Rechtsanwalt Dr. David Slopek am Schreibtisch der Kanzlei – Abwehr von Abmahnungen der .rka Rechtsanwälte wegen Filesharing

Ihr Anwaltsteam für Abmahnungen von .rka Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei .rka Rechtsanwälte macht geltend, über Ihren Anschluss sei ein Computerspiel getauscht worden. Oft sind mehrere Personen im Haushalt online, nicht selten Kinder. Wir klären mit Ihnen, wer in Betracht kommt, wofür Sie einstehen müssen und wie die Antwort aussehen sollte – zunächst in einer Erstberatung zum festen Preis.

Rechtsgebiet
Urheberrecht
Ansprechpersonen
Dr. David Slopek, LL.M.Dana Schröder
anwalt.de · Stand Oktober 2026
5,0 (196 Bewertungen)
Tätigkeitsgebiet
Aus Hamburg bundesweit
Beratungsangebot

So begleiten wir Sie nach einer Abmahnung von .rka

Wir ordnen mit Ihnen die Lage im Haushalt, prüfen Abmahnung und Auskunftsverlangen und übernehmen den Schriftwechsel mit .rka – außergerichtlich und, falls nötig, vor Gericht.

  • Wir sehen uns Spiel, Rechteinhaber, Zeitpunkte und Forderungen an und erklären Ihnen, wo wir Schwachstellen sehen.

    • Ermittlungsdaten und Providerauskunft
    • Pflichtangaben nach § 97a UrhG
    • Vergleichsangebot im Verhältnis
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  • Wir erarbeiten mit Ihnen, wer den Anschluss nutzen konnte, und bereiten eine wahrheitsgemäße Darstellung vor.

    • Familie, Partner und Mitbewohner
    • Zumutbare Erkundigungen
    • Belehrung minderjähriger Kinder
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  • Wir prüfen, welche Angaben Sie schulden, und fassen eine nötige Unterlassungserklärung so eng wie möglich.

    • Begrenzte Verpflichtungserklärung
    • Antwort auf das Auskunftsverlangen
    • Verlängerung der Frist
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  • Wir verhandeln über einen angemessenen Betrag oder weisen die Forderung zurück und vertreten Sie im Verfahren.

    • Vergleich, auch in Raten
    • Zurückweisung ohne Haftung
    • Verteidigung vor Gericht
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Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, bei Slopek Rechtsanwälte
Ihre Ansprechpartner:

Ein Anschluss, mehrere Nutzer, eine Abmahnung – wir finden eine ehrliche Antwort.

Eltern, die ein Schreiben von .rka Rechtsanwälte erhalten, wissen oft nicht, ob eines ihrer Kinder das Spiel kennt. Ich kläre mit Ihnen, was Sie wissen müssen und was Sie mitteilen sollten, prüfe die Forderungen und vertrete Sie anschließend gegenüber der Kanzlei.

Geben Sie bis zu unserem Gespräch keine Auskunft, keine Erklärung und keine Zahlung ab. Schicken Sie mir die Abmahnung möglichst bald – dann bleibt genug Zeit, auch die Familie in Ruhe zu befragen.

Unterschrift von Rechtsanwalt Dr. David Slopek

Dr. David Slopek, LL.M.RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Wenn mehrere den Anschluss nutzen – sortiere ich mit Ihnen, wer was weiß.

Familien, Paare und Wohngemeinschaften stehen bei einer Filesharing-Abmahnung vor einer unangenehmen Frage: Wer war es, und muss ich das sagen? Ich gehe mit Ihnen durch, wer zur fraglichen Zeit Zugriff hatte, welche Erkundigungen angemessen sind und wie sich das gegenüber der Gegenseite formulieren lässt.

Bringen Sie, wenn möglich, eine Übersicht mit, wer damals im Haushalt wohnte und welche Geräte online waren. Ist ein Kind betroffen, sprechen wir auch darüber, wie Sie das Gespräch mit ihm führen können.

