Rechtsanwalt Dr. David Slopek im Rollkragenpullover am Fenster – diskrete Abwehr von Abmahnungen der Kanzlei Sarwari

Ihr Anwaltsteam für Abmahnungen der Kanzlei Sarwari

Die Hamburger Kanzlei Sarwari wirft Ihnen vor, über Ihren Anschluss einen Film in einer Tauschbörse angeboten zu haben, und bietet eine schnelle Erledigung gegen einen Pauschalbetrag an. Wir prüfen vertraulich, was davon trägt, ob ältere Forderungen verjährt sind und wie Sie antworten sollten – beginnend mit einer Erstberatung zum festen Preis.

Rechtsgebiet
Urheberrecht
Ansprechpersonen
Dr. David Slopek, LL.M.Dana Schröder
anwalt.de · Stand Oktober 2026
5,0 (196 Bewertungen)
Tätigkeitsgebiet
Aus Hamburg bundesweit
Beratungsangebot

Unser Vorgehen bei einer Abmahnung der Kanzlei Sarwari

Wir prüfen Abmahnung, Vergleichsangebot und gegebenenfalls ältere Forderungen vertraulich und führen die Korrespondenz mit der Kanzlei Sarwari für Sie – zunächst ohne Gericht, notfalls auch im Prozess.

  • Wir untersuchen Rechtekette, Ermittlung und Pflichtangaben und bewerten, ob und in welcher Höhe gezahlt werden müsste.

    • Film, Rechteinhaberin, Zeitpunkt
    • Mindestangaben nach § 97a Abs. 2 UrhG
    • Pauschalangebot im Vergleich
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  • Bei alten Abmahnungen rekonstruieren wir die Daten und klären, welche Ansprüche noch durchsetzbar sind.

    • Beginn und Ablauf der Fristen
    • Hemmung durch Verhandlungen
    • Mahnbescheid und Widerspruch
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  • Die Korrespondenz läuft über uns; auf Wunsch erhalten Sie nur das, was Sie selbst sehen möchten.

    • Antwortschreiben an die Kanzlei
    • Eigene Unterlassungserklärung
    • Fristverlängerung
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  • Wir schließen eine Einigung so ab, dass der Vorgang erledigt ist, oder verteidigen Sie gegen Mahnbescheid und Klage.

    • Abgeltungsvereinbarung
    • Widerspruch und Klageabwehr
    • Vertretung vor Gericht
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Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, bei Slopek Rechtsanwälte
Ihre Ansprechpartner:

Abmahnung wegen eines Films – diskret prüfen statt unter Druck zahlen.

Wer ein Schreiben der Kanzlei Sarwari bekommt, möchte die Sache oft möglichst schnell und unauffällig loswerden. Ich verstehe das. Bevor Sie das Pauschalangebot annehmen, sehe ich mir an, ob Vorwurf und Betrag tragen, und übernehme danach auf Wunsch die gesamte Korrespondenz.

Auch wenn die Abmahnung schon älter ist und jetzt eine Mahnung oder ein Mahnbescheid kommt, lohnt sich ein genauer Blick auf die Daten. Zahlen und unterschreiben Sie bitte nichts, bis wir gesprochen haben.

Unterschrift von Rechtsanwalt Dr. David Slopek

Dr. David Slopek, LL.M.RechtsanwaltFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ein unangenehmes Thema? Bei mir bleibt es vertraulich.

Abmahnungen wegen Filmen aus dem Erotikbereich sind vielen Betroffenen peinlich. Ich prüfe mit Ihnen sachlich, ob die genannte Rechteinhaberin die Rechte an dem Film belegen kann, ob die Ermittlung zu Ihrem Anschluss führt und ob das angebotene Pauschalangebot angemessen ist.

Haben Sie schon vor Jahren eine Abmahnung bekommen und jetzt erneut Post erhalten, legen Sie mir bitte alle Schreiben in zeitlicher Reihenfolge vor. Dann lässt sich zuverlässig bestimmen, was davon noch offen ist.

