Abmahnenden nicht erkennbar war. Die formale Prüfung ist deshalb kein Selbstzweck, sondern kann die Ausgangslage deutlich verschieben.

Wie hoch dürfen die Anwaltskosten sein?

Bei Privatleuten deckelt § 97a Abs. 3 UrhG, was an Anwaltskosten zu erstatten ist: Gerechnet wird dann grundsätzlich mit einem Gegenstandswert von 1.000 €. Das gilt, wenn ein Mensch – kein Unternehmen – den Titel weder geschäftlich noch für seine freiberufliche Arbeit eingesetzt hat und sich gegenüber demselben Rechteinhaber nicht schon früher zur Unterlassung verpflichten musste. Nur wenn diese Grenze im konkreten Fall unbillig wäre, darf der Wert höher liegen.

Gerade bei Reels ist diese Grenze entscheidend: Wer ein Profil für sein Unternehmen, seine Selbstständigkeit oder bezahlte Kooperationen nutzt, fällt in aller Regel nicht unter die Begrenzung. Dann kommt es umso mehr darauf an, ob der angesetzte Gegenstandswert und der geforderte Schadensersatz zur tatsächlichen Nutzung passen – Reichweite, Dauer, Art des Beitrags. Hier setzen wir an.

Unterlassungserklärung: unterschreiben, anpassen oder ablehnen?

Was IPPC LAW zur Unterschrift beilegt, reicht oft über den einen Beitrag hinaus. Der Entwurf kann sich auf ganze Repertoires statt auf den konkreten Titel beziehen, ein Schuldanerkenntnis enthalten oder eine feste Vertragsstrafe vorsehen. Einmal abgegeben, bindet sie zeitlich unbegrenzt.

Ob überhaupt eine Erklärung abgegeben werden sollte, hängt davon ab, ob der Vorwurf zutrifft und Sie dafür einstehen müssen. Ist das der Fall, formulieren wir eine eigene Fassung, die nur dieses eine Video erfasst, nichts anerkennt und eine Vertragsstrafe vorsieht, deren Höhe im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann. Den Beitrag selbst sollten Sie erst löschen, nachdem Sie ihn mit Datum und Aufrufzahlen gesichert haben.

Rechtsanwalt Dr. David Slopek im Gespräch mit einer Mandantin – Abmahnungen von IPPC LAW bei Slopek Rechtsanwälte
Eine angepasste Erklärung bindet Sie nur so weit wie nötig.

Fazit

Eine Abmahnung von IPPC LAW verdient eine ruhige, sorgfältige Antwort: Frist notieren, Beitrag und Nutzungsumstände sichern, nichts ungeprüft unterschreiben und nicht spontan bei der Gegenseite anrufen. Entscheidend ist, ob die Nutzung lizenziert war, ob der Abmahnende die Rechte belegen kann und welche Beträge der Nutzung tatsächlich entsprechen.

In der Erstberatung sehen wir uns Ihre Abmahnung vollständig an und sagen Ihnen, welcher Kurs für Sie in Betracht kommt – modifizierte Unterlassungserklärung, Verhandlung über den Betrag oder Zurückweisung der Forderung. Je früher wir das Schreiben sehen, desto mehr Spielraum bleibt.

Ablauf und Kosten

Der typische Beratungsablauf

  1. Schreiben senden

    Laden Sie das Schreiben samt Anlagen hoch, am besten zusammen mit einem Screenshot des beanstandeten Beitrags.

  2. Erstberatung zum Festpreis

    299€zzgl. USt.

    Wir bewerten Vorwurf und Forderung und sagen Ihnen, welche Antwort in Betracht kommt – per E-Mail, telefonisch oder per Video.

    Erstberatung anfragen
  3. Angebot

    Soll die Kanzlei Sie weiter vertreten, erfahren Sie den Preis vorher – pauschal, als Rahmen oder nach Stunden, je nachdem, was zum Fall passt.

  4. Antwort an IPPC LAW

    Den Schriftwechsel führen ab dann wir: Wir legen Ihre Sicht dar und geben, falls nötig, eine eingegrenzte Unterlassungserklärung ab.

  5. Abschluss

    Am Ende steht eine Einigung, die Zurückweisung der Forderung oder – wenn die Gegenseite klagt – ein Prozess, in dem wir Sie vertreten.

Wie wir abrechnen – Festpreis, Zeitaufwand oder RVG –, erklären wir auf der Seite Honorar und Kosten.

FAQ

Fragen zur Abmahnung von IPPC LAW

Sie vermissen eine Frage? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und klären, wie es weitergehen kann.

Ist eine Abmahnung von IPPC LAW echt?