Unterschrift von Rechtsanwältin Dana Schröder

Dana SchröderRechtsanwältin

Kurz gefasst

  1. 01

    Die Hamburger Kanzlei .rka Rechtsanwälte mahnt für Spielefirmen ab, wenn ein Computerspiel in einer Tauschbörse angeboten worden sein soll. Verlangt werden eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Schadensersatz, Anwaltskosten und teils Auskunft über den Umfang des Filesharings.

  2. 02

    Teilen sich Familie, Partner oder Mitbewohner den Anschluss, steht nicht fest, wer gehandelt hat. Entscheidend ist eine ehrliche, konkrete Darstellung, wer Zugriff hatte – und bei Kindern, ob sie über das Verbot von Tauschbörsen belehrt waren.

  3. 03

    Bevor Sie Auskunft erteilen, eine Erklärung unterschreiben oder einen Vergleichsbetrag zahlen, sollte feststehen, was davon rechtlich geschuldet ist. Vieles lässt sich enger fassen, als der Entwurf vorsieht.

Fachbeitrag

Abmahnung von .rka: wer im Haushalt haftet und was Sie sagen müssen

Autor: , Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Stand:

Eine Abmahnung von .rka Rechtsanwälte trifft häufig Familien: Die Rechnung für den Internetanschluss läuft auf einen Elternteil, gespielt wird aber von mehreren. Die Kanzlei mit Sitz in Hamburg ist nach den uns vorliegenden Berichten für Spielefirmen tätig – genannt werden die Koch Media GmbH, die heute als PLAION GmbH auftritt, und die Techland Sp. z o.o. Dass Rechteinhaber ihre Rechte durch Abmahnungen geltend machen, ist ihr gutes Recht. Wer in Ihrem Haushalt verantwortlich ist und was Sie der Gegenseite mitteilen sollten, ist eine eigene Frage, die wir mit Ihnen in Ruhe beantworten.

Was verlangt .rka Rechtsanwälte?

Das Schreiben nennt ein Computerspiel, den Rechteinhaber, eine IP-Adresse und einen oder mehrere Zeitpunkte, zu denen das Spiel von Ihrem Anschluss aus in einem Peer-to-Peer-Netzwerk bereitgestanden haben soll. Ihr Name stammt aus einer Auskunft Ihres Internetanbieters.

Darauf gestützt fordert die Kanzlei nach den Berichten mehrere Dinge zugleich: eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG, die Kosten der Abmahnung nach § 97a UrhG und teilweise eine umfassende Auskunft über den Umfang des Filesharings. Daneben wird mitunter ein pauschaler Vergleich angeboten.

Auch .rka Rechtsanwälte haben wir in den Abmahnkompass aufgenommen; dort finden Sie die übrigen Absender, die uns bei Filesharing-Vorwürfen begegnen.

  • Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Schadensersatz und Abmahnkosten
  • Auskunft über den Umfang
  • Teils ein pauschales Vergleichsangebot

Familie, Partner, WG: wer hatte Zugriff auf den Anschluss?

Abgemahnt wird, wer den Anschluss angemeldet hat. Haben aber auch andere den Anschluss zur genannten Zeit eigenständig genutzt – Kinder, Partnerin oder Partner, Mitbewohner, Gäste mit WLAN-Passwort –, dann ist offen, wer das Spiel geteilt hat. Für Ihre Verteidigung kommt es darauf an, das konkret und wahrheitsgemäß darzustellen: wer wohnte damals im Haushalt, wer kannte das Passwort, welche Geräte hingen am Netz, wer spielt überhaupt am PC oder an der Konsole.

Dazu gehört, sich im Haushalt zu erkundigen, und zwar in einem Umfang, der Ihnen zumutbar ist. Fragen Sie die Mitbewohner oder Familienmitglieder, ob sie das Spiel kennen oder Tauschbörsenprogramme nutzen, und notieren Sie die Antworten mit Datum. Fremde Geräte zu durchsuchen, ist damit nicht gemeint; was angemessen ist, besprechen wir mit Ihnen.

Weiß jemand im Haushalt, wer das Spiel geteilt hat, wird die Lage heikel – gerade unter Angehörigen. Wie Sie damit umgehen, ohne etwas Falsches zu sagen und ohne jemanden vorschnell zu belasten, klären wir vertraulich, bevor irgendetwas an die Gegenseite geht.