Unterschrift von Rechtsanwältin Dana Schröder

Dana SchröderRechtsanwältin

Kurz gefasst

  1. 01

    Die Kanzlei Sarwari aus Hamburg mahnt nach den vorliegenden Berichten das Angebot von Filmen in Tauschbörsen ab, unter anderem für die Berlin Media Art JT e.K. Verlangt werden eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und Geld; für eine schnelle Erledigung wird ein Pauschalbetrag angeboten.

  2. 02

    Ob der Auftraggeber die Rechte an dem konkreten Film innehat und ob die Ermittlung zu Ihrem Anschluss führt, ist zu belegen – nicht von Ihnen zu widerlegen. Eine kurze Frist für das Vergleichsangebot ersetzt diese Prüfung nicht.

  3. 03

    Kommt Jahre nach der Abmahnung eine Mahnung oder ein Mahnbescheid, sind die Ansprüche nicht ohne Weiteres erledigt, aber auch nicht automatisch offen. Ob und welche Teile verjährt sind, lässt sich anhand der Daten genau bestimmen.

Fachbeitrag

Film in der Tauschbörse: Abmahnung der Kanzlei Sarwari einordnen

Autor: , Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Stand:

Abmahnungen der Kanzlei Sarwari betreffen nach den Berichten, die uns vorliegen, Filme – häufig aus dem Erotikbereich. Für viele Empfänger ist das Thema schon deshalb unangenehm, und der Wunsch liegt nahe, die Sache schnell und still mit einer Zahlung zu beenden. Die Hamburger Kanzlei handelt im Auftrag von Rechteinhabern, genannt wird etwa die Berlin Media Art JT e.K.; die Ermittlungen soll die Firma CS Electronic-IT durchgeführt haben. Rechteinhaber dürfen ihre Rechte durchsetzen. Ob die Forderung gegen Sie berechtigt ist und welcher Betrag angemessen wäre, sollten Sie aber kennen, bevor Sie zahlen – und das klären wir diskret.

Was wirft die Kanzlei Sarwari Ihnen vor?

Das Schreiben nennt einen Filmtitel, die Rechteinhaberin, eine IP-Adresse und den Zeitpunkt, zu dem der Film von Ihrem Anschluss aus in einem Tauschbörsennetzwerk zum Herunterladen bereitgestanden haben soll. Ihr Name ist der Kanzlei über eine Auskunft des Internetanbieters bekannt geworden.

Gefordert werden nach den Berichten eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie eine Zahlung; als Rechtsgrundlage kommen Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG und der Ersatz der Abmahnkosten nach § 97a UrhG in Betracht. Für den Fall einer raschen Erledigung wird ein pauschaler Betrag angeboten, verbunden mit einer Frist.

Die Kanzlei Sarwari ist einer der Absender, die wir im Abmahnkompass verzeichnet haben. Dort sehen Sie auch, welche anderen Kanzleien derzeit wegen Filmen und Serien schreiben.

  • Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Zahlung von Schadensersatz und Kosten
  • Pauschalangebot bei schneller Erledigung
  • Kurze Fristen

Wer hat die Rechte an dem Film – und ist Ihr Anschluss gemeint?

An einem Film bestehen mehrere Rechte. Neben den Rechten der Urheber hat der Filmhersteller nach § 94 Abs. 1 UrhG das ausschließliche Recht, den Bild- und Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Zugänglichmachung zu benutzen; dieses Recht ist nach § 94 Abs. 2 UrhG übertragbar. Die abmahnende Seite muss deshalb belegen, dass ihre Mandantin an genau diesem Film die Rechte für die Online-Nutzung hält.

Die zweite Frage ist die Zuordnung: Ein Ermittlungsunternehmen hat eine IP-Adresse zu einer bestimmten Uhrzeit protokolliert, der Provider hat diese Adresse Ihrem Vertrag zugeordnet. Wir vergleichen diese Angaben mit Ihren Unterlagen und mit der Frage, wer damals Ihren Anschluss nutzen konnte. Teilen Sie den Anschluss mit anderen, ist nicht ausgemacht, dass Sie selbst gehandelt haben.

Bei Filmen aus dem Erotikbereich kommt eine menschliche Seite hinzu: Niemand bespricht das gern im Familienkreis. Unser Gespräch ist vertraulich, die Korrespondenz läuft auf Wunsch ausschließlich über uns, und Sie entscheiden, wer im Haushalt davon erfährt.

