Post von IPPC LAW: Vorwurf, Rechte und Ihr Kurs
Autor: Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Stand:
Eine Abmahnung von IPPC LAW kommt für viele überraschend: Ein Reel mit einem bekannten Song, ein kurzes TikTok-Video, oft schon Wochen oder Monate alt – und plötzlich liegt ein Anwaltsschreiben mit Fristen und Forderungen auf dem Tisch. Die Berliner Kanzlei IPPC LAW macht im Auftrag von Rechteinhabern urheberrechtliche Ansprüche geltend, unter anderem für die B1 Recordings GmbH und die MG Premium Ltd. Abmahnungen sind ein zulässiges Mittel, solche Rechte durchzusetzen. Ob dieses Schreiben trägt und welcher Betrag gerechtfertigt wäre, hängt allerdings von Ihrem Beitrag ab – das sollte geklärt sein, ehe Sie eine Erklärung abgeben oder Geld überweisen.
Was wirft IPPC LAW Ihnen vor?
Im Mittelpunkt stehen derzeit zwei Fallgruppen. In der ersten geht es um Musik in Videos auf Instagram oder TikTok: Ein Musiktitel soll ohne Erlaubnis in einem Reel oder Clip verwendet und damit öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Betroffen sind die Rechte an der Aufnahme, also das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers nach § 85 UrhG, und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG. In der zweiten Fallgruppe geht es um Videos, die über eine Tauschbörse angeboten oder auf andere Weise verbreitet worden sein sollen.
Verlangt werden in der Regel drei Dinge: eine Erklärung, das Video künftig nicht mehr zu zeigen, abgesichert mit einer Vertragsstrafe; Geld als Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG); und die Kosten des abmahnenden Anwalts (§ 97a UrhG). Den Schadensersatz berechnen Rechteinhaber regelmäßig nach der Lizenzanalogie – also danach, was vernünftige Vertragspartner für eine Erlaubnis zur konkreten Nutzung vereinbart hätten.
IPPC LAW ist einer der Absender in unserem Abmahnkompass. Liegt Ihnen noch ein weiteres Schreiben vor, können Sie dort nachsehen, ob auch dessen Absender verzeichnet ist.
- Strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Schadensersatz nach Lizenzanalogie
- Erstattung der Anwaltskosten
- Frist zur Abgabe und Zahlung
Musik in Reels: War die Nutzung lizenziert?
Instagram und TikTok stellen Musikbibliotheken zur Verfügung, aus denen Nutzerinnen und Nutzer Titel in ihre Videos einbinden können. Ob eine Nutzung davon gedeckt ist, hängt von den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform und von der Art des Profils ab: Für Unternehmensprofile und werbliche Inhalte gelten häufig engere Grenzen als für private Konten. Wurde ein Titel nicht über die Bibliothek eingebunden, sondern selbst unterlegt, fehlt die Plattformlizenz in aller Regel ganz.
Für die Prüfung brauchen wir deshalb den Beitrag selbst oder einen Screenshot, das Datum der Veröffentlichung, die Angabe, wie die Musik eingebunden wurde, und Informationen zum Profil: privat oder geschäftlich, mit oder ohne Werbung, eigene Produkte oder Kooperationen. Aus diesen Fakten ergibt sich, ob der Vorwurf trägt – und wenn ja, in welchem Umfang.
Ebenso wichtig ist die Rechtekette: Der Abmahnende muss darlegen können, dass gerade sein Auftraggeber die Rechte an der konkreten Aufnahme innehat. Auch das gehört zu den ersten Punkten, die wir prüfen.

Erfüllt die Abmahnung die gesetzlichen Anforderungen?
Eine urheberrechtliche Abmahnung muss nach § 97a Abs. 2 UrhG klar und verständlich sein. Sie muss – wenn ein Vertreter abmahnt – Name oder Firma des Verletzten nennen, die Rechtsverletzung genau bezeichnen, die Zahlungsansprüche in Schadensersatz und Aufwendungsersatz aufschlüsseln und angeben, ob die vorgeschlagene Unterlassungserklärung erheblich über die Rechtsverletzung hinausgeht. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Abmahnung unwirksam.
Ist eine Abmahnung unberechtigt oder unwirksam, kann der Abgemahnte nach § 97a Abs. 4 UrhG seinerseits die Kosten seiner Rechtsverteidigung ersetzt verlangen – es sei denn, dass die fehlende Berechtigung für den Abmahnenden nicht erkennbar war. Die formale Prüfung ist deshalb kein Selbstzweck, sondern kann die Ausgangslage deutlich verschieben.
Wie hoch dürfen die Anwaltskosten sein?
Bei Privatleuten deckelt § 97a Abs. 3 UrhG, was an Anwaltskosten zu erstatten ist: Gerechnet wird dann grundsätzlich mit einem Gegenstandswert von 1.000 €. Das gilt, wenn ein Mensch – kein Unternehmen – den Titel weder geschäftlich noch für seine freiberufliche Arbeit eingesetzt hat und sich gegenüber demselben Rechteinhaber nicht schon früher zur Unterlassung verpflichten musste. Nur wenn diese Grenze im konkreten Fall unbillig wäre, darf der Wert höher liegen.
Gerade bei Reels ist diese Grenze entscheidend: Wer ein Profil für sein Unternehmen, seine Selbstständigkeit oder bezahlte Kooperationen nutzt, fällt in aller Regel nicht unter die Begrenzung. Dann kommt es umso mehr darauf an, ob der angesetzte Gegenstandswert und der geforderte Schadensersatz zur tatsächlichen Nutzung passen – Reichweite, Dauer, Art des Beitrags. Hier setzen wir an.
Unterlassungserklärung: unterschreiben, anpassen oder ablehnen?
Was IPPC LAW zur Unterschrift beilegt, reicht oft über den einen Beitrag hinaus. Der Entwurf kann sich auf ganze Repertoires statt auf den konkreten Titel beziehen, ein Schuldanerkenntnis enthalten oder eine feste Vertragsstrafe vorsehen. Einmal abgegeben, bindet sie zeitlich unbegrenzt.
Ob überhaupt eine Erklärung abgegeben werden sollte, hängt davon ab, ob der Vorwurf zutrifft und Sie dafür einstehen müssen. Ist das der Fall, formulieren wir eine eigene Fassung, die nur dieses eine Video erfasst, nichts anerkennt und eine Vertragsstrafe vorsieht, deren Höhe im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann. Den Beitrag selbst sollten Sie erst löschen, nachdem Sie ihn mit Datum und Aufrufzahlen gesichert haben.

Fazit
Eine Abmahnung von IPPC LAW verdient eine ruhige, sorgfältige Antwort: Frist notieren, Beitrag und Nutzungsumstände sichern, nichts ungeprüft unterschreiben und nicht spontan bei der Gegenseite anrufen. Entscheidend ist, ob die Nutzung lizenziert war, ob der Abmahnende die Rechte belegen kann und welche Beträge der Nutzung tatsächlich entsprechen.
In der Erstberatung sehen wir uns Ihre Abmahnung vollständig an und sagen Ihnen, welcher Kurs für Sie in Betracht kommt – modifizierte Unterlassungserklärung, Verhandlung über den Betrag oder Zurückweisung der Forderung. Je früher wir das Schreiben sehen, desto mehr Spielraum bleibt.