IPPC LAW ist eine Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin, die für Rechteinhaber urheberrechtliche Ansprüche geltend macht. Hin und wieder tauchen gefälschte Abmahnungen unter echten Kanzleinamen auf. Vergleichen Sie Briefkopf, Telefonnummer und Konto mit den Angaben auf der Website der Kanzlei – oder schicken Sie uns das Schreiben, bevor Sie reagieren.

Ich habe die Musik aus der Bibliothek von Instagram oder TikTok genommen – bin ich damit sicher?

Nicht automatisch. Die Bibliotheken sind lizenziert, aber nur im Rahmen der Nutzungsbedingungen der Plattform. Für Unternehmensprofile und werbliche Inhalte gelten oft engere Grenzen als für private Konten. Ob Ihre Nutzung gedeckt war, prüfen wir anhand des Beitrags, des Profils und der damals geltenden Bedingungen.

Reicht es, das Reel zu löschen?

Löschen beendet den Streit in aller Regel nicht, weil die Gefahr einer Wiederholung grundsätzlich erst mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder einer gerichtlichen Entscheidung entfällt. Sichern Sie den Beitrag vorher mit Datum und Aufrufzahlen – diese Angaben brauchen wir, um die Forderung zu prüfen.

Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nein, jedenfalls nicht so, wie sie beiliegt. Eine einmal abgegebene Erklärung gilt ohne zeitliche Grenze, und der Entwurf des Abmahnenden erfasst häufig mehr als den einen Titel. Trifft der Vorwurf zu, entwerfen wir eine Fassung, die nur das konkrete Video betrifft und nichts anerkennt; trägt er nicht, braucht es überhaupt keine Erklärung.

Gilt die Kostenbegrenzung auf 1.000 € Gegenstandswert auch für mich?

Sie gilt nach § 97a Abs. 3 UrhG nur für Privatleute, die den Titel weder für ein Gewerbe noch für eine selbstständige Tätigkeit eingesetzt haben und gegenüber demselben Rechteinhaber noch keine Unterlassungspflicht eingegangen sind. Wer ein Profil für sein Unternehmen oder bezahlte Kooperationen nutzt, fällt in aller Regel nicht darunter. Für den Schadensersatz gilt die Begrenzung ohnehin nicht.

Was passiert, wenn ich gar nicht reagiere?

Dann kann der Rechteinhaber gerichtliche Schritte einleiten, etwa eine einstweilige Verfügung beantragen oder Klage erheben. Das kostet zusätzlich, und die Chance ist vertan, den Sachverhalt außergerichtlich klarzustellen. Schweigen ist deshalb fast nie die beste Antwort.

Kann ich bei IPPC LAW anrufen und die Sache selbst klären?

Davon raten wir ab. Was Sie am Telefon zu Umfang und Dauer der Nutzung sagen, kann später gegen Sie verwendet werden. Stimmen Sie Ihre Antwort vorher mit uns ab – oder überlassen Sie uns die Korrespondenz ganz.

Wie lange habe ich Zeit?

Die Fristen in Abmahnungen sind knapp bemessen. Reicht die Zeit für eine sorgfältige Prüfung nicht, bitten wir die Gegenseite um Verlängerung. Senden Sie uns das Schreiben deshalb möglichst bald nach Eingang.

Was kostet die Erstberatung zur Abmahnung von IPPC LAW?

Die Erstberatung kostet 299 € zuzüglich Umsatzsteuer, für Verbraucherinnen und Verbraucher 355,81 € inklusive Umsatzsteuer. Darin prüfen wir die Abmahnung und sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten. Soll es danach weitergehen, steht der Preis für die Vertretung fest, bevor wir tätig werden.

Wo finde ich einen Anwalt für eine IPPC LAW Abmahnung?

Slopek Rechtsanwälte, Zippelhaus 6, 20457 Hamburg, prüft als Anwalt für IPPC LAW Abmahnungen Schreiben wegen Musik in Reels, TikTok-Videos und Filesharing – aus Hamburg bundesweit. Ein Termin vor Ort ist nicht nötig: Schicken Sie das Schreiben per E-Mail an info@slopek.com oder laden Sie es im Kontaktformular hoch und wählen Sie dort die Erstberatung. Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Lohnt sich ein Anwalt bei einer IPPC LAW Abmahnung wegen Instagram?

Das hängt von Ihrem Beitrag ab. Ein Anwalt bei einer IPPC LAW Abmahnung wegen Instagram kann vor allem prüfen, ob die Nutzung lizenziert war, ob die Abmahnung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, ob die Kostenbegrenzung greift und ob Gegenstandswert und Schadensersatz zur tatsächlichen Nutzung passen. Steht der Aufwand in keinem Verhältnis zur Forderung, sagen wir Ihnen auch das.