Rechtsanwältin Laura Weckwerth im Mandantengespräch – Abmahnungen der Kanzlei Sarwari bei Slopek Rechtsanwälte
Vertraulich klären, bevor Sie zahlen – auch bei einem unangenehmen Thema.

Genügt die Abmahnung den gesetzlichen Mindestangaben?

§ 97a Abs. 2 UrhG schreibt vor, was eine urheberrechtliche Abmahnung enthalten muss: eine klare und verständliche Darstellung, bei Vertretung Name oder Firma der Verletzten, die genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung, eine Aufschlüsselung der Geldforderung in Schadensersatz und Aufwendungsersatz und die Angabe, ob die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung erheblich über die Verletzung hinausgeht. Ein Pauschalangebot, das nicht erkennen lässt, wofür welcher Teil des Betrags verlangt wird, schauen wir uns unter diesem Gesichtspunkt besonders genau an.

Fehlt eine Pflichtangabe, ist die Abmahnung unwirksam. War sie unwirksam oder unberechtigt, steht Ihnen nach § 97a Abs. 4 UrhG grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Verteidigungskosten zu.

Das Vergleichsangebot: schnell zahlen oder erst prüfen?

Ein Angebot mit kurzer Frist erzeugt Druck. Es kann sinnvoll sein, wenn der Vorwurf zutrifft und der Betrag dem entspricht, was rechtlich geschuldet wäre. Ob das so ist, lässt sich aber erst sagen, wenn Haftung, Rechtekette und Pflichtangaben geprüft sind. Eine Zahlung ohne begleitende Vereinbarung erledigt zudem den Anspruch auf Unterlassung nicht.

Für die Höhe des Schadensersatzes kann sich die Rechteinhaberin § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG zufolge an dem Preis orientieren, den eine Nutzungserlaubnis gekostet hätte. Bei den Anwaltskosten begrenzt § 97a Abs. 3 UrhG für Privatleute, die den Film weder gewerblich noch selbstständig beruflich genutzt haben und gegenüber dieser Rechteinhaberin noch nicht zur Unterlassung verpflichtet sind, den Gegenstandswert für Unterlassung und Beseitigung grundsätzlich auf 1.000 €. Diese Maßstäbe legen wir an das Angebot an. Reicht die Frist für die Prüfung nicht, bitten wir um mehr Zeit.

Post nach Jahren: Sind alte Forderungen verjährt?

Wer eine Abmahnung damals liegen gelassen hat, erhält manchmal Jahre später eine Zahlungsaufforderung oder einen Mahnbescheid. Für Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen verweist § 102 UrhG auf die Verjährungsregeln des BGB. Die regelmäßige Frist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre; sie beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch entstand und die Rechteinhaberin von den Umständen und Ihrer Person Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

Zwei Dinge können die Rechnung verschieben. Verhandlungen über den Anspruch hemmen die Verjährung nach § 203 BGB, bis eine Seite sie abbricht; ebenso hemmt nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB die Zustellung eines Mahnbescheids. Und soweit jemand durch die Verletzung etwas auf Kosten der Rechteinhaberin erlangt hat, verweist § 102 Satz 2 UrhG auf § 852 BGB, dessen Herausgabeanspruch erst zehn Jahre nach seiner Entstehung verjährt. Welche Teile einer alten Forderung noch durchsetzbar sind, bestimmen wir deshalb Posten für Posten anhand der Daten im Schriftverkehr.

Kommt ein Mahnbescheid, ist Eile geboten: Er fordert nach § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO dazu auf, binnen zwei Wochen seit Zustellung zu zahlen oder mitzuteilen, ob und in welchem Umfang widersprochen wird. Das Gericht hat dabei nicht geprüft, ob der Anspruch besteht (§ 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Schicken Sie uns den Bescheid sofort nach Erhalt.

Rechtsanwältin Laura Weckwerth in den Räumen der Kanzlei – Abmahnungen der Kanzlei Sarwari bei Slopek Rechtsanwälte
Zwischen Abmahnung und Mahnung liegen oft Jahre – die Daten entscheiden.

