Rechtsanwalt Dr. David Slopek mit gefalteten Händen – Prüfung einer Abmahnung von Pale Bridge wegen Werbe-E-Mails

Ihr Anwaltsteam für Abmahnungen von Pale Bridge

Eine einzige Akquise-Mail an ein fremdes Unternehmen, und nun verlangt Pale Bridge Rechtsanwälte eine Unterlassungserklärung, Kostenersatz sowie Auskunft und Löschung der Daten. Wir sehen uns Ihre E-Mail, die Herkunft der Adresse und jede einzelne Forderung an – als Erstes in einer Erstberatung, deren Preis vorher feststeht.

Rechtsgebiet
Wettbewerbsrecht
Ansprechpersonen
Dr. David Slopek, LL.M.Dana Schröder
anwalt.de · Stand Oktober 2026
5,0 (196 Bewertungen)
Tätigkeitsgebiet
Aus Hamburg bundesweit
Beratungsangebot

Unsere Unterstützung nach einer Abmahnung von Pale Bridge

Wir prüfen die Abmahnung zusammen mit Ihren Versanddaten, beantworten die Datenschutzanfragen fristgerecht und übernehmen die Korrespondenz mit Pale Bridge – außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht.

  • Wir klären, ob die beanstandete Nachricht Werbung war und ob eine Einwilligung oder ein Kundenverhältnis bestand.

    • Inhalt und Zweck der E-Mail
    • Herkunft der Adresse
    • Einwilligung nach § 7 UWG
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  • Auskunft und Löschung bereiten wir so vor, dass die Antwort vollständig ist und nicht mehr preisgibt als nötig.

    • Auskunft über gespeicherte Daten
    • Löschung und Sperrvermerk
    • Gesonderte Schadensersatzforderung
    Anfrage senden
  • Trifft der Vorwurf zu, formulieren wir eine Unterlassungserklärung, die zu Ihrem Vertrieb passt und eingehalten werden kann.

    • Beschränkung auf den Empfänger
    • Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch
    • Kein Anerkenntnis
    Anfrage senden
  • Kosten und Gegenstandswert rechnen wir nach und verhandeln oder verteidigen Sie, falls der Mandant klagt.

    • Prüfung des Gegenstandswerts
    • Verhandlung mit der Gegenseite
    • Vertretung im Verfahren
    Anfrage senden
Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, bei Slopek Rechtsanwälte
Ihre Ansprechpartner:

Eine Mail an ein fremdes Unternehmen – wir klären, was daraus folgt.

Wer im Vertrieb arbeitet, schreibt täglich neue Kontakte an. Eine Abmahnung von Pale Bridge trifft deshalb oft Unternehmen, die sich keiner Schuld bewusst sind. Ich sehe mir mit Ihnen an, wie die Adresse in Ihren Verteiler kam und ob die Nachricht rechtlich Werbung war, und übernehme anschließend die Antwort an die Kanzlei.

Bis wir gesprochen haben, sollten Sie die E-Mail und alle Unterlagen zur Adresse sichern, nichts unterschreiben und die Adresse intern sperren. So bleibt nichts verloren, und ein weiterer Versand an denselben Empfänger ist ausgeschlossen.

Unterschrift von Rechtsanwalt Dr. David Slopek

Dr. David Slopek, LL.M.RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Auskunft, Löschung, Schadensersatz – ich kümmere mich um die Datenschutzseite.

Neben der Unterlassung verlangt Pale Bridge Auskunft über die gespeicherten Daten und deren Löschung, manchmal folgt eine eigene Schadensersatzforderung nach der DSGVO. Ich stelle mit Ihnen zusammen, welche Daten zum Empfänger in Postfach, CRM und Newsletter-Tool liegen, und bereite eine Antwort vor, die vollständig und fristgerecht ist.

Kommt eine gesonderte Zahlungsaufforderung wegen derselben E-Mail hinzu, prüfe ich, worauf sie gestützt wird und ob ein Schaden überhaupt dargelegt ist. Leiten Sie mir dazu einfach alle Schreiben weiter, die Sie zu dieser Mail erhalten haben.

