Film in der Tauschbörse: Abmahnung der Kanzlei Sarwari einordnen
Autor: Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Stand:
Abmahnungen der Kanzlei Sarwari betreffen nach den Berichten, die uns vorliegen, Filme – häufig aus dem Erotikbereich. Für viele Empfänger ist das Thema schon deshalb unangenehm, und der Wunsch liegt nahe, die Sache schnell und still mit einer Zahlung zu beenden. Die Hamburger Kanzlei handelt im Auftrag von Rechteinhabern, genannt wird etwa die Berlin Media Art JT e.K.; die Ermittlungen soll die Firma CS Electronic-IT durchgeführt haben. Rechteinhaber dürfen ihre Rechte durchsetzen. Ob die Forderung gegen Sie berechtigt ist und welcher Betrag angemessen wäre, sollten Sie aber kennen, bevor Sie zahlen – und das klären wir diskret.
Was wirft die Kanzlei Sarwari Ihnen vor?
Das Schreiben nennt einen Filmtitel, die Rechteinhaberin, eine IP-Adresse und den Zeitpunkt, zu dem der Film von Ihrem Anschluss aus in einem Tauschbörsennetzwerk zum Herunterladen bereitgestanden haben soll. Ihr Name ist der Kanzlei über eine Auskunft des Internetanbieters bekannt geworden.
Gefordert werden nach den Berichten eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie eine Zahlung; als Rechtsgrundlage kommen Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG und der Ersatz der Abmahnkosten nach § 97a UrhG in Betracht. Für den Fall einer raschen Erledigung wird ein pauschaler Betrag angeboten, verbunden mit einer Frist.
Die Kanzlei Sarwari ist einer der Absender, die wir im Abmahnkompass verzeichnet haben. Dort sehen Sie auch, welche anderen Kanzleien derzeit wegen Filmen und Serien schreiben.
- Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Zahlung von Schadensersatz und Kosten
- Pauschalangebot bei schneller Erledigung
- Kurze Fristen
Wer hat die Rechte an dem Film – und ist Ihr Anschluss gemeint?
An einem Film bestehen mehrere Rechte. Neben den Rechten der Urheber hat der Filmhersteller nach § 94 Abs. 1 UrhG das ausschließliche Recht, den Bild- und Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Zugänglichmachung zu benutzen; dieses Recht ist nach § 94 Abs. 2 UrhG übertragbar. Die abmahnende Seite muss deshalb belegen, dass ihre Mandantin an genau diesem Film die Rechte für die Online-Nutzung hält.
Die zweite Frage ist die Zuordnung: Ein Ermittlungsunternehmen hat eine IP-Adresse zu einer bestimmten Uhrzeit protokolliert, der Provider hat diese Adresse Ihrem Vertrag zugeordnet. Wir vergleichen diese Angaben mit Ihren Unterlagen und mit der Frage, wer damals Ihren Anschluss nutzen konnte. Teilen Sie den Anschluss mit anderen, ist nicht ausgemacht, dass Sie selbst gehandelt haben.
Bei Filmen aus dem Erotikbereich kommt eine menschliche Seite hinzu: Niemand bespricht das gern im Familienkreis. Unser Gespräch ist vertraulich, die Korrespondenz läuft auf Wunsch ausschließlich über uns, und Sie entscheiden, wer im Haushalt davon erfährt.

Genügt die Abmahnung den gesetzlichen Mindestangaben?
§ 97a Abs. 2 UrhG schreibt vor, was eine urheberrechtliche Abmahnung enthalten muss: eine klare und verständliche Darstellung, bei Vertretung Name oder Firma der Verletzten, die genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung, eine Aufschlüsselung der Geldforderung in Schadensersatz und Aufwendungsersatz und die Angabe, ob die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung erheblich über die Verletzung hinausgeht. Ein Pauschalangebot, das nicht erkennen lässt, wofür welcher Teil des Betrags verlangt wird, schauen wir uns unter diesem Gesichtspunkt besonders genau an.
Fehlt eine Pflichtangabe, ist die Abmahnung unwirksam. War sie unwirksam oder unberechtigt, steht Ihnen nach § 97a Abs. 4 UrhG grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Verteidigungskosten zu.