Die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung richtig fassen

Der Entwurf, der dem Schreiben beiliegt, ist für die Rechteinhaberin formuliert. Er kann weitere Filme oder ein ganzes Programm einbeziehen, eine Schuld anerkennen oder eine feste Vertragsstrafe vorsehen – und er gilt zeitlich unbegrenzt.

Steht fest, dass Sie haften, geben wir eine eigene Erklärung ab, die sich auf den einen Film bezieht, kein Anerkenntnis enthält und eine Vertragsstrafe vorsieht, deren Höhe im Verletzungsfall von der Gläubigerin bestimmt und gerichtlich nachgeprüft werden kann. Haften Sie nicht, bleibt es bei einer Zurückweisung. Wird eine Einigung über Geld geschlossen, halten wir schriftlich fest, dass damit alle Ansprüche aus diesem Vorgang erledigt sind.

Fazit

Eine Abmahnung der Kanzlei Sarwari wegen eines Films ist ein Anlass für eine sorgfältige, vertrauliche Prüfung – nicht für eine Zahlung unter Zeitdruck. Rechtekette, Zuordnung zum Anschluss, Pflichtangaben und die Höhe der Forderung bestimmen, ob das Vergleichsangebot vernünftig ist.

Liegt die Abmahnung schon Jahre zurück, gehört die Verjährung in den Mittelpunkt. In beiden Fällen gilt: Je eher uns das Schreiben vorliegt, desto größer bleibt der Spielraum – und Sie bestimmen, wie diskret wir vorgehen.

Ablauf und Kosten

Der typische Beratungsablauf

  1. Schreiben zusenden

    Schicken Sie uns die Abmahnung und, falls vorhanden, spätere Mahnungen oder einen Mahnbescheid – vertraulich per E-Mail oder Upload.

  2. Erstberatung zum Festpreis

    299€zzgl. USt.

    Wir sagen Ihnen, ob Vorwurf und Pauschalangebot tragen, ob Teile verjährt sind und welche Antwort wir für richtig halten.

    Erstberatung anfragen
  3. Angebot

    Für die weitere Vertretung legen wir Ihnen vorher einen Preis vor – als feste Summe, mit Obergrenze oder nach Aufwand in Stunden.

  4. Korrespondenz mit Sarwari

    Wir antworten der Kanzlei in Ihrem Namen, tragen unsere Einwände vor und geben, falls geboten, eine auf den Film beschränkte Erklärung ab.

  5. Erledigung

    Am Ende stehen eine Abgeltungsvereinbarung, die Abwehr der Forderung oder ein Verfahren, in dem wir Sie vertreten.

Wie wir abrechnen – Festpreis, Zeitaufwand oder RVG –, erklären wir auf der Seite Honorar und Kosten.

FAQ

Fragen und Antworten zur Sarwari Abmahnung

Sie vermissen eine Frage? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und klären, wie es weitergehen kann.

Sarwari Abmahnung erhalten – was tun?

Lassen Sie sich von der Frist für das Pauschalangebot nicht zu einer übereilten Zahlung drängen. Bewahren Sie das Schreiben auf, unterschreiben Sie nichts und melden Sie sich nicht von sich aus bei der Gegenseite. Senden Sie uns die Abmahnung; wir prüfen vertraulich, ob der Vorwurf trägt, und bitten, falls nötig, um eine Verlängerung der Frist.

Heißt die Kanzlei Sarwari oder Sawari?

In Berichten über diese Abmahnungen findet sich überwiegend die Schreibweise Sarwari, vereinzelt auch Sawari. Gemeint ist die Kanzlei aus Hamburg, die wegen Filmen in Tauschbörsen abmahnt. Maßgeblich ist, was im Briefkopf Ihres Schreibens steht – schicken Sie es uns, dann ordnen wir es zu.

Ist die Abmahnung der Kanzlei Sarwari echt?

Über Abmahnungen der Hamburger Kanzlei Sarwari wegen Filesharing wird seit mehreren Jahren berichtet. Gefälschte Schreiben unter fremden Namen gibt es dennoch. Prüfen Sie Absender, Kontaktdaten und Bankverbindung anhand öffentlich zugänglicher Angaben oder lassen Sie uns das Schreiben vor einer Reaktion ansehen.

Erfährt meine Familie von der Abmahnung, wenn ich Sie beauftrage?