Unterschrift von Rechtsanwältin Dana Schröder

Dana SchröderRechtsanwältin

Kurz gefasst

  1. 01

    Pale Bridge Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt für verschiedene Mandanten Werbe-E-Mails ab, die ohne Einwilligung verschickt wurden – häufig Akquise-Mails an Unternehmen, mit denen noch keine Geschäftsbeziehung bestand. Schon eine einzelne E-Mail kann Anlass sein.

  2. 02

    Gestützt wird der Anspruch auf das BGB, als Maßstab dient § 7 UWG. Neben der Unterlassungserklärung und den Anwaltskosten werden Auskunft über die gespeicherten Daten und deren Löschung verlangt.

  3. 03

    Zuerst klären wir, ob die E-Mail überhaupt Werbung war und woher die Adresse stammt. Danach geht es um eine Erklärung, die nur das Nötige erfasst, und um die Antwort auf die Datenschutzanfragen innerhalb der Frist.

Fachbeitrag

Eine Akquise-Mail zu viel? Vorwurf, Einwilligung und Ihre Antwort

Autor: , Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Stand:

Kaltakquise per E-Mail gehört in vielen Vertriebsabteilungen zum Alltag: eine kurze Vorstellung, ein Angebot, ein Link zum Termin. Genau solche Nachrichten sind der Ausgangspunkt der Abmahnungen von Pale Bridge Rechtsanwälte. Die Hamburger Kanzlei tritt für unterschiedliche Mandanten auf, die eine Werbe-E-Mail erhalten haben, ohne vorher zugestimmt zu haben. Das Schreiben verbindet einen Unterlassungsanspruch mit Forderungen aus dem Datenschutzrecht – und kommt mitunter nicht allein. Bevor Sie unterschreiben, zahlen oder die Adresse einfach aus dem Verteiler streichen, lohnt ein genauer Blick darauf, was tatsächlich geschuldet ist.

Was beanstandet Pale Bridge an Ihrer E-Mail?

Der Vorwurf ist schnell erzählt: Sie oder jemand aus Ihrem Unternehmen soll dem Mandanten der Kanzlei eine werbliche E-Mail geschickt haben, ohne dass dieser damit einverstanden war. Typisch ist die Erstansprache eines Unternehmens, zu dem bislang kein Kontakt bestand – etwa eine Mail, die Dienstleistungen, Software oder eine Kooperation anbietet. Dass es nur eine einzige Nachricht war, schließt eine Abmahnung nach dem Verständnis der Abmahnenden nicht aus.

Bemerkenswert ist die Begründung: Das Schreiben stützt sich nicht auf das Wettbewerbsrecht, sondern auf § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch; angeführt wird ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Empfängers. Ob die Werbung unzulässig war, misst es gleichwohl an § 7 UWG.

Pale Bridge zählt zu den Absendern im Abmahnkompass. Haben Sie weitere Schreiben erhalten – etwa eine gesonderte Zahlungsaufforderung wegen derselben E-Mail –, können Sie dort nachsehen, ob deren Absender ebenfalls verzeichnet ist.

  • Strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Ersatz der Anwaltskosten
  • Auskunft über gespeicherte Daten
  • Löschung der Daten des Empfängers

Durften Sie die E-Mail schicken?

Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist Werbung per elektronischer Post stets eine unzumutbare Belästigung, wenn keine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. Anders als bei Werbeanrufen unterscheidet der Wortlaut dabei nicht zwischen Verbrauchern und Unternehmen; eine nur mutmaßliche Zustimmung des angeschriebenen Betriebs genügt also nicht. Entscheidend ist deshalb, ob Sie eine Einwilligung belegen können – mit Datum, Wortlaut und Weg, auf dem sie erteilt wurde.

Eine Ausnahme sieht § 7 Abs. 3 UWG für Bestandskunden vor: Wer die Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung vom Kunden selbst erhalten hat, darf für eigene ähnliche Angebote werben, sofern kein Widerspruch vorliegt und schon beim Erheben der Adresse sowie bei jeder späteren Nutzung deutlich darauf hingewiesen wird, dass ein Widerspruch jederzeit möglich ist. Bei reiner Kaltakquise fehlt es an diesem Kundenverhältnis in aller Regel.