Rechtsanwalt Dr. David Slopek an seinem Arbeitsplatz in Hamburg – Abmahnungen von .rka Rechtsanwälte bei Slopek Rechtsanwälte
Wer war online, als das Spiel geteilt wurde? Diese Frage steht am Anfang.

Minderjährige Kinder: Aufsicht und Belehrung

Hat ein minderjähriges Kind das Spiel geteilt, kommt eine eigene Haftung der Eltern aus § 832 Abs. 1 BGB in Betracht. Danach haftet, wer kraft Gesetzes zur Aufsicht verpflichtet ist, für den Schaden, den das Kind einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht entfällt aber, wenn die Aufsichtspflicht erfüllt war oder der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Aufsicht eingetreten wäre.

Für die Verteidigung ist deshalb wichtig, ob und wie Sie Ihr Kind über die Nutzung von Tauschbörsen aufgeklärt hatten, wie alt es damals war und ob es Hinweise auf verbotene Downloads gab. Schreiben Sie auf, wann und mit welchen Worten Sie mit Ihrem Kind über das Thema gesprochen haben. Ob das genügt, beurteilen wir anhand der Umstände Ihrer Familie.

Pflichtangaben der Abmahnung und das Auskunftsverlangen

Wer urheberrechtlich abmahnt, muss die Vorgaben des § 97a Abs. 2 UrhG einhalten: verständliche Sprache, Name oder Firma des Rechteinhabers bei Vertretung, eine genaue Bezeichnung der Verletzung, eine Aufteilung der Zahlungsansprüche in Schadens- und Aufwendungsersatz sowie den Hinweis, ob die vorgeschlagene Erklärung erheblich über die Verletzung hinausgeht. Fehlt etwas davon, ist die Abmahnung unwirksam – und wer zu Unrecht abgemahnt wurde, kann unter den Voraussetzungen des § 97a Abs. 4 UrhG seine Verteidigungskosten zurückverlangen.

Mit dem Verlangen nach einer umfassenden Auskunft sollten Sie vorsichtig umgehen. Der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 101 Abs. 1 UrhG richtet sich gegen Verletzungen in gewerblichem Ausmaß, das sich aus der Anzahl oder der Schwere der Verletzungen ergeben kann. Ob und welche Angaben Sie schulden, hängt vom Einzelfall ab. Jede Auskunft, die Sie geben, kann später als Ihr eigener Vortrag verwendet werden – deshalb erst prüfen, dann antworten.

Was ist von der Geldforderung tatsächlich geschuldet?

Haften Sie, darf der Rechteinhaber den Schaden gemäß § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG daran ausrichten, was ihn eine Erlaubnis gekostet hätte. Für das Bereitstellen eines Spiels in einer Tauschbörse ist diese Zahl eine Schätzung, die sich an den Umständen messen lassen muss – wie lange, wie oft und in welchem Zusammenhang das Spiel protokolliert wurde.

Für die Abmahnkosten gilt bei Privatleuten die Grenze des § 97a Abs. 3 UrhG: Wer das Spiel weder gewerblich noch für eine selbstständige Tätigkeit genutzt hat und sich gegenüber demselben Rechteinhaber nicht bereits zur Unterlassung verpflichten musste, schuldet Anwaltskosten grundsätzlich nur nach einem Gegenstandswert von 1.000 €. Haften Sie dagegen gar nicht, ist von der Forderung insgesamt nichts zu zahlen. Ein Vergleichsangebot vergleichen wir mit beiden Szenarien, bevor wir Ihnen zu einer Entscheidung raten.

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: nur so weit wie nötig

Die vorbereitete Erklärung bindet Sie für immer und ist oft weit formuliert – etwa für weitere Titel des Rechteinhabers, mit einem Anerkenntnis der Forderung oder mit festen Strafbeträgen. Wer selbst nicht gehandelt hat und auch sonst nicht haftet, muss sie nicht abgeben.