Nur, wenn Sie das möchten. Unser Gespräch ist vertraulich, und auf Wunsch läuft die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite über uns. Wie wir Sie erreichen – E-Mail, Telefon oder Post – stimmen wir mit Ihnen ab.

Soll ich den Pauschalbetrag zahlen, damit die Sache erledigt ist?

Erst nach einer Prüfung. Ob der Betrag angemessen ist, hängt davon ab, ob Sie überhaupt haften, ob die Rechte an dem Film belegt sind und was rechtlich geschuldet wäre. Außerdem beendet eine Zahlung ohne schriftliche Abgeltungsvereinbarung den Unterlassungsanspruch nicht.

Muss ich die beigelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben?

So, wie sie beiliegt, sollten Sie das nicht tun. Die Erklärung gilt dauerhaft und kann mehr umfassen als den einen Film. Haften Sie, formulieren wir eine eigene, enge Fassung ohne Schuldanerkenntnis; haften Sie nicht, ist keine Erklärung abzugeben.

Meine Abmahnung ist Jahre alt – jetzt kommt eine Mahnung. Ist das verjährt?

Möglicherweise teilweise. Die regelmäßige Frist von drei Jahren beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Rechteinhaberin den Anspruch und Ihre Person kannte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte kennen müssen; Verhandlungen und ein Mahnbescheid können sie hemmen. Für einen Anspruch auf Herausgabe des Erlangten gilt über § 102 Satz 2 UrhG und § 852 BGB eine Frist von zehn Jahren. Wir prüfen das anhand aller Schreiben.

Ich habe einen Mahnbescheid erhalten – was jetzt?

Sofort handeln: Der Mahnbescheid fordert dazu auf, binnen zwei Wochen ab Zustellung zu zahlen oder mitzuteilen, ob und inwieweit widersprochen wird. Das Gericht hat dabei nicht geprüft, ob der Anspruch besteht. Schicken Sie uns den Bescheid mit Zustelldatum; wir sagen Ihnen, ob und in welchem Umfang ein Widerspruch sinnvoll ist.

Wie viel muss ich an Anwaltskosten der Gegenseite erstatten?

Bei Privatpersonen, die den Film nicht gewerblich oder für eine selbstständige Tätigkeit genutzt haben und gegenüber dieser Rechteinhaberin noch keine Unterlassungspflicht eingegangen sind, richtet sich die Erstattung der Abmahnkosten nach § 97a Abs. 3 UrhG in der Regel nach einem Wert von 1.000 €. Haften Sie gar nicht, schulden Sie auch diese Kosten nicht.

Was kostet mich die Erstberatung bei einer Sarwari Abmahnung?

Der Preis steht vorher fest: 299 € plus Umsatzsteuer, für Privatpersonen also 355,81 €. Sie erhalten unsere Einschätzung zu Vorwurf, Pauschalangebot und gegebenenfalls Verjährung. Brauchen Sie danach eine Vertretung, nennen wir Ihnen auch dafür den Preis, bevor wir beginnen.

Wo finde ich einen Anwalt für eine Sarwari Abmahnung?

Slopek Rechtsanwälte am Zippelhaus 6 in 20457 Hamburg vertritt als Anwalt für Sarwari Abmahnungen Mandantinnen und Mandanten, denen das Angebot von Filmen in Tauschbörsen vorgeworfen wird – vertraulich und aus Hamburg bundesweit. Sie müssen dafür nicht in die Kanzlei kommen: Schicken Sie das Schreiben an info@slopek.com oder nutzen Sie das Kontaktformular mit der Auswahl Erstberatung. Es berät Sie Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Lohnt sich ein Anwalt bei einer Sarwari Abmahnung, wenn ein Vergleich angeboten wird?

Ein Anwalt bei einer Sarwari Abmahnung kann prüfen, ob das Vergleichsangebot überhaupt einer berechtigten Forderung gegenübersteht, ob die Pflichtangaben vorliegen, ob die Kostenbegrenzung greift und ob ältere Ansprüche verjährt sind. Erst dann lässt sich beurteilen, ob der Vergleich für Sie vorteilhaft ist. Ist die Vertretung wirtschaftlich nicht sinnvoll, sagen wir Ihnen das nach der Erstberatung.