Das Vergleichsangebot: schnell zahlen oder erst prüfen?
Ein Angebot mit kurzer Frist erzeugt Druck. Es kann sinnvoll sein, wenn der Vorwurf zutrifft und der Betrag dem entspricht, was rechtlich geschuldet wäre. Ob das so ist, lässt sich aber erst sagen, wenn Haftung, Rechtekette und Pflichtangaben geprüft sind. Eine Zahlung ohne begleitende Vereinbarung erledigt zudem den Anspruch auf Unterlassung nicht.
Für die Höhe des Schadensersatzes kann sich die Rechteinhaberin § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG zufolge an dem Preis orientieren, den eine Nutzungserlaubnis gekostet hätte. Bei den Anwaltskosten begrenzt § 97a Abs. 3 UrhG für Privatleute, die den Film weder gewerblich noch selbstständig beruflich genutzt haben und gegenüber dieser Rechteinhaberin noch nicht zur Unterlassung verpflichtet sind, den Gegenstandswert für Unterlassung und Beseitigung grundsätzlich auf 1.000 €. Diese Maßstäbe legen wir an das Angebot an. Reicht die Frist für die Prüfung nicht, bitten wir um mehr Zeit.
Post nach Jahren: Sind alte Forderungen verjährt?
Wer eine Abmahnung damals liegen gelassen hat, erhält manchmal Jahre später eine Zahlungsaufforderung oder einen Mahnbescheid. Für Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen verweist § 102 UrhG auf die Verjährungsregeln des BGB. Die regelmäßige Frist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre; sie beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch entstand und die Rechteinhaberin von den Umständen und Ihrer Person Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Zwei Dinge können die Rechnung verschieben. Verhandlungen über den Anspruch hemmen die Verjährung nach § 203 BGB, bis eine Seite sie abbricht; ebenso hemmt nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB die Zustellung eines Mahnbescheids. Und soweit jemand durch die Verletzung etwas auf Kosten der Rechteinhaberin erlangt hat, verweist § 102 Satz 2 UrhG auf § 852 BGB, dessen Herausgabeanspruch erst zehn Jahre nach seiner Entstehung verjährt. Welche Teile einer alten Forderung noch durchsetzbar sind, bestimmen wir deshalb Posten für Posten anhand der Daten im Schriftverkehr.
Kommt ein Mahnbescheid, ist Eile geboten: Er fordert nach § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO dazu auf, binnen zwei Wochen seit Zustellung zu zahlen oder mitzuteilen, ob und in welchem Umfang widersprochen wird. Das Gericht hat dabei nicht geprüft, ob der Anspruch besteht (§ 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Schicken Sie uns den Bescheid sofort nach Erhalt.

Die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung richtig fassen
Der Entwurf, der dem Schreiben beiliegt, ist für die Rechteinhaberin formuliert. Er kann weitere Filme oder ein ganzes Programm einbeziehen, eine Schuld anerkennen oder eine feste Vertragsstrafe vorsehen – und er gilt zeitlich unbegrenzt.
Steht fest, dass Sie haften, geben wir eine eigene Erklärung ab, die sich auf den einen Film bezieht, kein Anerkenntnis enthält und eine Vertragsstrafe vorsieht, deren Höhe im Verletzungsfall von der Gläubigerin bestimmt und gerichtlich nachgeprüft werden kann. Haften Sie nicht, bleibt es bei einer Zurückweisung. Wird eine Einigung über Geld geschlossen, halten wir schriftlich fest, dass damit alle Ansprüche aus diesem Vorgang erledigt sind.
Fazit
Eine Abmahnung der Kanzlei Sarwari wegen eines Films ist ein Anlass für eine sorgfältige, vertrauliche Prüfung – nicht für eine Zahlung unter Zeitdruck. Rechtekette, Zuordnung zum Anschluss, Pflichtangaben und die Höhe der Forderung bestimmen, ob das Vergleichsangebot vernünftig ist.
Liegt die Abmahnung schon Jahre zurück, gehört die Verjährung in den Mittelpunkt. In beiden Fällen gilt: Je eher uns das Schreiben vorliegt, desto größer bleibt der Spielraum – und Sie bestimmen, wie diskret wir vorgehen.