Ist eine Erklärung angezeigt, beziehen wir sie ausschließlich auf den genannten Titel und dessen Rechteinhaber, lassen jedes Schuldanerkenntnis weg und vereinbaren eine Vertragsstrafe, die der Rechteinhaber im Fall eines Verstoßes festsetzt und die gerichtlich überprüfbar bleibt. Hat ein Kind gehandelt, stimmen wir mit Ihnen ab, in wessen Namen die Erklärung abgegeben wird.

Rechtsanwalt Dr. David Slopek am Schreibtisch vor dem Fenster – Abmahnungen von .rka Rechtsanwälte bei Slopek Rechtsanwälte
Eine eng gefasste Erklärung schützt die ganze Familie vor Überraschungen.

Fazit

Bei einer Abmahnung von .rka Rechtsanwälte geht es selten nur um das Spiel, sondern vor allem um den Haushalt dahinter: Wer hatte Zugriff, was wissen Sie, was müssen Sie sagen? Erst wenn diese Fragen geordnet sind, lohnt es sich, über Erklärung, Auskunft und Betrag zu entscheiden.

Unsere Erfahrung zeigt, dass eine gut vorbereitete, ehrliche Darstellung die Ausgangslage deutlich verbessern kann. Wir helfen Ihnen, sie zu erarbeiten, und führen danach die Korrespondenz mit der Gegenseite – mit dem Ziel, dass Sie nur für das einstehen, was Ihnen rechtlich zuzurechnen ist.

Ablauf und Kosten

Der typische Beratungsablauf

  1. Unterlagen hochladen

    Senden Sie uns die Abmahnung und eine kurze Liste, wer zur angegebenen Zeit im Haushalt lebte und den Anschluss nutzen konnte.

  2. Erstberatung zum Festpreis

    299€zzgl. USt.

    Wir besprechen, wer im Haushalt in Betracht kommt, welche Angaben Sie schulden und wie wir auf das Schreiben antworten würden.

    Erstberatung anfragen
  3. Angebot

    Möchten Sie, dass wir Sie vertreten, nennen wir Ihnen die Vergütung im Voraus – pauschal, gedeckelt oder nach geleisteten Stunden.

  4. Antwort an .rka

    Wir schreiben der Gegenseite, schildern die Lage im Haushalt und geben, wo es nötig ist, eine eng gefasste Erklärung ab.

  5. Ergebnis

    Am Schluss steht eine schriftliche Einigung, das Ende der Forderung oder ein Prozess, in dem wir Ihre Position vertreten.

Wie wir abrechnen – Festpreis, Zeitaufwand oder RVG –, erklären wir auf der Seite Honorar und Kosten.

FAQ

Antworten zur RKA Abmahnung

Sie vermissen eine Frage? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und klären, wie es weitergehen kann.

RKA Abmahnung erhalten – was tun?

Zuerst die Frist im Kalender eintragen und das Schreiben vollständig aufbewahren. Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts und geben Sie keine Auskunft, solange nicht geklärt ist, wer im Haushalt den Anschluss genutzt hat. Mit einer kurzen Übersicht dazu und der Abmahnung können wir in der Erstberatung sagen, wie Sie antworten sollten.

Ist die Abmahnung von .rka Rechtsanwälte echt?

Hinter dem Schreiben steht .rka Rechtsanwälte, eine Kanzlei aus Hamburg, die seit Jahren für Spielefirmen wegen Filesharing abmahnt. Dennoch gibt es gelegentlich Fälschungen unter bekannten Namen. Vergleichen Sie Kontaktdaten und Konto mit den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei oder geben Sie uns das Schreiben zur Durchsicht, ehe Sie antworten.

Mein Kind hat das Spiel heruntergeladen – hafte ich als Elternteil?

Nicht zwingend. Nach § 832 Abs. 1 BGB haften Aufsichtspflichtige für einen Schaden, den ihr minderjähriges Kind widerrechtlich verursacht, nicht aber, wenn sie ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben oder der Schaden auch bei gehöriger Aufsicht entstanden wäre. Wichtig ist deshalb, ob und wie Sie Ihr Kind über Tauschbörsen aufgeklärt hatten. Das besprechen wir im Einzelnen.