Nicht jede geschäftliche E-Mail ist allerdings Werbung. Eine Antwort auf eine Anfrage, eine Mail im Rahmen laufender Verhandlungen oder ein Schreiben ohne absatzfördernden Inhalt kann anders zu beurteilen sein. Wir sehen uns deshalb den genauen Text an, den Empfänger, die Herkunft der Adresse und die Frage, wer die Mail tatsächlich versendet hat – Sie selbst, ein Mitarbeiter oder ein beauftragter Dienstleister.

Rechtsanwalt Dr. David Slopek bespricht mit einem Mandanten die Durchsetzung seiner Rechte – Abmahnungen von Pale Bridge bei Slopek Rechtsanwälte
Werbung oder geschäftliche Korrespondenz? Der genaue Text der Mail entscheidet mit.

Welche Anforderungen muss die Abmahnung erfüllen?

Für Abmahnungen nach dem Wettbewerbsrecht schreibt § 13 Abs. 2 UWG vor, was klar und verständlich darin stehen muss – unter anderem, wer abmahnt, worin die Verletzung liegen soll und wie sich ein verlangter Aufwendungsersatz berechnet. Weil Pale Bridge den Anspruch auf das BGB stützt, ist nach unserer Einschätzung offen, ob diese Vorgaben und die Begrenzungen des Wettbewerbsrechts hier unmittelbar gelten. Das ist eine Frage, die wir im Einzelfall bewerten, und kein Punkt, auf den Sie sich ungeprüft verlassen sollten.

Unabhängig davon muss das Schreiben erkennen lassen, welche E-Mail gemeint ist, an wen sie ging und für wen die Kanzlei handelt. Wir gleichen diese Angaben mit Ihrem Postausgang, Ihrem CRM und Ihren Versandprotokollen ab. Lässt sich die Mail nicht zuordnen oder ging sie an eine Adresse, für die eine Einwilligung dokumentiert ist, verändert das die Ausgangslage erheblich.

Kosten, Vertragsstrafe und Datenschutzforderungen

Verlangt wird regelmäßig der Ersatz der Anwaltskosten, berechnet nach einem Gegenstandswert, den die Abmahnenden ansetzen. Ob dieser Wert zum Gewicht einer einzelnen Werbe-E-Mail passt, rechnen wir nach. Weist das Schreiben darauf hin, dass ein gewerblicher Prozessfinanzierer die Kosten des Mandanten abgesichert hat, sagt das über die Berechtigung der Ansprüche nichts aus – es zeigt nur, dass der Mandant mit einem gerichtlichen Verfahren rechnet.

Die Vertragsstrafe ist nach Hamburger Brauch vorgesehen: Statt eines festen Betrags bestimmt der Gläubiger die Strafe im Fall eines künftigen Verstoßes nach billigem Ermessen, und ein Gericht kann die Angemessenheit überprüfen. Das vermeidet starre Summen, lässt aber offen, wie teuer ein Versehen später wird – umso wichtiger ist, was genau versprochen wird.

Daneben verlangt das Schreiben Auskunft über die zum Empfänger gespeicherten Daten und deren Löschung nach der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Anfragen haben eigene Fristen und sollten vollständig beantwortet werden, auch wenn Sie den Unterlassungsanspruch für unberechtigt halten. Mitunter folgt außerdem eine gesonderte Forderung der Ersatz-Pilot GmbH, die eine Meldeplattform für Werbe-E-Mails betreibt und Schadensersatz nach der DSGVO geltend macht. Auch diese Forderung prüfen wir eigenständig.

Unterlassungserklärung: Wie weit soll sie reichen?

Der vorformulierte Text erfasst oft jede Form werblicher E-Mails an den Mandanten oder sogar darüber hinaus. Für Unternehmen mit aktivem E-Mail-Vertrieb ist das heikel: Eine Mail aus einem automatisierten Verteiler, ein Nachfassen durch einen neuen Mitarbeiter – und schon steht ein Verstoß im Raum.

Halten wir den Vorwurf für begründet, entwerfen wir eine Erklärung, die sich auf den konkreten Empfänger und die konkrete Art der Werbung beschränkt und kein Anerkenntnis enthält. Parallel sorgen wir dafür, dass die Adresse intern gesperrt wird, und prüfen mit Ihnen, wie Einwilligungen künftig dokumentiert werden. Erst dann ist die Erklärung auch in der Praxis einzuhalten.

