Computerspiel in der Tauschbörse: die Nimrod Abmahnung im Detail
Autor: Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Stand:
Wer ein Schreiben von Nimrod Rechtsanwälte öffnet, liest meist den Titel eines Computerspiels, eine IP-Adresse, ein Datum mit Uhrzeit und eine Frist. Die Berliner Kanzlei, die als NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR auftritt, verfolgt nach den uns vorliegenden Berichten im Auftrag von Spielefirmen – genannt werden unter anderem die Kalypso Media Group GmbH, die Astragon Sales & Services GmbH und die Aerosoft GmbH – das Angebot von Spielen in Tauschbörsen. Rechteinhaber dürfen ihre Rechte auf diesem Weg geltend machen. Ob gerade Sie dafür einstehen müssen und in welcher Höhe, ist damit noch nicht beantwortet.
Was wirft Nimrod Ihnen vor?
Der Kern des Vorwurfs: Ein Spiel soll über ein Peer-to-Peer-Netzwerk, etwa per BitTorrent, von Ihrem Anschluss aus für andere Teilnehmer abrufbar gewesen sein. Wer dort eine Datei lädt, gibt in der Regel zugleich Teile davon an andere weiter. Bei einem Computerspiel betrifft das zunächst das Programm selbst, dessen öffentliche Zugänglichmachung nach § 69c Nr. 4 UrhG dem Rechteinhaber vorbehalten ist; daneben enthalten Spiele oft Grafiken, Musik und Filmsequenzen, die ihrerseits geschützt sein können (§ 19a UrhG).
Die Schreiben, über die berichtet wird, verlangen typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadensersatz, den der Rechteinhaber nach der Lizenzanalogie berechnet (§ 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG), und die Erstattung der Anwaltskosten (§ 97a Abs. 3 UrhG). Teilweise wird angeboten, die Sache gegen einen Pauschalbetrag zu erledigen.
Neben Nimrod führen wir im Abmahnkompass weitere Kanzleien, die wegen Filesharing schreiben – ein Blick dorthin lohnt, wenn noch ein zweites Schreiben im Briefkasten liegt.
- Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe
- Schadensersatz für das Spiel
- Ersatz der Anwaltskosten
- Häufig ein pauschales Vergleichsangebot
Wie kommt Nimrod auf Ihren Anschluss?
Ausgangspunkt ist eine Aufzeichnung: Ein technischer Dienstleister beobachtet im Auftrag des Rechteinhabers die Tauschbörse und protokolliert, unter welcher IP-Adresse das Spiel zu welchem Zeitpunkt angeboten wurde. Mit IP-Adresse und Zeitstempel allein kennt der Rechteinhaber Ihren Namen aber noch nicht.
Den Namen erfährt er erst vom Internetanbieter. Weil dafür Verkehrsdaten nötig sind, braucht es nach § 101 Abs. 9 UrhG vorher eine richterliche Anordnung, die der Rechteinhaber beim Landgericht beantragen muss. Erst danach darf der Provider mitteilen, welchem Kunden die IP-Adresse zu der protokollierten Zeit zugeteilt war.
An jedem Glied dieser Kette kann etwas schiefgehen: eine falsch übernommene Uhrzeit, eine verwechselte Zeitzone, ein Anbieterwechsel, eine Adresse, die sich nur auf einen einzelnen Zeitpunkt stützt. Wir gleichen die Angaben im Schreiben deshalb mit Ihren eigenen Daten ab – Vertragsunterlagen des Providers, Router, Geräte im Netz, Anwesenheit im Haushalt zur genannten Zeit.

Hält das Schreiben die Vorgaben des § 97a UrhG ein?
Das Gesetz stellt an urheberrechtliche Abmahnungen klare Anforderungen. Nach § 97a Abs. 2 UrhG muss das Schreiben verständlich formuliert sein, bei Vertretung den Rechteinhaber benennen, die beanstandete Handlung genau beschreiben und die Geldforderung in Schadensersatz einerseits und Aufwendungsersatz andererseits aufteilen. Außerdem muss es offenlegen, ob die vorgeschlagene Unterlassungserklärung erheblich weiter reicht als die gerügte Verletzung. Eine Abmahnung, der eine dieser Angaben fehlt, ist unwirksam.
Diese Prüfung hat praktische Folgen. War die Abmahnung unwirksam oder unberechtigt, dürfen Sie § 97a Abs. 4 UrhG zufolge im Gegenzug verlangen, dass Ihnen die nötigen Aufwendungen für Ihre Verteidigung ersetzt werden – es sei denn, der Abmahnende konnte den Mangel nicht erkennen.
Pauschalbetrag, Lizenzschaden und Anwaltskosten
Beim Schadensersatz erlaubt § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG eine Berechnung nach der Vergütung, die bei einer ordnungsgemäß eingeholten Erlaubnis angefallen wäre. Eine Lizenz zum Anbieten eines Spiels in einer Tauschbörse gibt es auf dem Markt naturgemäß nicht; die Zahl muss also geschätzt werden. In diese Schätzung bringen wir die Umstände Ihres Falls ein, etwa wie lange und wie oft das Angebot protokolliert wurde.
Bei den Anwaltskosten kann § 97a Abs. 3 UrhG helfen: Für Privatpersonen, die das Spiel nicht für ihr Gewerbe oder ihre selbstständige Arbeit genutzt haben und die gegenüber diesem Rechteinhaber noch nicht zur Unterlassung verpflichtet sind, wird für Unterlassung und Beseitigung grundsätzlich ein Gegenstandswert von 1.000 € zugrunde gelegt. Ein angebotener Pauschalbetrag ist deshalb nicht automatisch günstig – er sollte an dem gemessen werden, was rechtlich tatsächlich geschuldet wäre.
Die Unterlassungserklärung: wie weit sollte sie reichen?
Ein vorformulierter Entwurf ist aus Sicht des Rechteinhabers geschrieben. Er kann sich auf sämtliche Spiele eines Herstellers erstrecken, eine Zahlungspflicht anerkennen oder eine feste Strafe für jeden künftigen Verstoß festschreiben. Was einmal unterschrieben ist, gilt ohne Enddatum.
Muss eine Erklärung abgegeben werden, beschränken wir sie auf das konkrete Spiel und den Rechteinhaber, verzichten auf jedes Anerkenntnis und wählen eine Vertragsstrafe, deren Höhe der Gläubiger bestimmt und die ein Gericht überprüfen kann. Ob es überhaupt eine Erklärung braucht, entscheidet sich an der Frage, ob Sie für das Angebot einstehen müssen. Entfernen Sie Tauschbörsenprogramme von Ihren Geräten – aber erst, nachdem wir besprochen haben, was zuvor gesichert werden sollte.

Fazit
Eine Nimrod Abmahnung wegen eines Computerspiels sollte weder ignoriert noch übereilt bezahlt werden. Am Anfang steht die Frage, ob IP-Adresse, Zeitstempel und Providerauskunft wirklich zu Ihrem Anschluss führen und wer im Haushalt das Spiel genutzt haben könnte; erst danach lohnt der Blick auf Beträge und Erklärung.
Nach unserer Einschätzung lässt sich auf dieser Grundlage meist ein klarer Weg finden – eine eng gefasste Erklärung, eine Einigung auf einen nachvollziehbaren Betrag oder die Zurückweisung, wenn der Vorwurf nicht trägt. Schicken Sie uns das Schreiben, solange die Frist noch Luft lässt.