Wir sind eine WG – wer wird eigentlich abgemahnt?

Abgemahnt wird die Person, auf die der Anschluss beim Provider läuft. Konnten die Mitbewohner das WLAN eigenständig nutzen, ist damit nicht geklärt, wer das Spiel geteilt hat. Halten Sie fest, wer damals dort wohnte, wer das Passwort kannte und wer am PC oder an der Konsole spielt – das ist die Grundlage Ihrer Stellungnahme.

Muss ich jemanden aus meiner Familie benennen?

Das hängt davon ab, was Sie tatsächlich wissen und welche Folgen eine Aussage für Sie und Ihre Angehörigen hätte. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Bevor Sie der Gegenseite etwas mitteilen, sprechen wir vertraulich darüber, wie sich die Lage wahrheitsgemäß darstellen lässt.

Muss ich die verlangte Auskunft über den Umfang des Filesharings geben?

Nicht ohne vorherige Prüfung. Der Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 1 UrhG setzt eine Verletzung in gewerblichem Ausmaß voraus, und jede Angabe, die Sie machen, kann später gegen Sie verwendet werden. Ob und in welchem Umfang Sie antworten sollten, klären wir anhand Ihres Falls.

Sollte ich die beigefügte Verpflichtungserklärung unterschreiben?

Nicht in der vorbereiteten Fassung. Sie gilt unbefristet und kann über das eine Spiel hinausgehen. Müssen Sie für den Vorwurf einstehen, entwerfen wir eine eigene Erklärung, die auf das konkrete Spiel beschränkt ist und nichts anerkennt; haften Sie nicht, braucht es keine.

Greift bei mir die Begrenzung der Abmahnkosten?

Als Privatperson in vielen Fällen ja: Haben Sie das Spiel nicht für Ihr Gewerbe oder eine selbstständige Arbeit genutzt und besteht gegenüber diesem Rechteinhaber noch keine Unterlassungspflicht, sind die Anwaltskosten nach § 97a Abs. 3 UrhG grundsätzlich aus einem Gegenstandswert von 1.000 € zu berechnen. Für den Schadensersatz gilt diese Grenze nicht.

Was geschieht, wenn ich nicht antworte?

Dann muss der Rechteinhaber entscheiden, ob er gerichtlich vorgeht – mit Mahnbescheid, Klage oder einstweiliger Verfügung. Jeder dieser Schritte verursacht weitere Kosten, und Ihre Sicht zur Lage im Haushalt bleibt bis dahin ungehört. Eine überlegte Antwort innerhalb der Frist ist fast immer der bessere Weg.

Wie viel kostet die Erstberatung zur RKA Abmahnung?

Netto 299 €, also zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; Privatpersonen zahlen 355,81 € brutto. In diesem Gespräch klären wir Haftung, Auskunft und Forderung und empfehlen Ihnen eine Antwort. Für eine weitere Vertretung erfahren Sie den Preis, bevor Sie sich entscheiden.

Wo finde ich einen Anwalt für eine RKA Abmahnung?

Slopek Rechtsanwälte, Zippelhaus 6, 20457 Hamburg, übernimmt als Anwalt für RKA Abmahnungen die Verteidigung bei Filesharing-Vorwürfen wegen Computerspielen – aus Hamburg bundesweit, für Familien ebenso wie für Wohngemeinschaften. Ein Besuch in der Kanzlei ist nicht erforderlich: Mailen Sie das Schreiben an info@slopek.com oder laden Sie es über das Kontaktformular hoch und wählen Sie die Erstberatung. Für Ihren Fall zuständig ist Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Lohnt sich ein Anwalt für eine RKA Abmahnung in der Familie?

Gerade wenn mehrere Personen den Anschluss nutzen, kann sich ein Anwalt für eine RKA Abmahnung lohnen: Es geht um die Frage, wer haftet, welche Erkundigungen geboten sind, ob Auskunft geschuldet ist und welcher Betrag angemessen wäre. Ob sich die Vertretung für Sie rechnet, sagen wir Ihnen nach der Erstberatung offen.