Rechtsanwalt Dr. David Slopek und Rechtsanwältin Laura Weckwerth im Gespräch mit einem Mandanten – Abmahnungen von Pale Bridge bei Slopek Rechtsanwälte
Eine eng gefasste Erklärung schützt Ihren Vertrieb vor teuren Versehen.

Fazit

Nach einer Abmahnung von Pale Bridge sollten Sie zuerst Beweise sichern: die beanstandete E-Mail, die Quelle der Adresse und etwaige Einwilligungen. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft, zahlen Sie nicht vorschnell und versäumen Sie nicht die Fristen für Auskunft und Löschung. Nach unserer Einschätzung hängt viel davon ab, ob es sich wirklich um Werbung handelte, wer sie verschickt hat und wie weit die verlangte Erklärung reicht.

In der Erstberatung ordnen wir Abmahnung, Datenschutzanfragen und eine etwaige weitere Forderung gemeinsam ein und schlagen Ihnen einen Kurs vor – von einer eingeschränkten Unterlassungserklärung bis zur begründeten Zurückweisung. Zugleich lässt sich klären, wie Ihr Vertrieb künftig rechtssicher Kontakt aufnimmt.

Ablauf und Kosten

Der typische Beratungsablauf

  1. Unterlagen übermitteln

    Schicken Sie uns die Abmahnung, die beanstandete E-Mail und – falls vorhanden – Angaben dazu, woher die Adresse stammt.

  2. Erstberatung zum Festpreis

    299€zzgl. USt.

    Wir bewerten den Vorwurf, die Datenschutzanfragen und die Kosten und empfehlen Ihnen eine Reaktion – telefonisch, per Video oder schriftlich.

    Erstberatung anfragen
  3. Angebot

    Möchten Sie, dass wir weitermachen, steht das Honorar fest, bevor wir loslegen – als Pauschale, als Spanne oder nach Stunden abgerechnet.

  4. Antwort an Pale Bridge

    Wir übernehmen die Kommunikation, beantworten Auskunft und Löschung und geben, soweit erforderlich, eine beschränkte Erklärung ab.

  5. Erledigung

    Abgeschlossen ist der Fall, wenn beide Seiten sich verständigt haben, die Ansprüche abgewehrt sind oder ein Gericht entschieden hat – dort stehen wir an Ihrer Seite.

Wie wir abrechnen – Festpreis, Zeitaufwand oder RVG –, erklären wir auf der Seite Honorar und Kosten.

FAQ

Was Abgemahnte zu Pale Bridge wissen wollen

Sie vermissen eine Frage? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und klären, wie es weitergehen kann.

Pale Bridge Abmahnung – was tun?

Sichern Sie zuerst die beanstandete E-Mail und alles, was zur Herkunft der Adresse gehört, und notieren Sie die Fristen. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte vorerst ohne Ihre Unterschrift bleiben, und auch eine Zahlung hat Zeit bis nach der Prüfung. Bei einer Pale Bridge Abmahnung klären wir, ob die Mail Werbung war, ob eine Einwilligung vorlag und wie Auskunft und Löschung zu beantworten sind.

Wer ist Pale Bridge Rechtsanwälte?

Pale Bridge Rechtsanwälte ist eine Kanzlei in der Rechtsform einer GbR mit Sitz in Hamburg. Sie tritt für verschiedene Mandanten auf, die eine Werbe-E-Mail ohne Einwilligung erhalten haben. Wer genau der Mandant ist, ergibt sich aus der jeweiligen Abmahnung.

Ist eine einzelne Akquise-Mail an ein Unternehmen wirklich verboten?

Werbung per E-Mail setzt nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten voraus, und der Wortlaut nimmt Unternehmen als Empfänger davon nicht aus. Ob Ihre Mail Werbung war und ob es auf die Zahl der Nachrichten ankommt, prüfen wir anhand des konkreten Textes und der Umstände.

Gilt die Ausnahme für Bestandskunden auch für mich?

Nur wenn Sie die Adresse vom Empfänger selbst im Zusammenhang mit einem Verkauf erhalten haben, für eigene ähnliche Angebote werben, kein Widerspruch vorliegt und Sie bei Erhebung und jeder Verwendung auf das Widerspruchsrecht hingewiesen haben. Bei einer Erstansprache ohne vorherige Geschäftsbeziehung sind diese Voraussetzungen meist nicht erfüllt.

Warum stützt Pale Bridge den Anspruch auf das BGB und nicht auf das UWG?

Das Schreiben sieht in der Werbe-E-Mail einen Eingriff in den Gewerbebetrieb des Empfängers und leitet daraus einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch ab; § 7 UWG dient als Maßstab dafür, ob die Werbung zulässig war. Welche Folgen diese Wahl für die Anforderungen an die Abmahnung und die Höhe der Kosten hat, ist nach unserer Einschätzung im Einzelfall zu bewerten.

Was bedeutet Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch?

Statt eines festen Betrags verpflichten Sie sich, für jeden künftigen schuldhaften Verstoß eine Strafe zu zahlen, die der Gläubiger nach billigem Ermessen festlegt und deren Angemessenheit ein Gericht überprüfen kann. Wie weit die Pflicht reicht, bestimmt der Text der Erklärung – deshalb lohnt es, ihn genau einzugrenzen.

Muss ich Auskunft erteilen und die Daten löschen?

Auskunfts- und Löschungsanfragen nach der DSGVO sollten Sie ernst nehmen und fristgerecht beantworten, unabhängig davon, wie Sie den Unterlassungsanspruch bewerten. Wir helfen Ihnen, die gespeicherten Daten zu ermitteln, die Antwort vollständig zu fassen und die Adresse anschließend für weitere Werbung zu sperren.

Ich habe zusätzlich Post von der Ersatz-Pilot GmbH bekommen – hängt das zusammen?

Die Ersatz-Pilot GmbH betreibt eine Plattform, über die Empfänger Werbe-E-Mails melden können, und macht teilweise eigene Schadensersatzansprüche nach der DSGVO geltend, auch neben einer Abmahnung von Pale Bridge. Es handelt sich um eine gesonderte Forderung, die eigenständig geprüft werden sollte. Schicken Sie uns beide Schreiben zusammen.

Spielt es eine Rolle, dass ein Prozessfinanzierer genannt wird?

Für die Frage, ob der Anspruch besteht, nicht. Der Hinweis auf die Deckungszusage eines gewerblichen Prozessfinanzierers zeigt lediglich, dass der Mandant die Kosten eines Verfahrens abgesichert hat. Entscheidend bleiben der Inhalt Ihrer E-Mail, die Einwilligung und die Reichweite der verlangten Erklärung.

Welche Kosten entstehen für die Erstberatung zur Pale-Bridge-Abmahnung?

Der Preis der Erstberatung liegt für Firmenkunden bei 299 € netto; als Privatperson bezahlen Sie 355,81 € einschließlich Umsatzsteuer. Wir prüfen dabei Abmahnung und Datenschutzanfragen und empfehlen Ihnen eine Reaktion. Geht die Vertretung danach weiter, vereinbaren wir das Honorar vorab.

Wo finde ich einen Anwalt für eine Pale Bridge Abmahnung?

Bei einer Pale Bridge Abmahnung wegen Werbe-E-Mails berät Slopek Rechtsanwälte (Zippelhaus 6, 20457 Hamburg) Unternehmen in ganz Deutschland – vom Vorwurf bis zur Datenschutzanfrage. Die Mandate betreut Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zusammen mit Kolleginnen und Kollegen der Kanzlei. Abmahnung und beanstandete Nachricht erreichen uns per Mail an info@slopek.com; alternativ lassen sich beide Dateien über unser Kontaktformular übermitteln, Anfrageart Erstberatung.

Wie verhindere ich weitere Abmahnungen wegen Werbe-E-Mails?

Halten Sie für jede Werbeadresse fest, wann und wie die Einwilligung erteilt wurde, und trennen Sie Bestandskunden sauber von neuen Kontakten. Für die Erstansprache fremder Unternehmen eignen sich andere Wege besser als eine unaufgeforderte Werbe-E-Mail. Gern prüfen wir Ihre Akquiseprozesse und Vorlagen, bevor die nächste Kampagne startet.